1&1 geht in die zweite Runde und datiert Kündigung einfach falsch?
Wie in meiner vorherigen Frage zu 1&1 zu lesen hatte ich einige Probleme mit meiner Kündigung bei dem Unternehmen. Nachdem ich beim Verbraucherschutz war und sich die für mich zuständige Mitarbeiterin von 1&1 eine kleine Rede zum Thema Kündigungsrecht und einseitige Willenserklärung anhören durfte war das Thema erst mal durch. So dachte ich zumindest, denn 1&1 hat die Kündigungsbestätigung einfach auf den Tag gelegt, an dem der Verbraucherschutz seinen Warnschuss in die Richtung abgefeuert hatte 🤦🏼♀️. Da dieser Zeitpunkt fast ein Jahr nach meiner eigentlichen Kündigung zurück liegt stimmt das Datum der Kündigung dementsprechend nicht. Jetzt will 1&1 weiterhin von mir Geld bis zum Vertragslaufende, das wenn man meinen eigentlichen Kündigungszeitpunkt berücksichtigt längst verstrichen wäre. So soll ich nun noch mindestens ein Jahr für meinen nicht mehr vorhandenen DSL-Vertrag zahlen. Ich habe für das, was ich wiederrechtlich an 1&1 zahlen musste sogar Geld zurück bekommen! Das macht es für mich nur schwieriger nachzuvollziehen, mit welchem Recht die nun wieder Geld von mit einfordern wollen? Meine Frage ist nun, bevor ich wieder beim Verbraucherschutz auflaufe: Wer entscheidet über den Zeitpunkt der Kündigung? Wenn ich als Verbraucher sage zum 1.1.2019 ist gekündigt und das Unternehmen erst reagiert wenn es muss dann müsste doch der Zeitpunkt berücksichtigt werden auf den die Kündigung ursprünglich datiert wurde, da diese ja laut Verbraucherschutz rechtskräftig durchgeführt wurde oder? Die Antwort von 1&1 lautet hier immer gleich. Es sei aus "technischen Gründen" nicht möglich eine Kündigung rückzudatieren. Kann ich nachvollziehen, aber die Kündigung selbst wurde ja von deren Seite aus falsch durchgeführt.
4 Antworten
Moin Moin "mein" liebes "Problemkind"
...oder doch besser 'Nistressa reloaded'. Beim Boxkampf gibt es oft 12 RUNDEN, - aber malen wir den Teufel hier nicht an die Wand, sooo dolle wird es nicht werden.
So richtig vollständig blicken wir Außenstehenden ja bei deinem Kündigungsstreit mit 1&1 nicht durch, dazu fehlt uns in diesem Forum der genaue Blick in all deine Unterlagen!
Du sagtest, es gab eine Rückzahlung und die Kündigung wurde bestätigt, schon das weist für mich auf eine gewisse Schuldanerkenntnis und die berechtigte ANNAHME DEINER Kündigung zum URSPRÜNGLICHEN Datum hin.
Ich glaube, dass DU IM RECHT BIST mit deiner ursprünglichen schriftlichen Kündigung zum ...! Du hast alle notwendigen Belege/Beweise gesammelt UND 1&1 hat mindestens den Eingang bestätigt. ...und wenn jemand etwas zum Vertrag ZURÜCKZAHLT ist auch DAS meines Erachtens Teil einer Bestätigung deiner Kündigung. Ich kenne niemand, der Etwas zurückzahlt, wenn er doch VERMEINTLICH andererseits zum gleichen Vertrag noch eine offen Forderung hätte.
Firmen 'spielen' gerne auf Zeit, damit der Kunde in deren Interesse wichtige Termine (z.B. für wirksame Kündigungen/Widersprüche) versäumen soll! Es sieht doch ganz danach aus, dass 1&1 bewusst den Kündigungsprozess verschleppen wollte. Und dann noch DUMMDREIST (= meine Ausdrucksweise in solchen Fällen) zu behaupten, Etwas (hier ANGEBLICH RÜCKWIRKENDE Kündigung) sei "aus TECHNISCHEN GRÜNDEN nicht möglich" ist bullshit !
NOCH ist Standard, DASS der MENSCH (hier Firmenmitarbeiter) den COMPUTER programmiert, NICHT umgekehrt! Der Mensch macht DIE Fehler (oft vorsätzlich) und verweigert, - 'technisch nicht möglich' ist mindestens HIER eine beliebte Ausredenmasche.
