Lock Picking ... Rechtliche Situation
hi leute
ich war heute morgen mit einer freundin spazieren (dortmund phönixsee). dort hängen neuerdings an einer brücke vorhängeschlösser wie an der kölner brücke. verliebte gravieren ihre namen auf ein vorhängeschloss und werfen den schlüssel in den see. finde ich recht niedlich den brauch ... mich stört es nicht
aber
ich betreibe lock picking.... und da hängt ein schloss das es sehr manipulationssicher gilt.
jetzt frage ich mich ob ich mich ob ich mich strafbar mache wenn ich das schloss öffne (oder es zumindest versuche) und es gleich wieder schließe???
ich will es nicht klauen oder wegwerfen oder sonst was damit machen. es geht mir nur um die herrausforderung es zu öffnen... mehr nicht. das teil bleibt da hängen und wird nicht entfernt oder beschädigt
da diese schlösser recht teuer sind und ich nach dem einmaligen öffnen das interesse daran verliere will ich es mir auch nicht kaufen
danke
4 Antworten
Rechtlich gesehen würdest Du Dich zumindest nicht strafbar machen. Der Eigentümer des Schlosses hätte möglicherweise nicht mal einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen Dich, da ihm kein Schaden entsteht und der Eingriff in seine Rechte hier verschwindend gering ist - so, als ob Du ein fremdes Gartentor auf- und wieder zumachst.
Mir würde ad hoc jedenfalls keine gesetzliche Grundlage einfallen, die dagegen sprechen würde.
Gute Frage - man kann darüber spekulieren, ob die Schlösser als herrenlos gelten, oder ob sie in das Eigentum des Eigentümers der Brücke übergegangen sind.
Ein einzelnes Schloss zu öffnen (ohne es zu entfernen) könnte möglicherweise Besitzstörung sein. Wenn du es aber anschließend wieder schließt, sehe ich nichts, was daran strafbar sein könnte, ich bin aber kein Jurist.
Aber das BGB (§ 862) - eine Straftat ist es natürlich nicht.
die brücke gehört der stadt
die geht über den zulauf des see´s. ist übrigend ein künstlicher see
Habe den Hinweis auf die Deutsche Bahn schon wieder entfernt, weil ich die Frage irrtümlich auf die Kölner Brücke bezogen hatte, ändert aber nichts an der Sache.
Die Schlösser gelten als herrenlose Sache, due kannst damit machen was Du willst.
Wäre ich in deiner Situation würde ich einfach mal bei der lokalen Polizei nachfragen.
wer lockpicking betreibt geht nicht gerne zur polizei oder sonst wen und sagt das
so ziemlich jeder geht sofort davon das man ein schwerverbrecher ist. dabei ist das ein ziemlich geniales gedultspiel.
in meinem leben habe ich nur 3 oder 4 türen ohen schlüssel geöffnet. 2 mal war es mein eigenes, einmal war es bei einer älteren nachbarin die sich sehr darüber gefreut hat... ich bin kein verbrecher
Ich würde trotzdem zur Polizei gehen. Es geht jemanden nichts an was man als Hobby betreibt sondern h´man hat einfach eine rechtliche Frage für die Beamten.
Eine Besitzstörung kennt das StGB nicht.