Arbeitsvertrag mit Anlehnung/Orientierung an Tarifvertrag?
Arbeitsvertrag mit Anlehnung/Orientierung an Tarifvertrag
Ich bin Geschäftsführer und Dipl. Physiotherapeut b.c. meiner Praxis für physikalische Therapie in Offenbach/M. Die Bezahlung meiner Therapeuten und Praxismitarbeiter ist nicht tarifgebunden, also aussertariflich/übertariflich. Ich möchte eine stellvertretende Praxismanagerin/ Assistentin der GL, zeitnah einstellen, welche durch das Teilhabegesetz §16i SGBII, gefördert wird, allerdings nur nach Tariflohn, bzw. in Anlehnung und Orientierung an einen entsprechenden Tarifvertrag. Meine Frage: Darf ich einen Arbeitsvertrag mit dem Hinweis auf den Gehaltstarifvertrag für MFA mit der entsprechenden Gehaltsstufe / Gehalt aufsetzen, oder gilt es gewisse Formalitäten aus rechtlicher Sicht zu beachten? Wäre der Satz "Grundlage des Arbeitsvertrages ist der gültige Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte" anwendbar oder gäbe es eine bessere Formulierung?. Für eine Rückmeldung wäre ich sehr sehr dankbar.
1 Antwort
Du musst mit der Wortwahl aufpassen. Soll der Vertrag an den aktuell gültigen Tarifvertrag angelehnt werden oder soll die Dame auch an den Tariferhöhungen teilnehmen.
oder meinst du nur die Entgelttabelle zu diesem Tarifvertrag.
Bist du im entsprechenden Arbeitgeberverband, hast du überhaupt die Möglichkeit an die jeweils gültigen Tarifverträge zu kommen?
Hier würde ich mir den Rat eines Anwalts einholen, der sich mit SGB und Arbeitsrecht auskennt.
sprich mal mit einem Berater bei der Agentur für Arbeit.
So wie ich dich verstehe, kennst du jemanden den du einstellen willst, auf den diese Förderung zutrifft. Inwieweit der Plan überhaupt aufgeht.
Dann würde ich klären, ob du nicht einen gewöhnlichen Arbeitsvertrag abschließen kannst, bei welchem das Gehalt dieser Tabelle entspricht. Die Tabelle könntest du dann als Anlage beifügen.
Evtl auch noch in Ergänzung beim Gehalt- dies entspricht Lohngruppe ..... der Entgelttabelle vom.. zum Tarifvertrag....
oder sieh dich um, ob du in deinem Bekanntenkreis nicht ein gutes Betriebsratsmitglied hast ( Branche egal)
Als AG solltest du dich trotzdem versicherungsmäßig gegen Prozesse beim Arbeitsgericht absichern.
Ich bin nicht in dem entsprechenden Arbeitgeberverband, den gültigen Tarifvertrag habe ich aus dem Internet und es geht hauptsächlich um die Entgelttabelle, als Anlehnung und Gehaltsorientierung. Mit einem Anwalt habe ich gesprochen, der nimmt zum Aufsetzen eines entsprechenden Vertrages sehr viel Geld.