Vom arbeitgeber des diebstahls beschuldigt beweise sind abber nicht ausreichend.

11 Antworten

Geh bitte zu einem Anwalt, hier steht deine berufliche Karriere auf dem Spiel und eventuell noch eine Verutreilung.

Mach dir auch wenniger sorgen wegen der Fingerabdrücke, falls welche von dir gefunden werden, kannst du diese mit dem vorfall vor einigen monaten begründen.

aber als kleiner Hinweis, auch geldwechseln an dem Automaten ist streng verboten und hätte wenn man dich beobachtet hätte, zur sofortigen kündigung geführt.

Verhalte dich weiterhin ganz normal und unternehme gar nichts-du hast dir nichts vorzuwerfen und bei so geringen Beträgen wird keiner etwas unternehmen.

outfreyn  08.03.2012, 14:35

bei so geringen Beträgen wird keiner etwas unternehmen

Die höchstrichterliche Rechtssprechung ist da bisher eindeutig: Vermögensdelikte sind unabhängig vom Wert der Sache ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung. Präzendenzfall ist der sog. Bienenstich-Fall (Az. 2 AZR 3/83) aus dem Jahr 1984.

Dass ein Strafverfahren ggf. wegen Geringfügigkeit eingestellt wird heißt noch lange nicht, dass auch zivilrechtlich keine Konsequenzen zu besorgen sind.

  1. Da werden sicher nicht nur deine Fingerabdrücke drauf sein, wenn sie es überhaupt noch sind. Vielleicht hat der Täter mit seinen Handschuhen die Abdrücke verwischt.
  2. Ich an deiner Stelle würde in dem Fall von selbst hingehen und sagen, dass ich da ab und zu mal dran war zum Geld wechseln. Das ist allein schon eine psychologische Sache, die Polizisten werden automatisch ein Stück mehr Vertrauen fassen.
  3. Einen Anwalt würde ich noch nicht einschalten, das wird nämlich teuer. Sobald dir konkret vorgeworfen wird, der Schuldige zu sein, also sobald aus dem Verdacht eine Anzeige wird, würde ich einen Anwalt einschalten.

Ab zum Anwalt - der wird Dich beraten und bei Bedarf zur Polizei begleiten. Du musst dringend aufpassen, dass Du bei der Polizei nichts aussagst, woraus sich für Dich ein Strick drehen lässt. Im Zweifel verweigerst Du jede Aussage. Da Du als Beschuldigter (und nicht als Zeuge) vernommen wirst, ist das Dein gutes Recht.

Die Sache mit dem "Geldwechseln" würde ich z.B. auf keinen Fall erwähnen - da könnte man durchaus auf dumme Gedanken kommen.

Mein Rat wäre: Bei der Polizei nicht lügen, sondern einfach gar nichts sagen.

Still  09.03.2012, 09:59

Gerade weil seine Fingerabdrücke auf der Kassetten sein können, sollte er mit offenen Karten spielen und vom Geldwechseln erzählen! Wenn er mit dieser "Ausrede" erst nach dem Fund der Fingerabdrücke kommt, hat das ein ziemliches "Geschäckle".

bei 50 euro nimmt keiner fingerabdrücke.

Kondo  08.03.2012, 03:35

Genau ! =D

Apfelsaft01  08.03.2012, 03:38
@Kondo

das glaubt auch nur ihr. Natürlich muss bei einem Einbruchdiebstahl jegliche maßnahme getroffen werden um eventuelle beweise festzuhalten, und nebenbei fingerabdrücke zu sichern kostet gerade mal eine klebe folie.

FreakyArts  08.03.2012, 03:42
@Apfelsaft01

sehe ich genauso. vor allem gehts dem betrieb bestimmt nicht nur um die 50euro, sondern darum den dieb zu finden, weil man nen dieb natürlich auch nicht weiter bei sich beschäftigt haben möchte.