Gilt eine Kündigung als zugegangen, wenn man sie einem Prokuristen übergibt?

3 Antworten

" Sie muss dem Arbeitgeber zugestellt werden"

Sie muss der Person zugestellt werden, die dafür zuständig ist - und nicht "irgendeiner Person, die mehr Rechte hat als andere".

In einem größeren Unternehmen ist das entweder der direkte Vorgesetzte oder die Personalabteilung.

frodobeutlin100  30.03.2021, 17:30

Vertragspartner ist die Firma nicht irgendein Angestellter .... die Kündigung muss also beim Arbeitgeber (=Firma) zugehen und der Prokurist ist völlig ausreichend ...

Es muss jemand sein, der Personalverantwortung hat.

berndcleve 
Beitragsersteller
 30.03.2021, 17:31

in Prokurist hat Personalverantwortung

frodobeutlin100  30.03.2021, 17:32
@berndcleve

eben ein Prokurist darf fast alles ....

da der Prokurist in der Firma alles darf (siehe HGB) zugegangen