Gläubiger reagieren nicht auf Schreiben

4 Antworten

Der Gläubiger muss hier nicht reagieren, kann sich tatsächlich tot stellen. Daraus wiederum einen Verzicht zu interpretieren ist sicherlich unsinnig.

Um hier jedoch die Angelegenheit zu klären sollte doch das Insolvenzverfahren beantragt werden. In diesem Verfahren sollte sich der Gläubiger auf jeden Fall melden da ansonsten sein Anspruch an der Teilnahme am Insolvenzverfahren verwirkt wird und er auch ohne Teilnahme am Insolvenzverfahren die Forderung verwirkt.

Also hier hilft lediglich ein Insolvenzverfahren um Klarheit über die aktuelle Saldensituation zu erhalten und auch tatsächlich Restschuldbefreiung von den Gläubigern zu erhalten die sich nicht melden oder tot stellen.

Andersgeartet 
Beitragsersteller
 28.12.2011, 11:04

Das man daraus keinen Verzicht interpretieren kann da es auf keiner rechtlichen Grundlage basiert ist mir auch klar ... es geht sich hierbei einfach darum die Gläubiger dazu zu bewegen dem Klärungsprozess Ihrerseits nicht einfach brach liegen zu lassen bis dato X.

Grüße

Ich könnte mir gut vorstellen, dass die Gläubiger, die nicht reagieren, ihre Titel veräußert haben. Dies müssen sie ihrem Schuldner nicht mitteilen. Die Käufer der jeweiligen Titel werden im Laufe der Zeit auf dich zukommen. Vielleicht erst in einigen Jahren. Irgendwann, wenn man gar nicht mehr mit einer Forderung rechnet. Ein Tipp für diesen Fall: Wenn dies geschieht, dann darauf achten, dass die Zinsen nach 3 Jahren verjährt sind. Näheres dann auf alle Fälle dann abklären, wenn's so weit ist. Hier kann man dann oft Vergleichsvorschläge bringen.

Andersgeartet 
Beitragsersteller
 27.12.2011, 21:47

Bitte was? Erfolgt das ganze im Zuge eine Abtretungserklärung? Von dem Mist habe ich noch nie gehört? Wie soll es einem Schuldner so möglich sein, seine Schulden vernünftig zu tilgen?

Darüber hinaus - wie habe ich das mit den Zinsen zu verstehen? Darf ein Außenstand nur 3 Jahre ab Beginn der Rückständigkeit bezinst werden oder wie ist dies gemeint?

Danke auf jeden Fall schon mal für deine Antwort :)

mightyqueen60  27.12.2011, 23:46
@Andersgeartet

Jeder der einen Titel hat, kann diesen an jemand anderen verkaufen - oft an Inkassobüros. Für einen Titel über 5.000€ z.B. bekommt der Gläubiger ca. 500€. Aber der Käufer ist natürlich bestrebt, die volle Summe zuzüglich Gebühren und Zinsen einzutreiben. Das ist sein Geschäft. Wenn aber drei Jahre lang kein Versuch unternommen wurde, das Geld einzutreiben, sind die Zinsen, die ja auch mit betitelt sind, verjährt. Erst ab dem erneuten Versuch, das Geld einzutreiben, beginnt wieder der Zeitpunkt der Zinsberechnung. (Für den Fall der Fälle aber bitte nochmals rechtlich klären lassen) Aber wie bereits geschildert, im Wissen um den Verkauf des Titels steht man in einer guten Verhandlungsbasis und hat so die Chance, letztendlich nur einen Teil, je nach Einigung, zurückzahlen zu müssen.

Es ist deshalb auch wichtig, wenn jemand mit einer Forderung an dich herantritt, zu klären, ob derjenige auch berechtigt ist, das Geld einzufordern. Schickt dir ein Inkassobüro o.ä. die von dir angeforderte Kopie des Titels, so kannst du ziemlich sicher sein, dass diese die titulierte Forderung aufgekauft haben. Hat man sich geeinigt, so ist es wichtig, eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, dass nach Bezahlung der vereinbarten Summe, komplette Schuldenbefreiung geschieht und der entwertete original Vollstreckungsbescheid ausgehändigt wird!!!

Jeder der einen Titel hat, kann diesen an jemand anderen verkaufen - oft an Inkassobüros. Für einen Titel über 5.000€ z.B. bekommt der Gläubiger ca. 500€. Aber der Käufer ist natürlich bestrebt, die volle Summe zuzüglich Gebühren und Zinsen einzutreiben. Das ist sein Geschäft. Wenn aber drei Jahre lang kein Versuch unternommen wurde, das Geld einzutreiben, sind die Zinsen, die ja auch mit betitelt sind, verjährt. Erst ab dem erneuten Versuch, das Geld einzutreiben, beginnt wieder der Zeitpunkt der Zinsberechnung. (Für den Fall der Fälle aber bitte nochmals rechtlich klären lassen) Aber wie bereits geschildert, im Wissen um den Verkauf des Titels steht man in einer guten Verhandlungsbasis und hat so die Chance, letztendlich nur einen Teil, je nach Einigung, zurückzahlen zu müssen.

Es ist deshalb auch wichtig, wenn jemand mit einer Forderung an dich herantritt, zu klären, ob derjenige auch berechtigt ist, das Geld einzufordern. Schickt dir ein Inkassobüro o.ä. die von dir angeforderte Kopie des Titels, so kannst du ziemlich sicher sein, dass diese die titulierte Forderung aufgekauft haben. Hat man sich geeinigt, so ist es wichtig, eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, dass nach Bezahlung der vereinbarten Summe, komplette Schuldenbefreiung geschieht und der entwertete original Vollstreckungsbescheid ausgehändigt wird!!!

Andersgeartet 
Beitragsersteller
 28.12.2011, 00:05

Vor Zahlung des Betrages fordere ich mittlerweile sowieso grundlegend IKU-Vollmacht oder alternativ die Abtretungserklärung an - Danke dir auf jeden Fall schon einmal für deine Erklärung bezgl. der Zinsen.

mightyqueen60  28.12.2011, 19:56
@Andersgeartet

Gerne...Gerade die Zinsen und diverse, oft phantasievoll aufgestellte, Gebühren und Kosten lassen den ursprünglichen Betrag oft auf das doppelte und mehr ansteigen...

Ich selber weiß leider nicht, wie das rechtlich aussieht (obwohl ich deine Idee echt gut finde!). Aber hier in diesem Forum wirst du sicherlich kompetente Antwort erhalten :

http://www.forum-schuldnerberatung.de/