Kann ein Gerichtsvollzieher eine Gehaltsabrechnung eintreiben?
Ich habe vor einem halben Jahr mit einem Gläubiger eine Ratenzahlung in Höhe von 50€ monatl. vereinbart. Diese Raten werden auch immer pünktlich zum 01. per Dauerauftrag überwiesen. Es ist bisher auch nie eine Rate geplatzt. Der Gläubiger hat mich allerdings damals dazu aufgefordert, eine aktuelle Lohn-/Gehaltsabrechnung einzureichen, da ihm wohl die vereinbarten 50€ zu wenig sind. Die Gesamtforderung beträgt knapp 700€. Nun bekam ich am Samstag nun nach einem halben Jahr einen bösen Brief des Gläubigers, indem er mich nochmalig auffordert die Lohnabrechnung einzureichen, da er ansonsten den Gerichtsvollzieher damit beauftragen würde, eine Lohnabrechnung einzutreiben. Darf der GV so etwas etwa auch? Kommt er einfach um eine Lohnabrechnung von mir einzutreiben? Ich zahle doch meine vereinbarte Rate jeden Monat pünktlich und der Gläubiger hat dem ja auch zugestimmt. Was kann der Gerichtsvollzieher denn nun machen? Ich kann ja meine Ratenzahlungen anhand der Belege nachweisen.
5 Antworten
Das wird der Gläubiger nicht tun und es würde auch schwerlich zu etwas führen, wenn er der Ratenzahlung zugestimmt hat. Er kann an deiner Lohnabrechnung ohnehin nicht erkennen, welche anderen Schulden du sonst noch bedienst und was du tatsächlich monatlich abzahlen kannst. Er klopft lediglich auf den Busch, um sein Geld schneller zu bekommen - verstehe ich, führt aber zu nichts.
Stimme QF zu.
Soweit mir bekannt ist, muss er ersteinmal einen Titel gegen Dich erwirken lassen (falls er das noch nicht hat), das kostet Geld und m. W. muss er in diesem Fall auch in Vorkasse treten. Kenne Deine genaue Situation nicht, kann aber sein, dass er einfach nur versucht Druck zu machen.
Lass dich nicht bange machen. Solange du die vereinbarten Raten pünktlich zahlst, kann auch ein GF nichts ausrichten. Der käme auch nur, um bei dir Sachwerte zu pfänden. Eine Gehaltsabrechnung zählt nicht dazu. Dem Gläubiger solltest du aber mitteilen, dass du dich weiterhin an deine Zahlungsverpflichtung hältst und an nichts sonst.
Die Nachweise sind wichtig, Lohnabrechnung geht nur Dich was an. Die Vereinbarung gilt.
Solange Du regelmäßig bezahlst, interessiert das den Gerichtsvollzieher das gar nicht, der hat genug mit Zahlungsunwilligen, -fähigen zu tun.
14 Monatsraten sind aber heftig - ich hä#tte dem, glaube ich, nicht zugestimmt, wäre aber froh, überhaupt und vor allem pünktlich tröpfchenweise Geld zu bekommen.
Grundsätzlich kann der Gläubiger zu Gericht gehen.Falls du eure Vereinbarung aber schriftlich hast, und dort nicht extra als Bedingung die Vorlage einer Gehaltsabrechnung drinnensteht, gilt dieses Abkommen zu deinen Gunsten.