Rechtsschutzversicherung - Nutzlos innerhalb der Wohngemeinschaft?
Hallo community ! :) Fogende Situation:
seit ca einem Jahr lebe ich wieder in einer WG. Wir sind zu dritt und alle 3 als Hauptmieter eingetragen. Eine Rechtschutzversicherung habe ich seit einem halben Jahr (Baden Badener Versicherung: Miet- und Wohnrecht, Privatrecht, Verkehrsrecht - 3 Monate Wartezeit). Bis jetzt noch nicht in Anspruch genommen
Jetzt habe ich beschlossen zum Semesterende aus der Wohnung zu ziehen (Hauptsächlich wegen des ansteigenden Drogen- und Alkoholkonsums meiner beiden mitbewohner (und natürlich deren netten Gäste)). Aus diesem (und anderen) Gründen, kann ich es mit meinem Gewissen nicht vereinbaren einen ahnungslosen Nachmieter in die Wohnung ziehen zu lassen (hatte schon einige da zum gucken, aber musste denen natürlich erzählen warum ich ausziehen will) - daher will ich die Wohnung zum 01.06.2013 (also in 4 monaten) komplett kündigen. Jetzt stellt sich meine Mitbewohnerin quer und will die Kündigung nicht unterschreiben.
Vorab: Dass ich normalerweise ein Recht auf die Auflösung unserer Gemeinschaft habe, weiß ich. Meine Frage bezieht sich auf die Versicherung:
Diese behauptet, dass sie den Fall nicht übernehmen könne, da ich einen Mitgemeinschafter nicht verklagen kann (Zumindest nicht mit Unterstützung einer (bzw dieser) Rechtschutzversicherung. Ich würde lediglich Hilfe beim Streit mit dem VERMIETER erhalten.
Ist dies jetzt ein erster Versuch mich davon abzuhalten die Versicherung in Anspruch zu nehmen? Oder ist es wirklich üblich dass eine Rechtschutz bei Streit innerhalb einer Bgb-Gemeinschaft nutzlos ist? Der Rechtspfleger im Amtsgericht war auch etwas irritiert über die Aussage meiner Versicherung - weiterhelfen konnte er mir aber leider nicht.
6 Antworten
Die Hotline gibts bei mir auch. Nur leider nicht kostenlos (ok die 14 cent/min sind jetzt nicht soo wild..Aber trotzdem würde ich lieber zu meinem gewohnten Anwalt gehen)
Also an sich wäre ein Entlassung (also dass ich alleine aus dem Vertrag "gestrichen" werde und die Anderen in der Wohnung bleiben) natürlich möglich. Aber der Vermieter will natürlich keinen Schuldner verlieren (jetzt hat er ja 3..danach hätte er nur noch 2). Der Vermieter will also, dass ich einen neuen Hauptmieter finde und der den Vertrag von mir übernimmt. Dazu kommt, dass meine Mitbewohner sich inzwischen daran gewöhnt haben, dass ich Geld auslegen kann (wenn mal wieder kein Geld für Miete da ist weil zu viel für Drogen draufgegangen ist, muss ich halt einspringen damit der Vermieter nicht direkt einen Anwalt einschaltet). Diesen Luxus wollen die Guten natürlich nicht aufgeben und lassen mich darum nicht raus (Teilweise waren die beiden 1400 Euro im Rückstand was Miete und Strom angeht - ich weiß..dumm von mir, keine Frage !).
Naja, ich werde morgen mal bei meinem Anwalt reinschauen und gucken was er zu der Versicherungsgeschichte sagt (aber wenns ganz doof läuft, kommen dann natürlich NOCH mehr Kosten auf mich zu).
