Gläubiger reagiert nicht auf mein Ratenzahlungsangebot - was tun?

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Wie hoch ist die Gesamtforderung, wie ist Dein Ratenangebot? Kein GV wird pfänden, wenn "annehmbare" Raten angeboten werden und kein Gericht wird einen Schuldner verurteilen, weil ein Gläubiger ein "annehmbares" Ratenangebot (das aber auch funktionieren muss!!!) nicht annehmen will.

Minimilk 
Beitragsersteller
 18.02.2011, 10:43

Danke, diese Aussage hat mich schon "etwas" beruhigt...

Sokrates2010  18.02.2011, 16:40
@Minimilk

Ich vergaß: ich gehe davon aus, dass Du die Gesamtsumme nicht auf einen Schlag zahlen kannst. Wenn Du allerdings das Geld hast und nur nicht zahlen willst sähe die Sache anders aus.

Der Gläubiger kann keine Vereinbarungen mit dem Schuldner treffen, wenn die Forderung bereits an das Gericht übergeben wurde. Jetzt ist es Sache des Gerichtsvollziehers, das Geld einzutreiben.
Eine Ratenzahlung kann mit dem Gerichtsvollzieher jederzeit und sofort vereinbart werden. Die Grundlage ist jetzt die Höhe der Gesamtbetrages, das heißt die Forderung des Gläubigers samt den Verzugszinsen sowie die gerichtlichen Gebühren, die der Schuldner zu tragen hat. Der Schuldner muss sein Einkommen darlegen und gemeinsam mit dem Beamten die Höhe der monatlichen Raten festlegen. Der Gerichtsvollzieher muss prüfen, ob der Schuldner überhaupt in der Lage ist, monatliche Beiträge zu bezahlen und wenn ja in welchem Umfang.
Wenn dem Schuldner kein geregeltes Einkommen zur Verfügung steht, wird sich der Gerichtsvolzieher gegen eine Ratenzahlung entscheiden.

Die Sache ist schon an den GV übergeben, deswegen antwortet der eigentliche Gläubiger nicht. Der hat mit dir abgeschlossen und will sich nicht weiter damit rumschlagen, das ist alles. Dem ist auch egal, wie der GV das Geld eintreibt, ob auf einmal oder in Raten. Der Gerichtsvollzieher hat einen großen Spielraum und wenn du ihm nicht dumm kommst, wird er niemals eine Ratenzahlung ablehnen. Weißt du einen Namen, also wer dich da besuchen wird? Vielleicht kannst du dann vorab telefonisch schon was regeln, bevor er auftaucht.

Zahlen! Zahle einfach die Schulden, dann ist Ruhe. Es gibt keine Verpflichtung für den Gläubiger, sich auf eine Ratenzahlung einzulassen.

sandrina09  18.02.2011, 09:57

wenn der fragesteller zahlen könnte würde er hier wohl kaum um hilfe bitten

Bezahlen. Der hat doch wohl deutlich gemacht, dass er zu Verhandlungen nicht bereit ist. Und seine Forderung scheint ja berechtigt. Wenn Du nicht zahlst, kommt eben der Gerichtsvollzieher.

Wenn der Gläubiger eine Ratenzahlung nicht will, kann auch der Gerichtsvollzieher das nicht akzeptieren.