Vom arbeitgeber des diebstahls beschuldigt beweise sind abber nicht ausreichend.
Hallo,
Ich Miitarbeiter einer Sicherheitsfirma mit 7 Jahren Betriebszugehörigkeit werde vom arbeitgeber und deren Kunden bei dem wir sind des Diebstahls verdächtigt.
Soll ich bei vorladung der polizei einen anwlt aufsuchen oder kann ich ohne schlechtes gewissen hin gehen. Ich bin mir keiner Schuld bewusst.
Kurze Info!!!
Es wurde ein Einbruch gemeldet der den Kaffeautomaten im Werksgelände betrifft. Wie mir bekannt wurde ist der Automat frei von einbruch spuren. Dies lässt annehmen das sich einer mit einem Schlüssel zugang verschafft hat. dieser schlüssel ist normalerweise nur bestimmten Personen gestattet was aber nie der fall war. Es gibt mindestens 30 Mitarbeiter die wussten wo der Schlüssel war.
Auch ich wusste das und habe um ehrlich zu sein mir ab und an Geld gewechselt da mir der Zigarettenautomat als meinen €uro wieder raus gab. also habe ich die Geldkasette aufgemacht vom Kaffeautomat und mir meinen €uro ausgetauscht.
Das da meine Fingerabdrücke drauf sind ist mir schon klar aber ich habe ja nichts zu verbergen. Wie gesagt normalerweise hab ich da nichts verloren nun ist der fall aufgetretten das sich einer hier im werk zugang verschafft hat und einen betrag von 50,00€ angeignet hat. Ich befürchte das die polizei fingerabdrücke entnehmen wird und da werden auch meine zu sehen sein. Was tun wenn es soweit kommt das wir ca 78 Personen abdrücjke abgeben müssen.
Ich muss dazu sagen das vor ca 6-7 monate der Automat offen stand bei meinem Rundgang und auch da habe ich alles angefasst auch die Geldkasette um zu sehen ob ein diebstahl vorhanden war. dies habe ich gemeldet und sicherte diesen Automaten.
Fakt ist mir ist nicht wohl bei der geschichte falls man mir schlecht nach redet da ich vermute das egal wer sich das geld angeeignet hat mit sicherheit handschuhe btrug. Pech für mich.
Wie soll ich mich verhalten soll ich es gleich melden das ich auch mal dran war um zu wechseln oder abwarten was die ermittlungen ergeben. Bei verdacht einen anwlt aufsuchen oder einfach zur Polizei gehen und aussagen.
Bitte helft mir bin sehr besorgt. Danke
11 Antworten
Geh bitte zu einem Anwalt, hier steht deine berufliche Karriere auf dem Spiel und eventuell noch eine Verutreilung.
Mach dir auch wenniger sorgen wegen der Fingerabdrücke, falls welche von dir gefunden werden, kannst du diese mit dem vorfall vor einigen monaten begründen.
aber als kleiner Hinweis, auch geldwechseln an dem Automaten ist streng verboten und hätte wenn man dich beobachtet hätte, zur sofortigen kündigung geführt.
Verhalte dich weiterhin ganz normal und unternehme gar nichts-du hast dir nichts vorzuwerfen und bei so geringen Beträgen wird keiner etwas unternehmen.
bei so geringen Beträgen wird keiner etwas unternehmen
Die höchstrichterliche Rechtssprechung ist da bisher eindeutig: Vermögensdelikte sind unabhängig vom Wert der Sache ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung. Präzendenzfall ist der sog. Bienenstich-Fall (Az. 2 AZR 3/83) aus dem Jahr 1984.
Dass ein Strafverfahren ggf. wegen Geringfügigkeit eingestellt wird heißt noch lange nicht, dass auch zivilrechtlich keine Konsequenzen zu besorgen sind.
- Da werden sicher nicht nur deine Fingerabdrücke drauf sein, wenn sie es überhaupt noch sind. Vielleicht hat der Täter mit seinen Handschuhen die Abdrücke verwischt.
- Ich an deiner Stelle würde in dem Fall von selbst hingehen und sagen, dass ich da ab und zu mal dran war zum Geld wechseln. Das ist allein schon eine psychologische Sache, die Polizisten werden automatisch ein Stück mehr Vertrauen fassen.
- Einen Anwalt würde ich noch nicht einschalten, das wird nämlich teuer. Sobald dir konkret vorgeworfen wird, der Schuldige zu sein, also sobald aus dem Verdacht eine Anzeige wird, würde ich einen Anwalt einschalten.
Ab zum Anwalt - der wird Dich beraten und bei Bedarf zur Polizei begleiten. Du musst dringend aufpassen, dass Du bei der Polizei nichts aussagst, woraus sich für Dich ein Strick drehen lässt. Im Zweifel verweigerst Du jede Aussage. Da Du als Beschuldigter (und nicht als Zeuge) vernommen wirst, ist das Dein gutes Recht.
Die Sache mit dem "Geldwechseln" würde ich z.B. auf keinen Fall erwähnen - da könnte man durchaus auf dumme Gedanken kommen.
Mein Rat wäre: Bei der Polizei nicht lügen, sondern einfach gar nichts sagen.
Gerade weil seine Fingerabdrücke auf der Kassetten sein können, sollte er mit offenen Karten spielen und vom Geldwechseln erzählen! Wenn er mit dieser "Ausrede" erst nach dem Fund der Fingerabdrücke kommt, hat das ein ziemliches "Geschäckle".
bei 50 euro nimmt keiner fingerabdrücke.
das glaubt auch nur ihr. Natürlich muss bei einem Einbruchdiebstahl jegliche maßnahme getroffen werden um eventuelle beweise festzuhalten, und nebenbei fingerabdrücke zu sichern kostet gerade mal eine klebe folie.
sehe ich genauso. vor allem gehts dem betrieb bestimmt nicht nur um die 50euro, sondern darum den dieb zu finden, weil man nen dieb natürlich auch nicht weiter bei sich beschäftigt haben möchte.
Genau ! =D