Was passiert wenn ich ein Einschreiben nicht annehme?

12 Antworten

Eine Kündigung ist rechtswirksam ab dem Zeitpunkt, ab dem von der Existenz Kenntnis besteht.

Schreiben und Schriftstücke bei einem bestehenden Vertragsverhältnis nicht an zu nehmen ist dem Betrug gleich zu setzen. So hat der Bundesgerichtshof wegweisend für alle Gerichte entschieden.

Die beste Möglichkeit dieser Kündigung zu entgehen ist für allein Wohnende Menschen, für die Zeit einer Woche zur "Freundin" oder zu "Bekannten" zu ziehen. Die mündliche Kenntnis im Betrieb kann man dann abstreiten, falls es keine weiteren Zeugen gibt. Die Kenntnis von der Kündigung erhält man dann erst wenn die Probezeit abgelaufen ist, damit ist die Frist nicht gewahrt und die Kündigung unwirksam. Das geht jedoch nur falls man allein wohnt, da sonst jeder andere in der Wohnung das schreiben annehmen kann und das gilt auch als Zustellung und fristgerecht. Ausser die Mitbewohner sind natürlich auch gerade mal eine Woche nicht da. In jedem Fall muss man per Zeugen oder anderen Beweisen, das man keine Kenntnis von einem Kündigungsschreiben erlangen konnte.

Achja, ist natürlich falls man einen Vorsatz nachweisen kann per BGH Betrug.

Viel Spass!

Maximilian112  23.11.2011, 18:37

Das ist aber ein Joke oder???

Der Richter wird sich amüsieren!

sspreitzer  23.11.2011, 18:55
@Maximilian112

Joke? Ja, manchmal ist Rechtspraxis recht humorvoll.

Der Richter wird richten, wenn Beweise vorliegen. Justizia lacht nicht. Sollte der Richter sich amüsiert zeigen, wäre ihm befangenheit unterstellbar.

Maximilian112  23.11.2011, 19:00
@sspreitzer

so einfach entgeht man nicht einer Kündigung, und mit Betrug hat das aber auch garnix zu tun

sspreitzer  23.11.2011, 21:41
@Maximilian112

In dem Fall entgeht man nicht einer Kündigung, sondern die Kündigung findet nicht statt, da eine Kenntnis der Existenz der Kündigung in der Rechtspraxis nicht möglich ist.

Betrug, da die Sorgfaltspflicht aus dem bestehenden Vertrag nicht wahrgenommen und missbraucht wird.

http://goo.gl/6EMft

Muhahaha!

Wenn bloss alles so einfach wäre!

Kündigung per Einschreiben, Einschreiben nicht angenommen, Kündigung ungültig!

Na dann mach mal! Versuch macht kluch!

Grundsaetzlich wird die Kuendigung erst wirksam, wenn das Kuendigungsschreiben in deinen Machtbereich gelangt ist. Bei einem Einwurfeinschreiben ist dies in dem Moment der Fall, in dem es in deinem Briefkasten landet. Beim Uebergabeeinschreiben/Einschreiben mit Rueckschein ist dies jedoch erst dann der Fall, wenn du das Schreiben wirklich in den Haenden haeltst (das Schreiben selbst, nicht die Benachrichtigungskarte zur Abholung bei der Post!).

Aber Vorsicht! Will dir der Zusteller das Einschreiben uebergeben und du nimmst es nicht an, vereitelst du den Zugang damit schuldhaft und bist so zu stellen, als sei das Schreiben tatsaechlich zugegangen. Eine Annahmeverweigerung hilft dir also ueberhaupt nicht.

Konnte das Schreiben nicht zugestellt werden (z.B. weil der Zusteller dich nicht angetroffen hat) und es wurde statt des Einschreibens eine Benachrichtigung zur Abholung des Einschreibens bei der Post in deinen Briefkasten geworfen, gilt das Einschreiben erst dann als zugestellt, wenn du es bei der Post abgeholt hast.

Hier kommt es nun aber darauf an, ob du mit dem Schreiben rechnen musstest oder nicht. Wurde dir die Kuendigung vorher angekuendigt (z.B. muendlich im Betrieb, telefonisch oder per Fax/E-mail) und du holst das Einschreiben dennoch nicht ab, waere dies auch wieder eine schuldhafte Zugangsvereitelung und du waerest so zu stellen, als sei das Einschreiben zugegangen. Musstest du hingegen nicht mit der Kuendigung rechnen, gilt ein nicht abgeholtes Einschreiben auch nicht als zugegangen (bei - vereinfacht gesagt - "Privatpersonen, bei Geschaeftsleuten ist das wieder anders).

Erfolgt der erfolglose Zustellversuch jedoch erst am letzten Tag der Probezeit (erfolglos weil du nicht angetroffen wurdest, also NICHT aktive Annahmeverweigerung!) und landet die Benachrichtigung somit erst dann in deinem Briefkasten, wird es problematisch mit dem Zugangstermin. Selbst wenn du mit dem Schreiben rechnen musstest, bist du nicht verpflichtet, sofort alles stehen und liegen zu lassen, um das Schreiben bei der Post abzuholen. Eine Abholung am gleichen Tag ist i.d.R. ohnehin nicht moeglich. Ist es dir aber gar nicht moeglich, das Schreiben noch "rechtzeitig" abzuholen, kann es auch nicht rechtzeitig zugehen. Zugangstag waere dann der Tag der (tatsaechlichen oder fiktiven) Abholung und der wuerde in diesem Fall bereits ausserhalb der Probezeit liegen.

Bei einem erfolglosen Zustellversuch am vorletzten Tag der Probezeit wird es allerdings schon kritisch. Dann kann man darueber streiten, ob du das Schreiben bereits am Folgetag haettest abholen muessen oder ob man dir hier eine laengere Reaktionszeit einraeumen muss. Voellig unproblematisch waere es in diesem Fall, wenn der Folgetag ein Sonn- oder Feiertag waere. Dann waere dir die Abholung auch an diesem Tag objektiv unmoeglich gewesen. Ist der Folgetag hingegen ein Werktag, muesstest du wohl schon hieb- und stichfest nachweisen, dass dir auch an diesem Tag die Abholung objektiv unmoeglich war. Das duerfte in den meisten Faellen jedoch recht schwierig werden.

Warum versuchst du dich da rauszuwinden..? Nimm die Kündigung hin und gut ist...

Die Kündigung ist dann glaube ich gültig.