Ermittlungsverfahren Hauptzollamt XXXXX?
Hallo, Ich weiß langsam mir selber nicht mehr zu helfen. Tut mir jetzt schon mal leid für den langen Text, aber anders kann ich dies nicht erklären. Ich habe letztes Jahr, 1.6.2016, bei XXXXXX nebenbei angefangen zu arbeiten bis 30.11.2016. Habe anfangs bei meiner Mutter gelebt und hatte nicht die Kenntnis, dass ich sowas dem Amt melden müsse. Ich wusste auch nicht, dass meine Mutter, die Erziehungsberechtigte, Geld vom Amt für mich bekommen habe, da ich nie davon was gesehen bzw gemerkt habe. Im August, oder früher, bin ich zu meiner Schwester gezogen da die Eskalationen zu Hause nicht mehr auszuhalten waren und viele andere Dinge passiert sind weshalb es bald auch vor Gericht gegenüber meiner Mutter geht. Habe seitdem nicht mehr zu Hause gelebt und seit März, 2017, eine eigene Wohnung die vom Amt gezahlt wird. Ich bin jetzt noch in der Schule und gehe am 31.07.2017 ab. Nun habe ich von meinem Rechtsanwalt Post bekommen dass die Einrede zur Beschränkung der Minderjährigenhaftung gemäß 1629a (2777,83€) aufgehoben wurde und nur eine Summe von 631,82€ plus 25€ übrig bleibt, was ich bezahlen muss. Nun habe ich gestern auch vom Hauptzollamt Post bekommen, dass ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts einer Straftat vorliegt ( Gesetzbuch 263). Da steht die gleiche Summe (631,82€) drinne! Ich hätte früher schon dementsprechend auf sowas reagiert, aber nie Post bekommen, da meine Mutter es abgefangen hat. Was kann ich tun, damit das Verfahren eingestellt wird? Meine Ausbildung bei der Polizei ist mir auch wichtig und ich hab Angst, dass sie nun auf der Kante liegt.
Mit freundlichen Grüßen
- pers. Infos vom Support entfernt -
2 Antworten
Wie @frodobeutlin schon schreibt: Mit einem Anwalt zur Anhörung hinzugehen ist empfehlenswert (kostet auf jeden Fall Geld, frage ihn, was das kostet).
Wenn Du nicht mit einem Anwalt hin willst, geh trotzdem nicht allein hin, sondern lass Dich begleiten von einem Beistand, auch Ämterlotse genannt. - lies dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):
(4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit
einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene
gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht
unverzüglich widerspricht.
Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit
Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit
Ämterlotsen
Behördenlotsen
Behördenbegleiter
Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und
(die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine
Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. Manche dieser ehrenamtlichen Helfer wsind auch vom Fach in der jeweiligen Thematik.
(Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen
des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast
Du ein Recht.)
Google mit
legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)
und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die
gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht
darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu
lassen.
Danke fürs Sternchen - ҉ •✿⊱ (¯`'•.¸(¯`'•.¸ Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ¸.•'´¯)¸.•'´¯) ⊰✿• ҉
Das eine ist die Rückforderung des Jobcenters ....
das andere (Post vom Hauptzollamt) ist eine schriftliche Anhörung in einem Strafverfahren
das Jobcenter hat gegen Dich Strafanzeige wegen des Verdachts des Betrugs ertattet, weil Du zu Unrecht Leistungen bezogen hast (§ 263 StGB)
auf diese Anhörung kannst Du reagieren (must Du aber nicht) -
- Du kannst eine schriftliche Stellungnahme abgeben,
- Du kannst dort hingehen (vorher Termin ausmachen) dann wird dort ausgeschrieben was Du dazu zu sagen hast oder
- Du nimmst Dir einen Anwalt, der für Dich die Ermittlungsakte anfordert und sich für Dich äußert
ganz egal was Du tust, geht die Akte mit oder ohne Deine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft zur Entscheidung vorgelegt