Grundstücksschenkung und Hausbau, wem gehört was?
Hallo zusammen,
meine Frau und ich werden von meinem Schwiegervater ein Grundstück bekommen und wollen anschließend darauf ein Haus bauen. Bevor wir zum Notar gehen wollten wir bereits einige Frage klären die sich uns noch stellen bzw. uns falls notwendig vorher schon genauer informieren. Aktuell haben wir noch folgende Fragen:
- Wenn das Grundstück auf meine Frau überschrieben wird und wir gemeinsam ein Haus darauf bauen, wie ist die rechtliche Situation bei einer möglichen Scheidung bzw Tod meiner Frau?
- Ist eine Schenkung von meinem Schwiegervater auf meine Frau und anschließend eine Schenkung der Hälfte des Grundstücks von meiner Frau auf mich rechtlich möglich? Entgehen wir bei beiden Schenkungen der Schenkungssteuer?
Vielen Dank vorab schon einmal für eure Hilfe
7 Antworten
1) Das Haus ist mit dem Grundstück derart verbunden, dass es ein Teil des Grundstücks wird. Mit anderen Worten: Der Eigentümer des Grundstückes ist Eigentümer des Hauses. Bringt man Vermögen für das Haus ein, um dieses zu bauen, so kann man diese Beträge wieder herausverlangen (ggf. vermindert um den Wohnnutzen, den man aus dem Haus gezogen hat - da es ja nicht sein eigenes ist und man Miete erspart hat). Also unbedingt die Rechnungen aufheben und Überweisungen, die man für das Haus geleistet hat!
2) Rechtlich möglich ist es sicher, Erschaftssteuer kann man so auch vielleicht umgehen. Aber es fallen halt alle Kosten der Grundtsücksübetragung (Notar, Grundbuchkosten, Grunderwarbssteuer) 2x an. Mal durchrechnen, ob sich das rechnet ...
Ich halte grundsätzlich von Grundstücksgemeinschaften nichts, weil da Streit um erhebliche Vermögenswerte recht häufig ist.
Bei Schenkungen gibt es Freibeträge. Bei Kindern 400.000 €, beim Schwiegerkind 20.000 €.
Bei selbstgenutztem Wohneigentum gibt es unter Eheleuten eine sachliche Befreiung (§ 13 Abs. 1 Nr. 4 a ErbStG).
Möglich wäre also, dass der Schwiegervater das unbebaute Grundstück der Tochter schenkt und diese nach Fertigstellung des Gebäudes 1/2 an dich. Das wäre dann beides schenkungssteuerfrei.
Wie diese Konstruktion rechtlich wasserdicht funktioniert erklärt euch gerne euer Notar.
1/2 Gebäude ist zunächst rechtlich nicht vorgesehen, weil das Gebäude wesendlicher Bestandteil des Grund und Bodens ist.
Es gibt eine Sonderregelung "Gebäude auf fremden Grund und Boden". Das ist aber kompliziert hinsichtlich des Eigentumsnachweises, der dann vom Grundbucheintrag abweicht, insbesondere, wenn man das einige Generationen weiter verfolgen möchte. Auch hiervon kann ich nur dringend abraten.
- Wie wär´s, wenn er jedem die Hälfte schenkt, dann hat jeder einzelne den vollen Freibetrag.
- Ehevertrag vor der Schenkung abschließen, wie die Verteilung nach einer Scheidung aussehen soll. Man weiss ja nie....
- Naja der volle Freibetrag bei Schwiegerkindern beträgt meines Wissens nach lediglich 25.000 Euro. Bei der "Kettenschenkung" von meinem Schwiegervater auf meine Frau (Freibetrag 400.000 Euro) und anschließend ihren Ehemann, also mich (Freibetrag 400.000 Euro) würden wir doch die Schenkungssteuer komplett umgehen oder?
Das ist bis auf den Freibetrag (20.000 €) so richtig.
- Das Haus gehört zum Grundstück. Wenn deine Frau hier Eigentümerin ist, dann bleibt es ihr auch bei einer Scheidung ( aber die Zahl den Zugewinn an dich aus ) und sie vererbt es im Todesfall.
- Meine kreuzschenkung erst an die, dann an dich wird dir als direkt geschenkt zugerechnet. Damit fällt die Steuer an .
Zu 1) Das errichtete Gebäude nebst dem Grundstück bleibt einsames Eigentum der Ehefrau als alleiniger Grundstückseigentümerin.
zu 2) Dies ist die vorteilhafteste Art (bis zu einem Wert von € 500.000) der steuerfreien Übertragung eines 1/2-anteils, mit der der Ehemann gleichzeitig auch einhalb Eigentümer des zu errrichtenden Gebäudes wird.
Die Sorge zu 1) wäre damit aus der Welt.
Vielen Dank für deine Antwort. Eine Frag noch zu dem von dir beschriebenen Vorgehen. Meinst du die 1/2 des Gebäudes oder die 1/2 des Grundstückes? Bei letzterem würde ja wieder die von dir angesprochenen Grundstücksgemeinschaft entstehen, die du nicht empfiehlst