Die Kundigung kommt was tun ?

7 Antworten

Der arbeitsgeber waere bereit bis 4000 euro auszuzahlen. 2000 euro brutto war sein ersten vorschlag.

Das deutet jedenfalls erst einmal darauf hin, dass der Arbeitgeber sich nicht sicher ist, ob seine Gruende einer Kuendigungsschutzklage tatsaechlich standhalten werden. Moeglicherweise ist er dann tatsaechlich bereit, auch noch etwas draufzulegen.

Kannst es also versuchen. Es kann dir aber auch passieren, dass der Arbeitgeber die Verhandlungen dann ganz abbricht und du gar nichts bekommst. Ob eine Kuendigungsschutzklage Erfolg haben wird, kann man aus der Ferne auch nicht einschaetzen.

verlangen kann man immer

aber bekommen wirst du das nicht

dann geben sie gar nichts und du kannst klagen

Es gibt einen Abfindungsrechner im Internet. Wenn du mehr haben möchtest, müsstest du dich an den Rechtsanwalt wenden.

berlinois2009 
Beitragsersteller
 27.05.2021, 09:19

Ok

Es gibt noch keine wirksame Kündigung.

Daher erscheint es wenig sinnvoll über eine Abfindung zu verhandeln.

Es mangelt insofern an einer Rechtsgrundlage.

Familiengerd  27.05.2021, 15:45
Es mangelt insofern an einer Rechtsgrundlage.

Auch das ist - wie die Sache mit der "Impfpflicht" - Unsinn.

Selbstverständlich kann man auch vor einer Kündigung über eine mögliche Abfindung für den Fall einer Kündigung verhandeln; da bedarf es einer solchen "Rechtsgrundlage" nicht! Schließlich gibt es auch Arbeitsverträge und Tarifverträge, in denen die Frage einer möglichen Abfindung im Falle einer betriebsbedingten Kündigung geklärt ist.

Du hast doch schon 6000 verlangt? Du kannst jetzt bei der 2. Verhandlung nicht plötzlich mehr fordern. Das ist ja kein Wunschkonzert.

Ausserdem hat der Arbeitgeber doch schon mitgeteilt, mehr als 4 wollen sie nicht zahlen. Also sollte der AG den 6000 zustimmen, wirst du das annehmen, wenn du klug bist.

Sowas muss man sich VOR der ersten Verhandlung überlegen.