Gibt es ein Recht auf einen Wasseranschluss für Gartenbewässerung?
In einer 2-er WEG besitzen beide Eigentümer gleich großes Sondereigentum und verfügen zu gleichen Teilen über Gemeinschaftseigentum an Haus und Garten. Entsprechend sind ihre Pflichten gleich aufgeteilt.
Der gemeinsamen Garten ist gemäß Vereinbarung gleichmäßig aufgeteilt. Nutzung, Gestaltung und Bepflanzung sowie deren Pflege ist jedem Eigentümer in seinem Teil selbst überlassen.
Der eine Miteigentümer hat sein bisher naturnah angelegtes Gartenstück ohne Beschluss und Einigung über die Folgekosten gerodet und mit nicht dürreresitentem Rollrasen ausgelegt. Diesen, die angrenzende Terrasse und benachbarte Gartenstücke sprengt er regelmäßig und ausgiebig , auch wenn es tags zuvor geregnet hat oder Regen angesagt ist. An den Kosten für das dazu benötigte Trinkwasser möchte er den Miteigentümer beteiligen.
Er verlangt den Einbau eines Gemeinschaftsanschlusses für die Gartenbewässerung mit der Begründung, dass es sich bei dem Garten um Gemeinschafteigentum handle und droht mit Klage, falls dem nicht zugestimmt wird.
Frage: Ist das Verlangen nach einem Gemeinschaftsanschluss für Wasser in diesem Fall berechtigt?
1 Antwort
Würde ich auf keinen Fall machen. Wieso, weil ich damit aufgrund der hohen Wasserkosten aufgehört habe die einen bis zu 4 stelligen Mehrbetrag in Sfr erreichten.
Er kann einen Durchsetzen, aber dann nur mit Wasseruhr, so dass er die Mehrkosten ganz alleine zahlt.
Angesichts der Klimaerwaermung ist es aber eh quatsch. Bei uns war diesen Sommer Bewaesserungsverbot und es wird wohl noch schlimmer kommen.
Am besten einigst du dich, und plädierst auf eine Lösung mit Regenwasser. Da gibts grosse Tonnen, die man vergraben kann.
Ich denke du hast genug Argumente auch vor Gericht. Notfalls setze zumindest den Wasserzähler durch.