Lock Picking ... Rechtliche Situation

4 Antworten

Rechtlich gesehen würdest Du Dich zumindest nicht strafbar machen. Der Eigentümer des Schlosses hätte möglicherweise nicht mal einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen Dich, da ihm kein Schaden entsteht und der Eingriff in seine Rechte hier verschwindend gering ist - so, als ob Du ein fremdes Gartentor auf- und wieder zumachst.

Mir würde ad hoc jedenfalls keine gesetzliche Grundlage einfallen, die dagegen sprechen würde.

Gute Frage - man kann darüber spekulieren, ob die Schlösser als herrenlos gelten, oder ob sie in das Eigentum des Eigentümers der Brücke übergegangen sind.

Ein einzelnes Schloss zu öffnen (ohne es zu entfernen) könnte möglicherweise Besitzstörung sein. Wenn du es aber anschließend wieder schließt, sehe ich nichts, was daran strafbar sein könnte, ich bin aber kein Jurist.

Haglaz  17.05.2014, 12:42

Eine Besitzstörung kennt das StGB nicht.

Rolf42  17.05.2014, 12:44
@Haglaz

Aber das BGB (§ 862) - eine Straftat ist es natürlich nicht.

blub747 
Beitragsersteller
 17.05.2014, 11:54

die brücke gehört der stadt

die geht über den zulauf des see´s. ist übrigend ein künstlicher see

Rolf42  17.05.2014, 11:55
@blub747

Habe den Hinweis auf die Deutsche Bahn schon wieder entfernt, weil ich die Frage irrtümlich auf die Kölner Brücke bezogen hatte, ändert aber nichts an der Sache.

blub747 
Beitragsersteller
 17.05.2014, 11:59
@Rolf42

wollte es nur ergänzen, wollte dich nicht korrigieren

sorry wenn es so angekommen ist

Die Schlösser gelten als herrenlose Sache, due kannst damit machen was Du willst.

Wäre ich in deiner Situation würde ich einfach mal bei der lokalen Polizei nachfragen.

blub747 
Beitragsersteller
 17.05.2014, 11:52

wer lockpicking betreibt geht nicht gerne zur polizei oder sonst wen und sagt das

so ziemlich jeder geht sofort davon das man ein schwerverbrecher ist. dabei ist das ein ziemlich geniales gedultspiel.

in meinem leben habe ich nur 3 oder 4 türen ohen schlüssel geöffnet. 2 mal war es mein eigenes, einmal war es bei einer älteren nachbarin die sich sehr darüber gefreut hat... ich bin kein verbrecher

Steffert  17.05.2014, 11:58
@blub747

Ich würde trotzdem zur Polizei gehen. Es geht jemanden nichts an was man als Hobby betreibt sondern h´man hat einfach eine rechtliche Frage für die Beamten.