Brief von einem Anwaltskanzlei Purps Vogel und Linder bekommen?
Habe zwar eine Frage vor Kurzem gestellt, fand dass ich die Infos nicht genauer ausgedrückt habe, deswegen stelle ich die Frage erneut.
1. Sind die Gebühren zulässig oder nicht (Bankrücklastschriftgebühr akzeptiere ich). Zeige ich auf dem Bild
2. Sind Drohungen wie Mahnverfahren nicht illegal (auch gleich per Brief)
3. Warum ist der Auftraggeber nicht mein Gläubiger sondern ein Inkasso? Der Inkasso hat mir kein Schreiben geschrieben.
Bitte nur Leute die Ahnung haben.
2 Antworten
Die Adressermittlung wirst du bezahlen müssen. Das habe ich dir aber auch schon in anderem Beitrag so geschrieben. Du hast mit Karte bezahlt. Keiner kennt da deine Adresse. Das heißt, dass du erst ausfindig gemacht werden musstest.
Die 1,3 Gebühr ist absurd und albern und viel zu hoch. Maximal 18€ (Gebühr für Schreiben einfacher Art inkl. Auslagen). Denn mehr macht der Anwalt auch nie. Ich würde aber die Anwaltskosten in Gänze verweigern. Dazu gleich mehr.
Zu deinen weiteren Fragen:
2) Theoretisch Ja. Zumindest ist die Formulierung hart an der Grenze. Mit einem Mahnverfahren zu drohen ist erst mal erlaubt. Es zeigt nur die weiteren rechtlich möglichen Schritte auf. Was an der Grenz ist, ist diese Drohung mit "weiteren Kosten", die von dir zu zahlen sind. Da fehlt die Relativierung, dass du dem auch widersprechen kannst. So etwas könnte Nötigung sein. Aber das ist halt an der Grenze und ob man da einen Staatsanwalt überzeugt, ist fraglich.
3) Vermutlich hat das Inkasso die Forderung aufgekauft.
Nun, da das Inkasso offenbar die Forderung aufgekauft hat, liegt echtes/unechtes Factoring vor. Das heißt gemäß BGH-Urteil von Anfang 2018, dass keine Inkassokosten geschuldet werden. Darüber hinaus braucht das Inkasso ganz sicher keine Hilfe von einem Anwalt. Das ist in sich albern und würde nur zeigen, dass die eigentlich die Zulassung verlieren müssen (da Sachkunde und Fachkenntnisse fehlen). Der Anwalt tut exakt nichts, was nicht das Inkasso selbst zu tun hätte. Ergo: Keine Kosten erlaubt.
Bei Streitwerten bis zu 500€ rechnet man:
Basisbetrag (45€) mal 1,3. Die Auflagen sind dann nochmal 20% davon und maximal 20€.
Das Schreiben einfacher Art wäre dann eine 0,3 Gebühr. Also 45€ mal 0,3 = 15€ (Das ist die Mindestsumme, wird also aufgerundet). Plus 20% = 18€.
Das ist die Geschäftsgebühr?
Korrekt, ja.
Und dieses + 20?
Das sind die "Auslagen" (Telekommunikation, Briefe, Datenspeicher usw.). Das sind immer 20% der Geschäftsgebühr. Sollte sich rechnerisch mehr als 20€ ergeben, dann aber nur 20€.
Ach so, also es ist jetzt imsgesamt gerechnet ne ? Einmal die Hauptforderungen und dann mal 0,3 richtig? Hab ne frage die kommt man auf die 0.3?
Also wie viel soll ich deiner Meinung nach bezahlen.?
Hab ne frage die kommt man auf die 0.3?
Es gibt feste Gebührensätze. Genauer beschrieben sind sie in der Anlage zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Das "Schreiben einfacher Art" erhält den Faktor 0.3. Es umfasst im Grunde ein vorgefertigtes Schreiben aus Textbausteinen ohne große Analyse und Sachprüfung des Einzelfalls. Genau das also, was ein Inkasso im Massenfall macht. Bei großen Konzernen.
Beim Handwerker ums Eck sieht es anders aus, da könnte eine volle 1.3 Gebühr anfallen. Das wäre dann eine vollständige außergerichtliche Vertretung. Warum? Weil das dann immer ein individueller Fall ist, wo das Inkasso genau die Verträge und Sachlage prüft, womöglich sogar eine Kundenreklamation prüft. Und wo das Inkasso tatsächlich auch eine Rechtsberatung erbringt, also dem Handwerker auch Rat erteilt.
Ok nur wie geht das? Irgendwie stelle ich mich dumm an.
Du musst das ja nicht vollends verstehen. Ausgehend von deinem Foto die 14,89€ des oberen Teils und weitere 18€.
Die Geschäftsgebühr des Anwalts ist, wenn man der Verbraucherzentrale Niedersachsen glauben kann, zu hoch angesetzt. https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/sites/default/files/medien/166/dokumente/Augen_auf_bei_Inkassoforderungen.pdf
Weshalb hast du eigentlich der Lastschrift widersprochen?
Wie viel dürfen die angeben?
Lies mal die verlinkte Datei. Demnach ist eine 1,3-fache Gebühr zu viel, es dürfen nur 0,5 bis allerhöchstens 1,0 sein.
Wo steht das genau?
Im Kapitel "Wie hoch dürfen Inkassokosten sein?".
Ok hab ich. Wie viel sollte ich dann zahlen?
Tja, schwierige Frage. Du könntest die Geschäftsgebühr (und die Post- und Telekkommunikationspauschale) zum Beispiel halbieren. Dann bist du bei einer 0,65-fachen Gebühr. Du solltest dann gegenüber dem Anwalt darauf hinweisen, dass du eine 1,3-fache Gebühr bei einem Serienbrief nicht gerechtfertigt findest.
Also das heißt jetzt genauer und wie rechnet man diese 1,3 fache Gebühr?