gilt der samstag auch als zustellung

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Wenn du es per Post verschickst, dann schick es an beide Adressen. Zugestellt ist es erst, wenn der Empfänger Gelegenheit hatte, es zu lesen. Ist das Büro samstags nicht besetzt, kann der Empfänger auch an dem Samstag noch keine Kenntnis davon haben.

Aber warum übergibst du es nicht persönlich und lässt dir den Empfang quittieren?

Mahalkita76 
Beitragsersteller
 08.04.2015, 23:38

alles erledigt!ja leider ist die Personalabteilung sehr weit weg.habs der chefin zusätzlich gegeben,obwohl wie ich schon wusste,an die Personalabteilung senden...

Mahalkita76 
Beitragsersteller
 27.03.2015, 10:20

meine chef im laden hat mich selber gar nicht eingestellt,es lief alles über die bezirksleitung und personalabteilung.auch die gespräche und meinen vertrag musste ich auch an das personalbüro senden. der chef selber hatte nicht mal ein gespräch bei einstellung mit mir gehabt.er würde bstimmt sagen,ich soll es an die personalabteilung senden...

DarthMario72  27.03.2015, 11:29
@Mahalkita76

meine chef im laden hat mich selber gar nicht eingestellt

Das macht doch nichts. Er kann dir doch den Empfang trotzdem quittieren.

Ist die Personalabteilung weiter entfernt? Ansonsten bring es dort persönlich hin.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 193 Sonn- und Feiertag; Sonnabend

Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

Damit wäre der Samstag kein Werktag. Das gilt jedoch nicht immer, z.B. nicht für die Karenzfrist im Mietrecht:

http://www.mietrecht.org/kuendigung/gilt-der-samstag-als-werktag-bei-der-kuendigungsfrist-einer-wohnung/

Schick´s an beide Adressen. Ich habe auch ein Postfach, das leere ich auch an Samstagen, dann bist Du auf der sicheren Seite. Meines Wissens gilt das Datum des Poststempels. Aber wenn es so wichtig ist, mach doch einfach ein Einscheiben mit Rückschein (kostet allerdings noch mehr). Dann bekommst Du einen schriftlichen Beleg, dass jemand dieses Schreiben auch angenommen hat. lg Lilo

DarthMario72  27.03.2015, 11:33

Meines Wissens gilt das Datum des Poststempels.

Nein, definitiv nicht! Da liegst du ziemlich daneben.

DarthMario72  27.03.2015, 10:04

Einschreiben mit Rückschein ist definitiv keine gute Idee. Nimmt niemand das Schreiben an oder wird es nicht bei der Post abgeholt, ist es nicht zugestellt und die Kündigung unwirksam!

Mahalkita76 
Beitragsersteller
 27.03.2015, 09:57

einschreiben rückschein habe ich angst, da wenn keiner unterschreiben kann,es dann in der filiale verbleibt,solange bis es wer abholt.und falls nicht,geht es an mich zurück...davor habe ich angst :( dann kam der brief sozusagen nie an...Trotzdem Danke dir, und an diese 2 Adressen verschicke ich.Sicher ist sicher,auch wenn die es dann 2x haben

LiselotteHerz  27.03.2015, 09:56

P.S. Schreib doch einfach in die Kündigung "zum nächstmöglichen Termin", dann ist sie rechtsgültig, egal, wann die ihre Post aufmachen. Bitte um Bestätigung des Kündigungsschreibens, dann wird darin  der konkrete Termin aufgeführt.

Eigentlich zählt bei der kündigung das Poststempel datum.

anitari  27.03.2015, 10:04

Nein. Es zählt wann der Empfänger Gelegenheit hat den Inhalt zur Kenntnis zu nehmen.

DarthMario72  27.03.2015, 10:04

Eigentlich zählt bei der kündigung das Poststempel datum

Nein, definitv nicht!

ich denke erst werktags. also montag

TrueSoftrox  27.03.2015, 09:42

also kündige am besten zum 15.04 hin

Mahalkita76 
Beitragsersteller
 27.03.2015, 09:46
@TrueSoftrox

der 14.Tag wäre aber der 13.4. weil der März ja 31 Tage hat. wenn 30. zugestellt und der 31.tag 1 ist,dann ist doch tag 14 der 13.4 - oder nicht?

TrueSoftrox  27.03.2015, 09:55
@Mahalkita76

ja theoretisch schon. mein ehemaliger personalchef meinte aber man kündigt entweder zum 15. oder zum monatsende. und immer mit min 14 tage vorlaufzeit

Mahalkita76 
Beitragsersteller
 27.03.2015, 10:00
@TrueSoftrox

da ich in probezeit bin, habe ich 2 wochen kündigungsfrist ohne monatsende und monatsmitte.(steht nix im vetrag drin.)dann ist der 13.der letzte arbeitstag für mich. Danke dir für die info

DarthMario72  27.03.2015, 11:38
@Mahalkita76

steht nix im vetrag drin

Was genau meinst du damit? Steht nichts ausdrücklich über eine Probezeit, dann hast du keine. Steht nichts über die Kündigungsfrist in der Probezeit, hast du 2 Wochen Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 3 BGB.

DarthMario72  27.03.2015, 11:41
@TrueSoftrox

mein ehemaliger personalchef meinte aber man kündigt entweder zum 15. oder zum monatsende. und immer mit min 14 tage vorlaufzeit

Hat er das wirklich so gesagt? Dann müsste ich nämlich leider sagen, dass er einiges durcheinander geworfen hat und seinen Job verfehlt hat. In der Probezeit hat man eine Kündigungsfrist von 2 Wochen ohne festes Ende. Danach gelten vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende.

TrueSoftrox  27.03.2015, 11:44
@DarthMario72

Ach so. Vllt war die Situation damals nur auf mich bezogen. Ich hatte 3 Monate Probezeit. Aber er meinte auch immer, das er innerhalb von 2 Wochen kündigen könnte (und er ist schon Jahrelang in der Firma). Vllt hab ich letzteres aber auch falsch verstanden