Die Kundigung kommt was tun ?
Guten Tag
Ich bin 39jahren als und als produktionmitarbeiter seit 2018 taetig , seit februar 2021 unbefristet . Die Firma hat mehr als 10 mitarbeitern. Ich wuerde zum 30 juni 2021 gekuendigt grund: 'betriebsbedingte ' auf grund der niedrige 'Auftraege'. Die gruende sind fuer mich nicht nachvollziebar. So jetzt mussen wir uns ueber die Abfindung verhandeln. Aufgrund persoenliche situation habe ich 6000 brutto verlangt also 3 monaten bruttogehalt. Der arbeitsgeber waere bereit bis 4000 euro auszuzahlen. 2000 euro brutto war sein ersten vorschlag..
Zweite verhandlung wird heute stattfinden
Was denken Sie bei 6000 euro brutto ? Ist das viel oder koennte ich noch mehr verlangen
Danke
7 Antworten
Der arbeitsgeber waere bereit bis 4000 euro auszuzahlen. 2000 euro brutto war sein ersten vorschlag.
Das deutet jedenfalls erst einmal darauf hin, dass der Arbeitgeber sich nicht sicher ist, ob seine Gruende einer Kuendigungsschutzklage tatsaechlich standhalten werden. Moeglicherweise ist er dann tatsaechlich bereit, auch noch etwas draufzulegen.
Kannst es also versuchen. Es kann dir aber auch passieren, dass der Arbeitgeber die Verhandlungen dann ganz abbricht und du gar nichts bekommst. Ob eine Kuendigungsschutzklage Erfolg haben wird, kann man aus der Ferne auch nicht einschaetzen.
verlangen kann man immer
aber bekommen wirst du das nicht
dann geben sie gar nichts und du kannst klagen
Es gibt einen Abfindungsrechner im Internet. Wenn du mehr haben möchtest, müsstest du dich an den Rechtsanwalt wenden.
Ok
Es gibt noch keine wirksame Kündigung.
Daher erscheint es wenig sinnvoll über eine Abfindung zu verhandeln.
Es mangelt insofern an einer Rechtsgrundlage.
Es mangelt insofern an einer Rechtsgrundlage.
Auch das ist - wie die Sache mit der "Impfpflicht" - Unsinn.
Selbstverständlich kann man auch vor einer Kündigung über eine mögliche Abfindung für den Fall einer Kündigung verhandeln; da bedarf es einer solchen "Rechtsgrundlage" nicht! Schließlich gibt es auch Arbeitsverträge und Tarifverträge, in denen die Frage einer möglichen Abfindung im Falle einer betriebsbedingten Kündigung geklärt ist.
Du hast doch schon 6000 verlangt? Du kannst jetzt bei der 2. Verhandlung nicht plötzlich mehr fordern. Das ist ja kein Wunschkonzert.
Ausserdem hat der Arbeitgeber doch schon mitgeteilt, mehr als 4 wollen sie nicht zahlen. Also sollte der AG den 6000 zustimmen, wirst du das annehmen, wenn du klug bist.
Sowas muss man sich VOR der ersten Verhandlung überlegen.