Zwangsvollstreckung - Ruhendstellung Bank abgelehnt - Was nun?
Hallo Zusammen,
vielleicht gab es den Fall schonmal. Ich habe eine Zwangsvollstreckung und mein Konto ist gesperrt. Nun habe ich mit dem Gläubiger eine Ratenzahlung vereinbart und er macht eine Ruhendstellung. Problem die Bank aktzeptiert keine Ruhendstellung, nur eine Rücknahme. Das wiederum macht der Gläubiger nicht. Problem: Konto gesperrt, keiner will sich bewegen und ich steh da wie gelähmt auch wenn ich zahlungswillig bin. Folge wäre ich kann nur noch die Hände heben und meinen restlichen Verpflichtungen auch nicht mehr nachkommen....
Geld beschaffen im Freundes-/Familienkreis geht auch nicht, die haben alle selbst keins. Kredit aufgrund das der Gläubiger mir nen Schufaeintrag verpasst hat geht auch nicht.
Es steht ausser Frage das ich einen Fehler gemacht habe und es so weit kommen lies. Das weiss ich und dafuer brauche ich jetzt keine Belehrung, sondern suche Unterstützung in Form von Ratschlägen.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
4 Antworten
Der Pfändungsfreibetrag ist nur auf einem Pfändungsschutzkonto, auch P-Konto genannt, geschützt. Wenn dein Konto also noch kein P-Konto ist: sofort (!) umwandeln lassen. Das geht auch noch nach Eingang einer Pfändung, deine Bank ist zu dieser Umwandlung auch gesetzlich verpflichtet (und das hätte dir eine gute Bank nach Eingang der Pfändung eigentlich auch mitteilen sollen).
Guggst du hier: http://www.bmjv.de/DE/Ministerium/Abteilungen/Rechtspflege/ZwangsvollstreckungZwangsversteigerung/PKonto/_doc/P_Konto.html
Rechtlich gesehen gibt es kein "Ruhenlassen" einer Pfändung. Dir bleibt also nichts anderes übrig, als ein P-Konto einzurichten, bis die Schuld beglichen ist.
Ich habe dazu nur eine Seite (http://www.vollstreckungsakademie.de/ruhendstellung-einer-kontopfandung/) gefunden, wo Dir hoffentlich richtig geholfen werden kann. Da kann nicht jeder lesen, nur registrierte dürfen das.
Den Gang zur Schuldnerberatung wirst Du wohl in jedem Fall machen müssen, wenn Du da nicht schon warst.
Zum einen kann dir deine Bank dein Konto, auf das dir dein Lebensunterhalt überwiesen wird, Arbeitgeber oder Amt etc., nicht komplett sperren, sondern nur bis zur Pfändungsfreibetrag. Dir muß das Existenzminimum frei verfügbar sein, wenn du Einnahmen hast..Also schreibe deine Bank an, wenn es sich um so ein Konto handelt das die gesperrt hat.
Da wird dir jetzt nur übrig bleiben die Konsequenzen aus deinen Fehler zu tragen und die Schulden Rate für Rate abbezahlen, dass der Gläubiger die Freigabe erteilt.
Wenn du kein Geld im Freundes-/Familienkreis locker machen kannst, dann solltest du deine Gedanken lockern und aufhören über das nachzudenken wie du die Sperre raus bekommst und dir vielleicht überlegen was du aus deinem Besitz zu Geld machen kannst oder nach einem Zusatzjob suchen, um schneller aus der Schlamassel heraus zu kommen.
Eine Schuldnerberatung würde ich dir auch empfehlen.