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leider kann ich dir deine frage rechtlich auch nicht korrekt beantworten, aber ich habe gehört, dass du als mit-haupt-mieter auch kündigen kannst. am besten du rufst beim vermieter an, der wird dir dann zumindest sagen wie er dazu steht - ob das rechtlich in ordnung ist, das ist was anderes. aber ein versuch sprich telefonat wäre es schon mal wert.
und bei unserer rechtsschutzversicherung können wir eine hotline anrufen die kostenlos berät - hast du das auch??? wenn ja, dann mal anrufen und fragen wie die genaue rechtslage aussieht, wenn du beim vermieter kündigst.
könnten deine mitbewohner nicht die wohnung als hauptmieter übernehmen??? und dich so aus dem mietvertrag rauslassen - die verlieren ja sonst die wohnung. und an wen sie dann vermieten, kann dir ja dann auch egal sein.....
es geht doch hauptsächlich darum, dass DU aus dem mietvertrag rauskommst!?
Ich kann Dir leider nicht Deine Frage benaworten. Aber bei mir ist das auch so fast der Fall, nur zum Glück will ich nicht alleine ausziehen, sondern auch einer meiner Mitebwohner ist das ganze zu viel geworden. Wir sind also zwei gegen einen. Ich weiß nicht, aber irgendwie wird doch Deinem Mitbewohner nichts anderes übrig bleiben, also die Kündigung ebenfalls zu unterschreiben oder die Wohnung für Dich übernehmen. Man kann doch niemanden zwingen an einem Mietvertrag festzuhalten, wenn derjenige ausziehen will. Hast Du Dich da schonmal informiert wie das rechtlich aussieht. BTW: Noch fieser wäre es, wenn Du Deinen Mitbewohner drohst mit der ganzen Sachen zur Polizei zugehen.Ich weiß ist nicht gerade die feine englische Art, aber vllt bekommen Deine Mitbewohner ja Panik und sind dann bereit zu unterschreiben.
Als Hauptmieter stehst du wie deine beiden anderen Hauptmieter in der Gesamthaftung bezüglich der Mietzahlung und des Zustandes der Wohnung gegenüber dem Vermieter. Bedeutet, zahlt einer oder beide anderen Hauptmieter den vereinbarten Mietpreis nicht, dann zahlst du alles. Deswegen ist schon der Zustand, dass 1400€ Mietschulden bestanden haben, ein Fanal für den Ausstieg aus dieser Hauptmietergemeinschaft. Leider ist das nicht auf dem Wege möglich, den du dir vorstellst. 1. Variante: Gemeinsame Kündigung aller 3 Hauptmieter, 2. Variante : Der Vermieter kündigt mit einem berechtigten Interesse zum Beispiel fristlos wegen 2 Monate Mietschulden, 3. Variante der Mietvertrag wird durch die Parteien im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst. 4. Variante : du bringst einen Nachmieter, der vom Vermieter und von den beiden anderen Hauptmietern im Mietvertrag schriftlich anerkannt an deine Stelle tritt und den laufenden Mietvertrag unterschreibt, 5. Variante : Du als Hauptmieter vermietest dein Zimmer und die Nutzung der Sozialflächen an einen Untermieter. Dieser Untervermietung müssen die Hauptmieter und der Vermieter zustimmen. 6. Variante : Du klagst getrennt gegen die beiden Hauptmieter auf Zustimmung zur Kündigung beim Amtsgericht, während der laufenden Klage bist du dennoch zur Mietzahlung verpflichtet. Dies Klage kann deine Rechtsschutzversicherung begleiten. Sie trägt auch die Kosten des RA. Die Übernahmeerklärung der Gesamtwohnung durch die beiden Hauptmieter und deine damit verbundene Entlassung aus dem Mietvertrag bleibt eine Option.
guckst du in police oder agbs von versicherung
bei erbstreitigkeiten zahlt keine
kann durchaus sein, dass sich die einzelnen da sonderfälle noch vorbehalten
gegen einen mitgesellschafter zu klagen, ist ja auch nicht die feine art, kann durchaus möglich sein, muss dann aber irgendwo in der police stehen