Austritt aus der Bedarfsgemeinschaft?

5 Antworten

Im eigenen Interesse solltest du den Aufenthalt der Ex - ermitteln, denn wenn ihr gemeinsam im Mietvertrag steht, könnt ihr diesen auch nur gemeinsam kündigen und solange sie im Mietvertrag steht, kann es mit dem Jobcenter bei der Übernahme der vollen Miete ( auch wenn ggf.nur für eine Übergangszeit von in der Regel 6 Monaten, sollte die Warmmiete für dich alleine nicht mehr angemessen sein ) Probleme geben, dann zahlen sie evtl.nur 50 % , denn sie müsste ja zumindest die Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten, wenn ihr gemeinsam kündigen würdet.

Also solltest du schon deshalb den Aufenthalt ermitteln, um evtl.Mietzahlungen von ihr einfordern zu können und das Jobcenter möchte sicher auch prüfen ob ihr dann für Februar rechtmäßig Leistungen zugestanden haben.

du gehst ins jc mit einer veränderungsmitteilung und teilst mit das du dich getrennt hast und deine ex ausgezogen ist. sollte sie sich nicht umgemeldet haben, gehst du zum eiwohnermeldeamt und lässt sie abmelden.

wohin sie gezogen ist, kann dir egal sein.

Was der Vermieter aber abgelehnt hat, weil er selten einen zusätzlichen Schuldner aus dem Vetrag lässt... ;-)

Du kannst das beim Amt melden und die haben ämterübergreifend die Möglichkeit zu prüfen, ob sich Deine Ex mittlerweile woanders angemeldet hat.

Idealerweise findest Du aber selbst einen Job, dann brauchst auch kein Amt... ;-)

1 Informiere da smat das du Alleine da wohnst!

2 Versuche eine auskunft vom Meldeamt zu bekomen den Es kann ja auchs eindas du ausziehen must bzw mus siedas ja Auch mit dem vermieter abklärenden so einafach geht das nicht wie sie sich das vorstellt!

Hattet ihr einen gemiensamen Mietvertrag? Hat Sie den gekündigt?

wwywt 
Beitragsersteller
 12.02.2019, 01:37

Ja den haben wir! Ich hatte dort auch schon drum gebeten sie aus dem Vertrag zu nehmen.

markusher  12.02.2019, 06:54
@wwywt

sie muss kündigen.