Hilfe, Gläubiger reagiert nicht auf meine Schreiben

15 Antworten

Ich würde an deiner Stelle SOFORT eine Rate bezahlen, die so hoch ist, wie die von dir vorgeschlagene angemessene Rate multipliziert mit der Anzahl der Monate, seit dem Richterspruch.

Beispiel: 1000 € Forderung, drei Monate her, dann zahlst du heute noch 300 € und vermerkst auf der Einzahlung, dass es sich um November, Dezember und Januar handelt. Und die 100 € für Februar kannst du auch gleich noch überweisen, da solche Ratenabzahlungen normalerweise am Monatsanfang zu leisten sind.

mepeisen  04.02.2014, 09:47

Das ist derweil ein sinnvoller Ratschlag, Daumen hoch von mir :-)

Mit der Ergänzung: Im Verwendungszweck schreiben "Nur Hauptforderung". Du zahlst dabei direkt an den Kläger mit Verweis auf das Urteil.

Bei solchen Strategien nimmt man der Gegenseite ein Wenig den Boden unter den Füßen weg. Je nachdem, wie lange die noch brauchen, ist man irgendwann fast fertig mit den Zahlungen und dann haben die keine Argumente mehr.

Klas1900  04.02.2014, 09:49
@mepeisen

Vielen Dank! Auch für die wichtige Ergänzung. :)

Artus01  04.02.2014, 19:39
@mepeisen

Der Hinweis im Verwendungszweck Nur zur Verrechnung auf die Hauptforderung ist absolut wichtig!

Nie per Mail oder telefonisch solche Dinge abklären. Immer schriftlich mit Einschreiben und Rückschein. Wenn eine Klage vor Gericht lief, dann hattest du doch sicher einen Anwalt. Den könntest du doch auch fragen. Dir ist doch sicher der Gläubiger bekannt. Dann wende dich doch direkt an diesen. Das Inkassobüro ist nicht dein Gläubiger. Vielleicht kannst du auch über das Inkassobüro Ratenzahlungen vereinbaren. Die setzen sich dann mit ihrem Auftraggeber in Verbindung. Antwortet der Gläubiger nicht, bleibt dir, um Zwangmassnahmen zu vermeiden, nur der Gang zu einem Anwalt. Da solltest du umgehend aktiv werden, denn wenn das Urteil rechtskräftig wird, dann wird als nächstes ein Vollstreckungsbescheid ausgestellt, so keine Zahlung erfolgt.

Normalerweise meldet sich das Inkassobüro, bevor sie den Gerichtsvollzieher losschicken. Mach bitte nichts per Telefon und auch nicht unbedingt per Mail.

Warum nimmst Du nicht direkt Kontakt mit dem Gläubiger auf. Mit dem solltest Du sprechen...

Viel Glück

du musst dich an den gläubiger direkt wenden

der RA kann keine ratenzahlung vereinbaren

es ist unwichtig, was er schreibt

du bist auch nicht zahlungswillig, bei dir kann ohne probleme gepfändet werden

du hast keinen anspruch auf ratenzahlung, die ganze summe ist sofort fällig

hast du das geld nicht, kann er pfänden und wenn du 1000 mal ratenzahlung anbietest, es interessiert niemanden

aber das wusstest du auch alles gestern schon, als du schon mal gefragt hattest

mepeisen  04.02.2014, 09:45

der RA kann keine ratenzahlung vereinbaren

Natürlich kann er das, wenn er und der Gläubiger das wollten. Allerdings ist es auch gut so, dass sich der Rechtsanwalt nicht mehr zuständig fühlt. So werden auch keine weiteren Einigungsgebühren ausgelöst.

user8965  04.02.2014, 09:51
@mepeisen

ja, eben wenn, eigenmächtig nicht

der gläubiger entscheidet alles

karo13  04.02.2014, 10:53
@mepeisen

So werden auch keine weiteren Einigungsgebühren ausgelöst.

Werden sie aber eigentlich eh nicht, zumindest jetzt nicht mehr.

mepeisen  04.02.2014, 14:59
@karo13

Die Anforderungen für Einigungsgebühren sind gering geworden. Eine einfache Ratenvereinbarung über den Anwalt mit Verzicht auf weitere Vollstreckungsmaßnahmen hätte diese Anwaltsgebühren für die Einigung dann grundsätzlich ausgelöst. Seit einiger Zeit muss dafür kein Streit mehr beigelegt werden.