Gibt es bei einem Parkrecht im Grundbuch etwas zu beachten?
Hallo zusammen, ich habe vor, eine Gastronomie zu erwerben und der derzeitige Besitzer würde mir freundlicherweise ein Parkrecht in einem anliegenden Grundstück in das Grundbuch eintragen. Mit der Auflage, solange dort eine Gastronomie besteht. Der Parkplatz ist existenziell wichtig für die Gastronomie.
Nun meine Frage: Gibt es eine Konstellation, wo das Parken irgendwann mal gefährdet ist? Also darf der Besitzer dort zum Beispiel ein Haus bauen, dass somit die Parkplätze wegfallen? Wie sollte man das Parkrecht formulieren, dass zum Beispiel bei einem Verkauf, Erbe, Schenkung, Verpachtung, kurzzeitges Leerstehen, usw. das Parkrecht weiterhin bestehen bleibt?
Vielen Dank und schöne Grüße Josef
4 Antworten
Hallo,
ich würde diese Frage mit dem zuständigen Bauordnungsamt klären, da offenbar die Stellplätze für den Betrieb der Gaststätte erforderlich sind. Ggf. macht es auch Sinn über die Eintragung einer Baulast zu reden (Baulastenverzeichnis und nicht Grundbuch).
Diese Frage ist zu speziell, um sie hier mit den vorhandenen Informationen exakt zu beantworten. Zumal das Aufgabe der rechtsberatenden Berufe ist. Da ihr wegen dem Vorhaben ohnehin einen Notar aufsuchen müsst, macht es Sinn, diesem die Angelegenheit anzuvertrauen.
Für solche diffizilen und existenziell wichtigen Dinge sollte man Geld in einen Notar investieren ...
Ohne den geht´s sowiewso nicht! Verträge über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte bedürfenzu deren Wirksamkeit zwingend der notariellen Schriftform.
Der Löschungsanspruch des Eigentümers des belastgeten Grundstücks ist mit dem Wegfall der Gastronomie einfach und klar geregelt und für die Beteiligten und deren Rechtsnachfolger so dinglich gesichert!