Wer muss Kündigung eines Mietvertrags mit Minderjährigen alles unterschreiben?
Eine Wohnung wurde an eine Minderjährige vermietet. Nur sie steht im Vertrag. Unterschrieben wurde der Vertrag von ihr selbst und der Mutter als gesetzliche Vertreterin. Nun wurde die Wohnung gekündigt, allerdings nur von der Mutter. Die Tochter ist zum Zeitpunkt der Kündigung nach wie vor minderjährig.
Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen greifen hier? Ist die Kündigung ohne die Unterschrift der Tochter trotzdem wirksam?
Ich kenne mich leider mit der Vertretung Minderjähriger nicht so aus, habe nur den §1629 BGB gefunden und weiß nicht, ob der auch in Sachen Mietrecht greift.
6 Antworten
Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen greifen hier? Ist die Kündigung ohne die Unterschrift der Tochter trotzdem wirksam?
Nein. Vertragspartner sind die minderjährige Mieterin und der Vermieter. Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind insoweit zwar beschränkt geschäftsfähig, der Mietvertrag kam - allerdings unter der Prämisse, dass die Mutter das alleinige Sorgerecht familiengerichtlich zugesprochen innehatte - wirksam mit Einwilligung der gesetzlichen Vertreterin zustande, §§ 107, 108 II BGB.
Bei gemeinsamen Sorgerecht der Eltern, lediglich Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter könnte der VM auf Unwirksamkeit des MV erkennen und eine zum Ausdruck gebrachte Räumung der Wohnung n. § 985 BGB tatsächlich beanspruchen: Die mitunterzeichnende gesetzl. Vertreterin erteilte ja zugleich ihre Einwilligung zur gemeinschaftlichen Miete mit dem minderjährigen Kind :-O
Lag die Einwilligung zum Mietvertrgsschluss wirksam vor, so ist aber in aller Regel davon auszugehen, dass sich diese auch auf alle im engen Zusammenhang mit dem Mietvertrag stehenden Folgegeschäfte und im Rahmen des Mietverhältnisses abzugebender rechtsgeschäftlicher Erklärungen bezieht, mithin auf eine eigenständige Kündigung der minderjährigen Mieterin.
Allerdings wäre die eigenmächtige Kündigung der Sorgerechtinhaberin hingegen unwirksam mit der Rechtsfolge, dass das Mietverhältnis der Minderjährigen unverändert fortbesteht.
G imager761
Die Unterschrift der Minderjährigen wird nicht benötigt
Wenn die Mutter als Erziehungsberechtigte die Wiohnung gekündigt hat, ist es rechtens.
Die Minderjährige hat da kein Mitspracherecht.
Sorry, aber mit vermutlich und hätte-wäre-könnte, ist mir nicht geholfen...Wer den Vertrag unterzeichnet hat, steht ja wohl oben drin.
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Solange die mutter erziehungsberechtigte ist, hat sie den hut auf.