Nachbar stellt Kinderwagen raus - wer haftet bei Diebstahl?

8 Antworten

guck mal in deine hausordnung. aus brandschutztechnischen gründen kann es untersagt sein irgendetwas (ob nun kinderwagen, schuhe oder ähnliches) im flu abzustellen.

dan hat deine nachbarin aber immernoch kein recht das ding ins freie zu stellen. sie kann den vermieter kontaktieren, der muss dir aber dann einen brief schicken und dich auffordern den wagen zu entfernen. solang das nicht geschehen ist, ist deine nachbarin im unrecht.

kontaktiere doch von deiner seite aus den vermieter. wenn er sagt es ist ok, hast du auch eine handhabe und kannst ggf die polizei hinzuziehen. aber dazu muss das natürlich vorher abgeklärt sein nicht dass du hinterher die dumme bist...

ich hoff ich konnte helfen =)

Ich bin zwar kein Jurist, aber ich denke trotzdem, dass bereits das Verstellen des Wagens juristisch geahndet werden kann, und das sogar, wenn die Hausordnung das Abstellen von Gegenständen im Flur verbieten würde, denn sie müsste dich erst auffordern, das zu unterlassen.

Ich an deiner Stelle würde mir aber ein Fahrradschloß besorgen und den Wagen festmachen.

Was ist denn da los? Wieso fasst sie euren Kinderwagen überhaupt an? Ich würde ihn mit einem günstigen Fahrradschloss sichern .... Das würde mich total ärgern, wenn der vor Regenwasser trieft oder da irre Passanten gar Müll reinwerfen ... man kann sich ja viel vorstellen ... Allerdings ist in manchen Hausordnungen die Lagerung von Privateigentum in den Fluren oder Treppenhäusern dezidiert untersagt, man müsste ihn also mit in die Wohnung nehmen ...

jolanthe 
Beitragsersteller
 05.05.2011, 01:51

Sie ist anscheinend gelangweilt... generell macht mir diese Familie einen etwas sonderbaren Eindruck.

 

Die unerwünschte Werbung ist des Öfteren mal im Wagen gelandet. Nachdem ich diese aber dem Verdächtigen wieder in den Briefkasten zurückgesteckt hatte, war damit bislang wieder Ruhe.

Den Wagen sichern kann ich leider nirgends (kein Heizkörper o.ä. anketten).

Mit in die Wohnung nehmen kann ich den Wagen nicht, da das Haus keinen Lift hat und der Wagen zudem sehr schwer ist. Mein Rücken ist nur noch äußerst begrenzt belastbar...

In dem Fall, dass die Hausordnung auch das kurzfristige Abstellen des Kinderwagens untersagen würde, was bliebe mir übrig? Auf den Wagen kann ich nicht verzichten, vor allem weil mein Kind nicht laufen kann.

HektorPedo  05.05.2011, 09:07
@jolanthe

Ja, das klingt ja alles schwierig ... so wenig Rücksichtnahme / Verständnis ist ärgerlich und anstrengend.

slowfly  05.05.2011, 12:39
@jolanthe

Draussen hinstellen und mit Fahradschloss sichern? Dann noch einen Witterungsschutz,...

Wobei ich Dieser Frau eh mal faule Eier ins Fenster werfen würde oder so *g*

jolanthe 
Beitragsersteller
 05.05.2011, 14:11
@slowfly

Da würde ich mich da ja gewissermaßen auch geschlagen geben, würde ich dies tun. Nur weil eine einzige Person, die zuviel Zeit hat, sich ein Problem sucht.

Der Wagen hat neu über 800 € gekostet, den mag ich einfach nicht riskieren :-( Auch mit einer Abdeckung würde die Feuchtigkeit in die Auflagen kriechen und dann wär's das :-(

Faule Eier würden wahrscheinlich gar nicht auffallen, die Familie wirkt mir etwas messihaft.

 

Hi, würd mich mal beim Mieterschutz erkundigen, dann - je nachdem was herauskommt - mit dem Vermieter sprechen, dass das so nicht geht. LG und alles Gute, Korinna

Auch wenn die Hausordnung gegenteiliges "verordnet", darf ein anderer den Wagen icht ortsverändern, bzw wenn, dann haftet er auch dafür.