Hilfe, Gläubiger reagiert nicht auf meine Schreiben
Ich hatte eine strittige Forderung die über das Amtsgericht lief und leider zugunsten des Gläubigers zugesprochen wurde. Das heisst also ich muss zahlen. Da es ein höherer Betrag ist und ich weitere Kosten vermeiden möchte wenn eine Vollstreckung eingeleitet wird, hatte ich den zuständigen Rechtsanwalt (der in allen Gerichtsschreiben genannt wurde) um eine Ratenzahlung gebeten. Ich bekam einmal eine Rückantwort, wenn ihm das Urteil vorliege, würde eine Ratenzahlungsvereinbarung kein Problem sein. So weit so gut. Daraufhin habe ich nachdem das Urteil ebenfalls an den Rechtsanwalt übersandt wurde, diesen weitere 2 mal angeschrieben um nun eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen. Ich bekam keine Antwort mehr. Nun habe ich den Rechtsanwalt Heute zum dritten Mal per E-Mail in dieser Angelegenheit angeschrieben und bekam nur die lapidare Auskunft, er hätte meine Bitte an das zuständige Inkassobüro (benennt dieses aber nicht) weitergeleitet und ich solle ihn Zukunft davon absehen ihn in dieser Sache weiterhin zu kontaktieren. Was soll ich denn nun davon halten? Immerhin zeigt mein mehrmaliges Nachfragen doch, dass ich auch zahlungswillig bin. Wie kann ich nun weiter vorgehen? Ich will das auch nicht im Sande verlaufen lassen, da ich Angst habe, dass dann eines Tages einfach der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, weil ich mich nicht gemeldet habe und ich das noch gütlich klären möchte. Anrufen möchte ich da nun ehrlich gesagt ungern, wenn die Antwort schon so Unfreundlich ausgefallen ist.
15 Antworten
Ich würde an deiner Stelle SOFORT eine Rate bezahlen, die so hoch ist, wie die von dir vorgeschlagene angemessene Rate multipliziert mit der Anzahl der Monate, seit dem Richterspruch.
Beispiel: 1000 € Forderung, drei Monate her, dann zahlst du heute noch 300 € und vermerkst auf der Einzahlung, dass es sich um November, Dezember und Januar handelt. Und die 100 € für Februar kannst du auch gleich noch überweisen, da solche Ratenabzahlungen normalerweise am Monatsanfang zu leisten sind.
Nie per Mail oder telefonisch solche Dinge abklären. Immer schriftlich mit Einschreiben und Rückschein. Wenn eine Klage vor Gericht lief, dann hattest du doch sicher einen Anwalt. Den könntest du doch auch fragen. Dir ist doch sicher der Gläubiger bekannt. Dann wende dich doch direkt an diesen. Das Inkassobüro ist nicht dein Gläubiger. Vielleicht kannst du auch über das Inkassobüro Ratenzahlungen vereinbaren. Die setzen sich dann mit ihrem Auftraggeber in Verbindung. Antwortet der Gläubiger nicht, bleibt dir, um Zwangmassnahmen zu vermeiden, nur der Gang zu einem Anwalt. Da solltest du umgehend aktiv werden, denn wenn das Urteil rechtskräftig wird, dann wird als nächstes ein Vollstreckungsbescheid ausgestellt, so keine Zahlung erfolgt.
Normalerweise meldet sich das Inkassobüro, bevor sie den Gerichtsvollzieher losschicken. Mach bitte nichts per Telefon und auch nicht unbedingt per Mail.
Warum nimmst Du nicht direkt Kontakt mit dem Gläubiger auf. Mit dem solltest Du sprechen...
Viel Glück
du musst dich an den gläubiger direkt wenden
der RA kann keine ratenzahlung vereinbaren
es ist unwichtig, was er schreibt
du bist auch nicht zahlungswillig, bei dir kann ohne probleme gepfändet werden
du hast keinen anspruch auf ratenzahlung, die ganze summe ist sofort fällig
hast du das geld nicht, kann er pfänden und wenn du 1000 mal ratenzahlung anbietest, es interessiert niemanden
aber das wusstest du auch alles gestern schon, als du schon mal gefragt hattest
der RA kann keine ratenzahlung vereinbaren
Natürlich kann er das, wenn er und der Gläubiger das wollten. Allerdings ist es auch gut so, dass sich der Rechtsanwalt nicht mehr zuständig fühlt. So werden auch keine weiteren Einigungsgebühren ausgelöst.
So werden auch keine weiteren Einigungsgebühren ausgelöst.
Werden sie aber eigentlich eh nicht, zumindest jetzt nicht mehr.
Die Anforderungen für Einigungsgebühren sind gering geworden. Eine einfache Ratenvereinbarung über den Anwalt mit Verzicht auf weitere Vollstreckungsmaßnahmen hätte diese Anwaltsgebühren für die Einigung dann grundsätzlich ausgelöst. Seit einiger Zeit muss dafür kein Streit mehr beigelegt werden.
Das ist derweil ein sinnvoller Ratschlag, Daumen hoch von mir :-)
Mit der Ergänzung: Im Verwendungszweck schreiben "Nur Hauptforderung". Du zahlst dabei direkt an den Kläger mit Verweis auf das Urteil.
Bei solchen Strategien nimmt man der Gegenseite ein Wenig den Boden unter den Füßen weg. Je nachdem, wie lange die noch brauchen, ist man irgendwann fast fertig mit den Zahlungen und dann haben die keine Argumente mehr.