Gilt es als Einbruch wenn sich jemand mit dem Zweitschlüssel Zugang verschafft?
Ist es rechtlich gesehen Einbruch, wenn ein Bekannter des Bewohners den Zweitschlüssel, ohne Wissen des Bewohners, benutzt? Es wurde nichts entwendet oder beschädigt. Der Zweitschlüssel wurde freiwillig ausgehändigt.
4 Antworten
Ja, das ist rechtlich gesehen Einbruch!
mit Schlüssel ist das sicher kein Einbruch.
Hallo,
nein, ein Einbruch liegt nicht vor. Unabhängig davon gibt es den Begriff "Einbruch" so nicht im StGB, sondern ist eine Qualifikation vom Diebstahl.
§243 StGB
(1) In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem
falschen Schlüsseloder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält,
Der "Einbruch" scheitert also bereits an 2 Dingen. Erstens ist kein Diebstahl erfüllt, somit kann auch die Qualifikation "schwerer Diebstahl" nicht erfüllt sein. Zweitens war es kein "falscher Schlüssel", sondern ein Originalschlüssel.
Was jedoch sehr wohl vorliegt, ist ein Hausfriedensbruch
§123 StGB:
1) Wer in die
Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind,
widerrechtlich eindringt,oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Widerrechtliches Eindringen liegt vor, da der Bekannte keinen Auftrag oder Erlaubnis hatte, die Wohnung zu betreten.
... nein, natürlich nicht. Warum auch? Diesen Begriff kennt der Gesetzgeber zudem nicht. Siehe ggf. Wikipedia: Als Einbruch bezeichnet man das unerlaubte Eindringen in einen abgegrenzten Bereich bei Überwindung eines Hindernisses.
Viel Glück.
Nein, das ist ggf. Hausfriedensbruch, aber kein Einbruch.
Ist es nicht, da es rechtlich nicht den Begriff des Einbruchs gibt. Höchstens im Zusammenhang mit einem Einbruchdiebstahl. Hier kommt wenn überhaupt ein Hausfriedensbruch in Frage.