Absetzbarkeit von Notar- und Grundbuchkosten bei Immobilienschenkung?

5 Antworten

Hallo an alle und vielen Dank für die zahlreichen Antworten und Ausführungen!!

Zum Thema Schenkungssteuer habe ich nochmal nachgehakt, da haben sie sich informiert und bleiben mit dem Wert der Immobilie unter einem Freibetrag von 100.000 Euro. Haut das hin?

Zum Thema Nießbrauchrecht: Ich kenne jetzt die genauen Verträge (noch) nicht aber sowas wurde definitiv vereinbart. Also die  Großeltern wohnen dort noch und haben dieses Wohnrecht auch beim Grundbuchamt mit eingetragen (odder so).

Besteht mit diesen (neuen) Erkenntnissen Hoffnung, die Kosten für Notar, Grundbuchamt usw. abzusetzen?

FordPrefect  07.02.2017, 07:11

Entscheidend ist, was genau im notariellen Schenkungsvertrag vereinbart wurde. Handelt es sich um Nießbrauch, dann wären die Kosten wie im ursprünglich verlinkten Artikel Werbungskosten. Haben sich die Großeltern hingegen lediglich ein Wohnrecht eintragen lassen, dann sind die Kosten einkommensteuerrechtlich irrelevant.

Das kannst du nur vom Budget abschreiben, nicht von den Steuern. Aber das Finanzamt wird eventuell noch kommen, wegen Erbschaftssteuer

Throner  05.02.2017, 15:58

Was für ein Budget. Weswegen Erbschaftssteuer bei einer Schenkung?

TheAllisons  05.02.2017, 16:00
@Throner

dann eben Schenkungssteuer.

wurzlsepp668  05.02.2017, 16:01
@Throner

das Gesetz heißt nun mal Erbschaftsteuergesetz ...

und ja, es ist auch auf Schenkungen anzuwenden ......

silverchest 
Beitragsersteller
 05.02.2017, 17:17
@wurzlsepp668

Offiziell heißt das Überlassungsvertrag oder Übertragungsvertrag oder so. Ist das auch wie eine Schenkung? Und muss man das dann ohnehin noch dem FA melden (von der Steuererklärung mal abgesehen)?

kevin1905  05.02.2017, 18:42
@silverchest

Das Haus wurde ohne das Erbringen einer Gegenleistung überschrieben, ergo ist der Vermögenszufluss nicht als Einkünfte i.S.d. Einkommensteuergesetzes zu werten sondern ist eine Erbschaft/Schenkung.

FordPrefect  06.02.2017, 10:38
@silverchest

Offiziell heißt das Überlassungsvertrag oder Übertragungsvertrag oder so. Ist das auch wie eine Schenkung?

Das genau *ist* eine Schenkung. Hier wohl als vorweggenommene Erbfolge - was durchaus sinnvoll sein kann, aber immer zuvor mit einem StB besprochen werden sollte. Das Geld hat man sich offenbar gespart, dafür kommt nun die Zeche.

silverchest 
Beitragsersteller
 05.02.2017, 15:51

Von welchem Budget? Und wieso Erbschaftssteuer?

Das Geheimnis in deinem verlinkten Artikel liegt in dem Wort Nießbrauchrecht. Nur in dem Zusammenhang kannst du diese Kosten absetzen, da das Nießbrauchrecht in dem Fall wie ein Mietvertrag gerechnet wird. Soweit mal meine Meinung. Wurde kein solches Recht eingetragen, fallen auch keine Werbungskosten an. Zeile 33 bis 51

https://www.formulare-bfinv.de/ffw/resources/DF859673FAB00ED30A57/form/anltg_v_15.pdf

ch helfe gerade jemandem bei seiner Steuererklärung.

*räusper*

Verweis auf § 5 StBerG.

Er hat im vergangenen Jahr das Haus seiner noch lebenden Großeltern
überschrieben bekommen. Nun stellt sich die Frage, ob die Kosten für den
Notar, die Grundbuchänderungen etc. bei der Steruerklärung geltend
gemacht werden können

Zunächst sollte er lieber prüfen, ob der Vermögensübergang nicht als Schenkung steuerpflichtig war. Näheres siehe ErbStG.

Die im Zusammenhang stehenden Aufwendungen wären nur dann in der EStE relevant, wenn das Objekt zur Erzielung von Einnahmen genutzt würde respektive hier einer Nießbrauch vorläge.

Dazu haben wir diesen Artikel im Internet gefunden, wissen aber nicht,
wie und wo wir das im von uns genutzten Programm WISO Steuersparbuch
2017 eintragen müssen

Gar nicht. Da anhand der eingestellten Frage davon auszugehen sein dürfte, dass die Schenkung letztlich eine vorweggenommene Erbfolge darstellt und natürlich niemand daran gedacht hat, die steuerlichen Aspekte vor der Überschreibung zu besprechen, bleibt der Erwerber auf diesen Kosten schlicht sitzen.

Die Kosten können nur berücksichtigt werden, wenn das Haus zur Erzielung von Einnahmen (z.B. aus Vermietung) genutzt wird.

silverchest 
Beitragsersteller
 05.02.2017, 17:15

Hm aber dann verstehe ich den Beitrag im Link nicht?!?

FordPrefect  06.02.2017, 10:41
@silverchest

Was an

(Zitat)


"Ihre getragenen Kosten im Zusammenhang mit dem Nießbrauch sind als Werbungskosten abzugsfähig"

(Zitatende)

ist jetzt so schwer zu verstehen?