Nach Feuerwehr-Austritt Geld für Führerschein zurück bezahlen?

6 Antworten

Wer tritt denn einfach nach 10 Jahren aus? Da muss ja was los sein... Aufgedrängt? Wo gibts denn das?  Aber ja, wem der Schein bezahlt wird hat sich zu verpflichten, das heisst, ich glaube nicht das er nichts unterschrieben hat... ihm wird das bezahlt und dafür macht der da mit. Wenn man davon Abtritt, muss man bezahlen... Ist aber auch ein Thema was sich bestimmt klären wird, man kann es auch aber künstlich hochschaukeln... Also mit Wehrführer und Co absprechen, die da Ahnung von haben...

Was für ein Führerschein ist das, mit dem man nur ein Feuerwehrauto fahren kann?

Ich kenne den Ablauf nur so, dass man den Führerschein privat macht und die Gemeinde zahlt einen Zuschuss dazu; den Zuschuss muss man jedoch anteilig zurückziehen, wenn man vor Ablauf einer bestimmten Zeit austritt.

also wenn er nichts unterschrieben hat, dass er die Kosten tragen muss, wenn er vor einer bestimmten Zeit ausscheiden sollte, dann können die das auch nicht verlangen. Üblicherweise verpflichtet man Leute, denen man eine Weiterbildung finanziert, schon, dass die dann mindestens noch 2 Jahre oder so dort bleiben müssen, sonst müssen sie die Kosten tragen.  Aber das wurde ja hier wohl versäumt und dann ist auch nichts zu erstatten.

Doch, das ist möglich. Da die den Schein bezahlt haben, haben sie das Recht, das Geld zurück zu fordern. Könnte ja sonst jeder auf Staatskosten den Schein machen, und sagen: "Hab Private Sachen." Tipp: Soll er doch einfach Mitglied bleiben, und nicht mehr hingehen. Das bisschen Mitgliedsbeitrag ist ja nun wirklich das kleinere Übel :p

Jenkyll  24.03.2015, 09:53

Seit wann bezahlt man denn einen Mitgliedsbeitrag für die Feuerwehr? Dafür bezahlt man keinen Beitrag.

Eierkuchen  24.03.2015, 10:37
@Jenkyll

In den meisten Feuerwehren ist es durchaus üblich einen Mitgliedsbeitrag zu bezahlen. Bei uns sind es z.B. 5€

wurzlsepp668  24.03.2015, 21:34
@Jenkyll

mein Mitgliedsbeitrag bei der Feuerwehr ist sogar als Spende abzugsfähig.

Der Mitgliedsbeitrag ist für den Verein Feuerwehr, der Verein hat mit dem Ausrücken bei Einsätzen nix zu tun ...

Wenn er keine Verpflichtung unterschrieben hat, muss er nichts zurückzahlen.