Bekommt man eine Wohnung vom Jobcenter wenn das Jugendamt zugestimmt hat?
Ich war beim Jugendamt und habe abgeklärt, das ich eine Wohnung aus familiären Gründen trotz Volljährigkeit, bekommen werde.Das Jugendamt hat zugestimmt, und macht mir einen Antrag für's Jobcenter fertig.
Theoretisch habe ich, die Wohnung dann oder, muss ich noch weitere Formulare ausfüllen?
Wie läuft das ab?
9 Antworten
Bitte schaue mal nach Wohnspiegel für Deine Gemeinde / Stadt. Dir stehen maximal 45 qm zu. In der Regel. Aber frage da mal beim Jobcenter vorher besser nach damit Du keine zu große Wohnung suchst.
Dann gehst Du zum Sozialen Dienst der Stadt bzw. Gemeinde und fragst dort nach Wohungsgesellschaften und anderen Möglichkeiten günstig an eine Wohnung zu kommen. Weiter fragst Du da nach wo es billige Möbel und Elektrogeräte gibt.
Es gibt sogenannte Immobilienverwaltungen wie Haus und Grund. Hier kannst Du auch nachfragen. Es gibt manche Vermieter die gerne ihre Wohnungen für solche Fälle bereit stellen.
Nachdem Du so weit Vorbereitungen getroffen hast besprichst Du bestenfalls die Ergebnisse mit Deiner Sachbearbeitung beim Jugendamt. Unterschreibe keinen Vertrag ohne dass von da grünes Licht kommt.
Falsch!!!! Da er oder sie bereits bis dahin gekommen ist darf davon ausgegangen werden dass massive Verstöße gegen Grundrechte von seiten der Eltern stattfinden. Wenn Dir unser Grundgesetz, die Beachtung des Rechtsstaatsprinzips zu teuer ist darfst Du selbstverständlich auswandern. Die Jugend ist die Zukunft eines Landes. Ohne sie hört eine Gesellschaft auf zu existieren. Muss Dir nicht gefallen. Ist einfach so.
hahahaha, les Dir mal die anderen Fragen durch die der FS hier vor 10 Tagen eingestellt hat...da hat er noch wissen wollen ob er mit seinen € 10.000 ein eigenes Geschäft aufbauen kann...mit € 10.000 gibts nix vom Jobcenter und der Rest Deiner Antwort ist auch falsch...da hätte das Jugendamt nämlich GANZ anders reagiert, würden diese von Dir allegierten Verstösse vorliegen...!!
Habe ich. Das war aber nur eine Frage. Ob sie auf dem Hintergrund von Fakten beruht oder nicht können wir hier nicht beurteilen. Hier ist die Seite von gutefragenet. Da wird auf gestellte Fragen geantwortet und nicht irgendein eigenes Hirnkino unterstellt. Denn so ein Hirnkino kommt vom eigenen Inneren. Das eigene Innere aber muss absolut nicht mit dem eines vollkommen fremden Menschen übereinstimmen.
Da hast Du etwas falsch verstanden: Das Jugendamt macht Dir keinen Antrag fertig - da das Jugendamt nicht "derjenige" ist, der einen Antrag beim Jobcenter stellt auf eine eigene Wohnung ;). Das Jugendamt wird Dir eine Stellungnahme zu DEINEM Antrag schreiben, indem es befürworten kann bzw. auch aus pädagogischer/psychologischer Sicht nochmal begründen kann warum eine eigene Wohnung für Dich wichtig wäre. Diese Stellungnahme kannst Du dann zusammen mit dem von dir angefertigten Antrag beim Jobcenter abgeben und hast damit vielleicht eine höhere Chance. Eine Garantie ist das letztlich leider jedoch auch nicht, die Entscheidung trifft das Jobcenter - und die können auch gegen die Empfehlung des Jugendamtes entscheiden.
Bezüglich dem Antrag, den Du stellen musst, musst du beim Jobcenter nachfragen - welche Formulare Du dir dafür abholen musst bzw. welche Unterlagen sie brauchen.
??
Naja insofern dass die Notwendigkeit nochmal von einer außenstehenden Fachkraft fachlich begründet ist.
Höhere Chancen?
Inwiefern?
Du musst zum Jobcenter und abklären wie hoch die Miete sein darf ... (es stehen Dir 45 qm zu) - dann musst du auf Wohnungssuche gehen und etwas preislich angemessenes finden .. wenn das Jobcenter erklärt, dass es die miete übernimmt, bekommst Du ggfls. noch Umzugskosten (falls es etwas umzuziehen gibt - Kinderzimmermöbel? falls Du sie mitnehmen darfst) und Hilfe zur Erstausstattung der Wohnung ....
wenn Du aber sowieso vom Jugendamt betreut wirst, hilft man Dir dort sicher
Aber, wenn das Jugendamt für eine Wohnung, zugestimmt hat.
Muss mir, das Jobcenter das Geld, für eine Wohnung geben, wenn es deren kosten entspricht oder?
Sie dürfen doch nicht Nein sagen?
wen es im Kostenrahmen liegt, dürfen sie nicht nein sagen ... aber immer alles vorher (!) abklären ....
mit den zuständigen Leuten im Jobcenter ....
der Fragesteller hat vor 10 Tagen eine Frage eingestellt (lässt sich ganz einfach nachsehen unter seinen eingestellten Fragen), was er mit seinen € 10.000 für ein Geschäft aufbauen könnte, meinst Du tatsächlich mit € 10.000 auf der Bank oder in seinem Besitz zahlt das Jobcenter ALGII, Wohnung und Erstausstattung???
Das ist hier keinesfalls genau zu beantworten:
Diese Frage, genau diese hier... solltest Du an den Mitarbeiter stellen, der Dich beim Jugendamt betreut.
