Zwangsvollstreckung - Ruhendstellung Bank abgelehnt - Was nun?

4 Antworten

Der Pfändungsfreibetrag ist nur auf einem Pfändungsschutzkonto, auch P-Konto genannt, geschützt. Wenn dein Konto also noch kein P-Konto ist: sofort (!) umwandeln lassen. Das geht auch noch nach Eingang einer Pfändung, deine Bank ist zu dieser Umwandlung auch gesetzlich verpflichtet (und das hätte dir eine gute Bank nach Eingang der Pfändung eigentlich auch mitteilen sollen).

Guggst du hier: http://www.bmjv.de/DE/Ministerium/Abteilungen/Rechtspflege/ZwangsvollstreckungZwangsversteigerung/PKonto/_doc/P_Konto.html

Rechtlich gesehen gibt es kein "Ruhenlassen" einer Pfändung. Dir bleibt also nichts anderes übrig, als ein P-Konto einzurichten, bis die Schuld beglichen ist.

Zum einen kann dir deine Bank dein Konto, auf das dir dein Lebensunterhalt überwiesen wird, Arbeitgeber oder Amt etc., nicht komplett sperren, sondern nur bis zur Pfändungsfreibetrag. Dir muß das Existenzminimum frei verfügbar sein, wenn du Einnahmen hast..Also schreibe deine Bank an, wenn es sich um so ein Konto handelt das die gesperrt hat.

Da wird dir jetzt nur übrig bleiben die Konsequenzen aus deinen Fehler zu tragen und die Schulden Rate für Rate abbezahlen, dass der Gläubiger die Freigabe erteilt.

Wenn du kein Geld im Freundes-/Familienkreis locker machen kannst, dann solltest du deine Gedanken lockern und aufhören über das nachzudenken wie du die Sperre raus bekommst und dir vielleicht überlegen was du aus deinem Besitz zu Geld machen kannst oder nach einem Zusatzjob suchen, um schneller aus der Schlamassel heraus zu kommen.

Eine Schuldnerberatung würde ich dir auch empfehlen.