Bank behält Geld nach Kontopfändung ein?

5 Antworten

Solang der PfÜB des Gläubigers nicht zurückgenommen wird, wird sie über den ursprünglich gepfändeten Guthabenbetrag in Höhe von 110 Euro ( länger als 4 Wochen vor Beantragung / Einrichtung eines P-Kontos ) auch nicht mehr verfügen können.

Wenn der gerichtliche Pfändungsbeschluss bereits vorliegt, ist es zu spät um Ratenzahlungen zu vereinbaren. Die Bank hat da auch keinen Ermessensspielraum o.ä.

Liegt der Gerichtsbeschluss vor, ist alles Geld auf dem Konto oder was reinkommt einzuziehen und an den Gläubiger zu überweisen. Ohne wenn und aber.

Die Bank interessiert es auch nicht, was der Schuldner sagt oder (angeblich) mit dem Gläubiger ausgemacht hat. Die richten sich nur nach dem Gerichtsbeschluss.

Aus und Ende der Fahnenstange

Wenn sie das P-Konto zu spät eingerichtet hat, war das Einbehalten des Geldes durch die Bank erstmal rechtens und sogar ihre Pflicht.  

Der Gläubiger muss der Bank mitteilen, dass sich die Pfändung erledigt hat, ihre Aussage hilft da gar nichts. Du glaubst nämlich nicht, wie viele Schuldner da lügen und teils gefälschte Dokumente vorlegen.

Von daher sollte sie sich mit dem Gläubiger in Verbindung setzen, damit dieser Kontakt mit der Bank aufnimmt. Der Gläubiger kann der Bank dann auch sagen, was mit dem bereits einbehaltenen Geld passieren soll.

Wenn eine Pfändung vorlag, musste die Bank dieser auch folgen. Natürlich erfolgt keine Buchung ohne Beleg. Also muss der Geldfluss nachvollziehbar sein.

Solange der Pfändungsfreibetrag nicht überschritten ist, darf die Bank nichts einhalten.

1178 Euro.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Aixxxxxx 
Beitragsersteller
 01.09.2020, 09:40

Danke, und wie kommen wir in unserem Fall an das Geld?

Das Konto zeigt 110€ Guthaben an, auszahlen oder überweisen kann sie das Geld jedoch nicht. Und das pkonto ist bereits aktiv.