Greift bei mir die Beschränkung der minderjährigen Haftung?
Hey meine Eltern haben 2015 wo ich 15 jahre alt war eine BG also wohnungs Gemeinschft gegründet weil die Arbeitslosen Geld benötigen.
bei einer Wohnung Gemeinschaft wird ja für jedes Mitglied innerhalb dieser Gemeinschaft alg gezahlt.
jetzt bin ich 22 ausgezogen, hab ein Job und das Jobcenter will von mir eben eine Nachzahlung haben.
aber da ich doch zu dem genannten Zeitraum minderjährig war müsste bei mir doch die Beschränkung der minderjährigen Haftung.
das wurde ja auch im gesetzt mal eingeführt, hier das habe ich von Google
Um zu verhindern, dass der Minderjährige mit Schulden in die Volljährigkeit geht, ist per Gesetz die Einrede nach §1629a BGB möglich. Damit beschränkt sich die Haftung des Minderjährigen auf das Vermögen, dass er mit Eintritt in die Volljährigkeit hat. In der Praxis hat sich die Einrede gegenüber dem Jobcenter bewährt.
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Wenn Du gegen die Forderung fristgerecht einen schriftlichen Widerspruch bzw. Einrede eingelegt, dich auf den § 1629 a BGB - berufen hast und die Voraussetzungen erfüllt waren, es sich also nur auf Forderungen bezieht als Du noch minderjährig warst, dann sollte die Einrede auch Erfolg haben, wenn Du nachweisen kannst das Du zu deinem 18 Geburtstag nichts oder nicht viel an Vermögen hattest.
Weil sie auf deutsch gesagt mit der Dummheit der Menschen rechnen und darauf hoffen, dass sie sich gegen die Forderung nicht zur Wehr setzen !
Ja so ticken die leider. Beschämend. Da muss man immer aufpassen und Widerspruch einlegen. Erstmal bei Unklarheiten immer Widerspruch, um die Frist zu wahren.
Schriftlich sogenannte "Einrede" /Widerspruch einlegen und nachweisen, z.b. Kontoauszug, dass du kein Vermögen hast und hattest.
eine BG also wohnungs Gemeinschft gegründet
Eine BG ist eine Bedarfs- und keine "wohnungs Gemeinschft".
weil die Arbeitslosen Geld benötigen.
Wovon sie Deinen Lebensunterhalt mutmaßlich mitfinanzierten.
will von mir eben eine Nachzahlung haben.
Garantiert nicht, da man eine Nachzahlung bekommt und nicht leisten muß.
Wenn es zu einer Überzahlung durch das Jobcenter kam, dann muß diese grundsätzlich natürlich erstattet werden.
Falls Du glaubst, altersbedingt nicht haften zu müssen, so lege entspprechenden Widerspruch gegen die Rückforderung ein und/oder wende Dich an einen (Fach)Anwalt (für Sozialrecht).
Ich musste nach der Schule weil ich kein Job hatte eine Maßnahme vom Jobcenter sogar machen, wo man nur bafög bekommt
daraum versteh ich nicht warum die nicht selbst darauf kommen