Ratenzahlungsvereinbarung mit Gläubiger ist dann die Pfändung Gegenstandslos?
Ich habe einen Pfändungsbeschluss von einem Gerichtsvollzieher bekommen. Es ist leider soweit gekommen dass ich damals einen Vertrag, eigentlich innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist widerrufen habe und die damalige Versicherung dies nicht akzeptierte. Es ging bis vors Gericht und obwohl ich alles belegen konnte wurde leider dem Gläubiger Recht gegeben (Summe 750 Euro). Verstehen tue ich das bis Heute nicht. Jedenfalls hat sich der Gerichtsvollzieher nun angekündigt. Ich habe nun zumindestens eine Ratenzahlung mit dem Gläubiger aushandeln können zu je 100 Euro im Monat. Ist dadurch die Ankündiugng des Gerichtsvollziehers Gegenstandslos oder kommt er trotzdem zu dem angekündigten Termin? Wer hat diesbezüglich Erfahrungen? Danke für Eure Antworten.
5 Antworten
Wenn du mit dem Gläubigern diesen Ratenvertag ausgehandelt hast, wird der Gerichtsvollzieher nicht pfänden, solange du die Raten wie vereinbart zahlst, solltest du nicht mehr zahlen, kommt der Gerichtsvollzieher. Der Vollstreckungsbeschluß hat solange seine Gültigkeit,bis deine Schulden bezahlt sind.
Der Gläubiger hat einen Gerichtsvollzieher mit der Pfändung beauftragt und wenn der Auftrag nicht zurückgezogen wird, wird der Gerichtsvollzieher natürlich wie angekündigt kommen (und dies auch in Rechnung stellen). Du solltest daher mit dem Gläubiger klären, dass der Gerichtsvollzieher zurückgepfiffen wird.
Ruf den Gerichtsvollzieher an und sag ihm das mit der Ratenzahlungsvereinbarung. Wahrscheinlich will er eine Kopie von diesem Schreiben und dann sollte das erledigt sein.
Hast Du das schriftlich das Du 100Euro nun zahlst?Bzw eine schriftliche Zustimmung?Wenn ja, bitte darum das DIE den Gerichtsvollzieher zurück pfeiffen.Du kannst aber auch selbst bei dem anrufen,ihn darüber informieren und ihm es schicken.Er wird auch froh sein ein fall weniger auf dem Tisch zu haben.Er hätte nichts anderes gemacht wenn er gekommen wäre, geguckt was zu holen ist und versucht eine ratenzahlung rauszuhauen.Notfalls die eidesstaatliche gefordert.
Von seiner Seite aus? Also ich würde dem Gerichtsvollzieher dies mitteilen, sag Du hast Dich mit dem Unternehmen auf eine Ratenzahlung geeinigt und Du lässt ihm das schriftlich/oder via email zukommen..."normalerweise" sagt er dann ok und sieht von dem Besuch ab.
Ich denke mal, der Gerichtsvollzieher wird dann vom Gläubiger zurück gepfiffen. Du solltest aber drauf achten, die Raten wirklich immer pünktlich zu zahlen, sonst steht der ganz schnell doch vor der Tür.
Ich habe ja Heute mit denen telefoniert und die Ratenzahlungsvereinbarung soll auch Heute mit der Post raus gehen...