Zwischen"Ruf": Leider wird dich 1&1 zwischenzeitlich der SCHUFA als säumigen Zähler gemeldet haben. Berechtigt oder NICHT, das interessiert ja die Schufa (als 'Partner' der Firmen) nicht wirklich. Diese 1&1-Nachwirkung bleibt dir leider erhalten UND wird einige zukünftige Geschäftspartner von dir davon abhalten einen Vertrag mit dir abzuschließen. Gegen falsche Schufa-Einträge KÖNNTE man vorgehen, das ist aber aufwendig ...und kostet Zeit und noch 'mehr' Geld.
MEIN RAT:
Wenn du dir deiner Sache sicher bist, bleib möglichst entspannt und DANN könntest du sogar auf Verbraucherberatung und selbst auf Rechtsanwalt verzichten (RA steht NOCH nicht an). ANTWORTE 1&1 ein LETZTES AUẞERGERICHTLICHES MAL (= auch meine Ausdrucksweise in Konflikten, bei der die Gegenpartei komplett auf stur geschaltet hat) möglichst kurz mit deiner (nochmaligen) Stellungnahme per E-MAIL, dass es KEINE berechtigten offenen FORDERUNGEN mehr gibt und der Vertrag zum ... gekündigt WURDE ! Bitte nicht viel mehr schriftlich der Gegenpartei 'liefern', sondern (falls möglich) besser 'Munition' (Argumente) zurückbehalten, FALLS es doch noch zu einer Klage von 1&1 kommen sollte.
Danach WEITERE 1&1-BRIEFE (Mails) zur Kenntnis nehmen, aber nicht 'beantworten', - die wollen ja nicht!
Sollte INKASSOFIRMA nachfolgen, denen auch nur 1x zu Beginn ungefähr so antworten:
"Guten Tag Xy-Inkasso, leider haben Sie einen 'faulen Wechsel' (meine Ausdrucksart) von 1&1 'aufgekauft'. Der gesamte Schriftverkehr zu der vermeintlich offenen Forderung liegt 1&1 vor. Ich werde mich daher nicht wiederholen! MfG ..."
SOLLTE es doch zur Klage kommen, kannst du DANN noch einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Falls du bedürftig bist, zahlst du eine Rechtsberatung von NUR 15€.
Hallo liebe (geplagte) Nistressa, vielleicht war etwas Nützliches für dich dabei. How ever: Viel Erfolg !
Mfg pool56
Du bist der beste pool56! Ein weiteres mal danke für deine Ausführliche und informative Antwort!
Oh oh, bin schon richtig errötet, aber Video-Cam vorsichtshalber auf closed. DANKE DANKE für deine Komplimente, ...ICH 'kann' halt nicht kurz. ;-)
Machen Sie sich keine Gedanken. Sie haben doch alle Beweise sowie den Verbraucherschutz im Rücken . Stellen sie jegliche Zahlungen ein bzw Buchen Sie alles zurück und anschließend schreiben Sie oder der Verbraucherschutz ein Widerspruch bzw Ablehnung der genannten Forderungen. Höchstwahrscheinlich konsultiert 1&1 eine Inkassobude. Dort auch gleich widersprechen und alle Belege beifügen. Reagiert das Inkasso nicht sondern schickt nur Standart-Phrasen und gehen nicht auf dein Widerspruch ein, denn schmeißen Sie weitere Briefe in die Blaue Tonne. Sollte ein Mahnbescheid kommen, innerhalb von 14 Tagen in allen Punkten widersprechen. Falls es zum Gericht geht, alle Beweise mitführen und das Ding ist durch.
Die entscheidende Frage ist, kannst du nachweisen, wann deine Kündigung bei dem Anbieter eingegangen ist ?
Ja, kann ich! Die haben damals auf die Kündigungen geantwortet. Zwar nicht positiv oder einlenkend aber nachweisen kann man es definitiv.
Dann bist du doch auf der sicheren Seite. Stell die Zahlung ein ab dem Zeitpunkt, da die Kündigung wirksam war.
Frag nicht hier, geh wieder zum Verbraucherschutz.
Allerdings kostet Verbraucherschutz UND weiterhelfen konnte der ihr faktisch NICHT wirklich! 1&1 ist weiterhin uneinsichtig.
Nachtrag/Ergänzung:
Wichtig, wie schon Reviloone95 sagt,
FALLS statt Klage ein MAHNBESCHEID (zum Beispiel von Inkassofirma) eingeht, den innerhalb der 14-Tagefrist zurücksenden und DAS KREUZ im Kästchen, dass du DER GESAMTEN FORDERUNG widersprichst machen. Hier muss weiter NICHTS begründet werden!
Du MUSST antworten, da sonst bestimmt der VOLLSTRECKUNGSBESCHEID nachfolgen würde ...und dadurch würde es dann ganz "eng" und auch teuer.