Bank behält Geld nach Kontopfändung ein?
Guten Tag,
Vor einiger Zeit wurde das Konto meiner Freundin mit 270€ gepfändet.
Auf dem Konto waren noch 110€ Guthaben und meine Frendin hat sich mit dem Gläubiger auf eine Ratenzahlung von 50€ geeinigt.
Mittlerweile hat sie ein P-Konto damit aie endlich wieder Zugang zu ihrem Konto hat.
Wir fragen uns nun was mit den 110€ Guthaben geschehen ist. Laut Online banking sind diese noch auf ihrem Konto. Die Bank sagt jedoch, dass die kein Guthaben mehr hätte.
"Der Staat gehe davon aus, daas die das Geld nicht benötigen würde, da sie es so lange nicht benutzt hat" sagte man uns.
Das Geld konnte sie auch schlecht benutzen, da das Konto gepfändet war.
Nun soll das Geld in Raten an den Gläubiger gehen.
Wieso entscheidet die Bank darüber was mit ihrem Geld geschieht. Die Bank hat doch nicht etwa eine Ratenzahlung mit dem Gläubiger vereinbart?? Das haben wir bereits getan.
Gibt es dazu irgendeine rechtliche Grubdlage oder wie muss man die Situation verstehen?
Danke für jeden hilfreichen und Ernst gemeinten Kommentar. LG
5 Antworten
Solang der PfÜB des Gläubigers nicht zurückgenommen wird, wird sie über den ursprünglich gepfändeten Guthabenbetrag in Höhe von 110 Euro ( länger als 4 Wochen vor Beantragung / Einrichtung eines P-Kontos ) auch nicht mehr verfügen können.
Wenn der gerichtliche Pfändungsbeschluss bereits vorliegt, ist es zu spät um Ratenzahlungen zu vereinbaren. Die Bank hat da auch keinen Ermessensspielraum o.ä.
Liegt der Gerichtsbeschluss vor, ist alles Geld auf dem Konto oder was reinkommt einzuziehen und an den Gläubiger zu überweisen. Ohne wenn und aber.
Die Bank interessiert es auch nicht, was der Schuldner sagt oder (angeblich) mit dem Gläubiger ausgemacht hat. Die richten sich nur nach dem Gerichtsbeschluss.
Aus und Ende der Fahnenstange
Wenn sie das P-Konto zu spät eingerichtet hat, war das Einbehalten des Geldes durch die Bank erstmal rechtens und sogar ihre Pflicht.
Der Gläubiger muss der Bank mitteilen, dass sich die Pfändung erledigt hat, ihre Aussage hilft da gar nichts. Du glaubst nämlich nicht, wie viele Schuldner da lügen und teils gefälschte Dokumente vorlegen.
Von daher sollte sie sich mit dem Gläubiger in Verbindung setzen, damit dieser Kontakt mit der Bank aufnimmt. Der Gläubiger kann der Bank dann auch sagen, was mit dem bereits einbehaltenen Geld passieren soll.
Wenn eine Pfändung vorlag, musste die Bank dieser auch folgen. Natürlich erfolgt keine Buchung ohne Beleg. Also muss der Geldfluss nachvollziehbar sein.
Solange der Pfändungsfreibetrag nicht überschritten ist, darf die Bank nichts einhalten.
1178 Euro.
Danke, und wie kommen wir in unserem Fall an das Geld?
Das Konto zeigt 110€ Guthaben an, auszahlen oder überweisen kann sie das Geld jedoch nicht. Und das pkonto ist bereits aktiv.