Muss ich eine richtige Kündigung schreiben?
Ich arbeite seit einem Jahr als 450€ Job in einem Unternehmen. Seit längerem ist schon klar, dass ich dort meine Ausbildung beginne. Ausbildungsvertrag ist schon unterschrieben, beginne am 01.07.
Muss ich jetzt dem Geschäftsführer eine Kündigung schicken? Einfach aus Formalität, obwohl er das schon weiß?
Reicht eine Email?
6 Antworten
Ja, du musst form- und fristgerecht kündigen. Nein, eine E-Mail erfüllt die Formvorschriften nicht!
Auch Minijobs unterliegen allen Gesetzen rund um Arbeitsverhältnisse. Der einzige Unterschied ist, dass man aufgrund des geringen Verdienstes unter der Grenze von 450 Euro keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss.
Du musst also auf Papier eine Kündigung schreiben, diese unterschreiben und sie rechtzeitig deinem Arbeitgeber zugehen lassen. Die übliche Kündigungsfrist beträgt laut Gesetz vier Wochen zum 15. oder Monatsletzten. Du musst also dafür sorgen, dass dein Arbeitgeber spätestens am 02.06.2022 die Kündigung in der Hand hält, damit dein Arbeitsvertrag zum 30.06.2022 beendet ist. Einfachste Lösung hierfür: persönlich übergeben und auf einem zweiten Exemplar der Kündigung, das du dann behältst, mit Datum und Unterschrift den Empfang quittieren lassen.
Eine E-Mail ist keine wirksame Kündigung.
Eine Kündigung muss nach § 623 BGB in Schriftform erfolgen. Elektronische Kündigungen (SMS, Mail, Fax......) sind wirkungslos.
Eine schriftliche Kündigung ist doch kein "Hexenwerk". Du schreibst z.B.:
"Sehr geehrte(r)......hiermit kündige ich fristgerecht mein Arbeitsverhältnis zum........Mit freundlichen Grüßen XX"
Vielleicht hast Du ja auch noch Urlaubsanspruch, den kannst Du gleich beantragen und wenn Du dort schon eine Weile gearbeitet hast, bitte doch auch um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Auch wenn Du dort eine Ausbildung machst, ein Zeugnis hast Du Dir verdient und rechtlich ist der AG auch verpflichtet, eines auszustellen
Bei der Konstellation würde ich nachfragen, ob auf eine schriftliche Kündigung noch wert gelegt wird.
Also irgendein Papier, das das Ende deiner 450€-Beschäftigung belegt, muss es natürlich geben. Ich denke aber nicht, dass du das in Form einer Kündigung machen musst. Sprich einfach den Chef bzw. die Personalverwaltung darauf an, dann können die auch einfach so ein Formular ausdrucken, das du nur noch unterschreiben musst.
Oder sie sagen dir eben, dass du eine Kündigung schreiben musst - davon gehe ich aber nicht aus.
Mach dir die Mühe und drucke einen Dreizeiler mit:
Name, Datum, Anschrift: Ich kündige meinen 450 Euro Job bei Xxx/Ihnen Unterschrift
aus.