Es geht darum, dass ein Hilfebedarf festgestellt worden ist, der ja auf Grund eines Antrages (wahrscheinlich von Dir... evtl. aber auch in der Verlängerung schlußendlich auch von Deinen Eltern als den eigentlich Erziehungeberechtigten beantragt und unterschrieben) gewährt wurde.
Bis zum 18. Lebensjahr sind Deine Eltern für Deinen Unterhalt zuständig Alles andere - kann nur in Verbindung mit dem Jugendamt besprochen werden: Können Deine Eltern einen Teil Deines Lebensunterhaltes einbringen? Wenn ja, - wieviel? Wenn nein,- wie sieht die Begleitung duch das Jobcenter und das Jugendamt aus: Hier kreuzen sich Interessen der Jobcenter mit denen der Jugendhilfe.
Du musst Dich dann sowieso an ein paar Vorgaben halten: Ausbildung / Schule... Nachweispflicht, ... und die Frage wird bei Dir zentral die der Unterbringung sein: Denn i.d Regel würde man für Dich zuerst eine betreute Jugendwohngruppe suchen: Wenn aber wegen Deiner Ausbildungsstätte,- den Zeiten oder aus anderen Gründen ( Du bist z.B. 17 3/4 Jahre alt) keine zu betreuende WG ansteht oder alle Plätze belegt sind ... dann kann eine eigene Wohnung gesucht werden. Größe und wie das anfangs abzulaufen hat... Jugendamt und Wohnungsbaugesellschaft....
Sincerely, Norbert
Nein!
Ich bekomme eine Wohnung, ich habe das mit den Jugendamt abgeklärt!!
Das mag schon sein: Aber Größe der Wohnung und feste Besuchstermine sind Grundlage für die Gewährung der bisherigen Unterstützung - Und alles weitere wirst Du mit dem Mitarbeiter des JA absprechen müssen Thats it Norbert
Aaach - noch ´n Ding: Ich habe das mit der Volljährigkeit ... überlesen... falsch gelesen... whatever: Sorry! Das kriege ich tatsächlich erst jetzt mit
Trotzdem gilt: Wenn Dir das Jugendamt hilft... sprich alles mit denen ab.... die können Dir sagen, wie es weitergeht...
Oder Dich irgendwann mit einem anderen Ansprechpartner vermitteln: Das kann dann ein Ansprechpartner vom Jobcenter sein oder so.
Aber wo immer Du Deine Ausbildung machst, Schule Studiengang.... da gibt es Auszubildendenberater, Schulberater usw. Da muss man sich mal durchfragen: Das ist besser als hier ins Blaue zu fragen, denn die Umstände vor Ort und Deine ganz persönliche Lage machen alles etwas anders als ein Pauschalurteil
Letztlich geht es im Sinn immer um eines: Wenn Du aufgrund teifgreifender Differenzen mit Deinen Eltern nicht zusammen wohnen kannst, kannst Du ausziehen
Deine Eltern sind für Dich unterhaltspflichtig. Plus Dein Kindergeld!!
Wenn Deine Eltern diesen Unterhalt teilweise oder ganz nicht aufbringen können (oder anbieten Dir den Unterhalt in Naturalien auszuzahlen... also Wohnen, Essen und so weiter) hast Du Anspruch auf Hartz IV... und dann ist alles weiter wie oben beschrieben,- im Großen und Ganzen jedenfalls.
Also, Sorry for that
Norbert
er hat doch angeblich € 10.000 hat er noch vor 10 Tagen behauptet, als er eine Frage einstellte wie er mit seinen € 10.000 ein Geschäft aufbauen könnte, er hätte keine Ideen...LOL...meinst Du tatsächlich dass das JC dem irgendwelche Kohle steckt?? NIemals...egal..das werden die dem schon stecken!
Das Job-Center ist keine Wohnungsvermittlungs-Agentur. Die Wohnung mußt Du Dir selbst suchen. Die Bescheinigung vom Jugendamt besagt nur, dass Du eine eigene Wohnung haben darfst.
Aber das Jobcenter finanziert dann das ganze oder?
Ja, wenn Größe und Mietpreis stimmt un Du mußt erst mal einen Vermieter finden, der der u.d. Umständen eine Wohnung vermietet.
Ich bin mir sicher lieber Osmanic, dass das Jobcenter Dir als unter 25jährigen trotz der Befürwortung des Jugendamtes keine eigene Wohnung finanzieren wird. Das Jugendamt ist gegenüber dem Jobcenter nicht weisungsbefugt!
Das Jugendamt ist zwar nicht weisungsbefugt,aber es kann die Notwendigkeit eines Auszuges eines Kindes unter 25 Jahren bestätigen und dies wird vom Jobcenter in der Regel auch anerkannt !
Natürlich sind dann die Eltern unter Umständen vorrangig zum Unterhalt verpflichtet,vorausgesetzt sie sind leistungsfähig und das Kind ist bei der Agentur für Arbeit / Jobcenter als Ausbildung suchend gemeldet.
Das Jobcenter wird nie im Leben eine eigene Wohnung für einen unter 25jährigen finanzieren. Das Jugendamt ist gegenüber dem Jobcenter nicht weisungsbefugt...und für unter 25jährige müssen in der Regel die Eltern die Unterkunft stellen, wenn dieser mittellos oder in der Ausbildung. Wenn das Jugendamt nun meint er solle eine eigene Wohnung bewohnen, dann sind die Eltern hier unterhaltspflichtig..nicht das Jobcenter...wenn jedem der zuhause Probleme hat, eben mal auf Staatskosten in dem zarten Alter eine Wohnung finanziert werden würde, hätten wir die Gehwege schon längst hochklappen müssen ....kann er vergessen!