Darf ich ohne Genehmigung eine Seitenmarkise im Garten aufstellen die 180cm groß ist?
Hallo Zusammen, Ich habe folgendes Problem. Ich Eigentümer einer Wohnung und habe einen Garten mit Sondernutzungsrecht. Dort habe ich letztes Jahr einen Zaun bauen lassen der 1,80m groß ist. Nun hat die Hausverwaltung mir geschrieben das dies vorher mit den anderen Miteigentümern der Hausgemeinschafft abgestimmt hätte werden müssen da dies eine bauliche Veränderung ist. Ich gebe zu, war dumm von mir aber nun meine Frage. Wenn ich wirklich den Zaun weg machen muss. Könnte ich dann einfach eine Seitenmarkise mit 1,80m höhe aufstellen? Die Seitenmarkise wird weder an das Haus befestigt noch muss es in den Boden einbettoniert werden. Die Seitenmarkise hat zwei Pfeiler mit Marmorfuß zwischen denen dann ein Markisenstoff gespannt wird. Man könnte sie also auch wieder einrollen.
2 Antworten
Ist das Gleiche. Mach es doch ganz einfach und so wird es auch klappen: Bei der Verwaltung einen Antrag stellen, dass dein Wunsch als Tagesordnungspunkt bei der nächsten Eigentümerversammlung behandelt wird. Noch gut vorbereiten, den Mit-Eigentümern erklären was du vorhast, natürlich auf deine Kosten und mit garantiertem Rückbau, falls du mal verkaufen solltest und alles auch fachlich korrekt ausgeführt wird und du die Haftung sowie Gewährleistung dafür übernimmst und du wirst die Genehmigung bekommen. Warum sollte da jemand dagegen sein, solange du niemanden sonst damit das Licht weg nimmst oder sonstwie stören wirst.
Bleibt immer noch abzuwarten, ob der nur dagegen ist oder den Beschluß auch fristgerecht vor dem Amtsgericht anfechtet.
Es müssen nicht alle dafür sein, es reicht ggf. auch eine einfache Mehrheit. Nur Eigentümer die direkt betroffen wären, müssen alle dafür sein, ist aber gerne ein Streitpunkt, wann jemand betroffen ist.
https://www.wohnen-im-eigentum.de/090129_Bauliche_Veraenderung
Mit dem Nachbarn im 3ten Stock würde ich mal ein Gespräch suchen, was ihn den daran stören würde. Meist kann das helfen, falls man nicht eh schon heillos verstritten ist. Übrigens wenn die Markise im Tagesordnungspunkt nicht genannt wird, wäre ein Beschluss wieder anfechtbar. Offensichtlich geht es ja nur um den Zaun, nicht um die Markise.
So eine Markise, die man aufstellen, seitwärts aus- und einrollen kann, ist kein genehmigungspflichtiges Bauwerk, genausogut könnten Sei ja auch Bettücher zum Trochnen rauhängen, was den annähernd gleichesn Scihtschutzcharkter hätte. - Diese neuartigen Seitenrollos sehen natürlich wesentlich besser aus und werden nicht so leicht "vom Winde verweht"! -
Bei der nächsten WEG-Versammlung könnten Sie sich doch auch versuchsweise die bereits vorgenomme bauliche Veränderung von der WEG ggfs. genehmigen lassen.
Hallo schelm1,
Danke für Deine Antwort. Werde natürlich alles versuchen damit die bauliche Veränderung stehen bleiben darf. Schaue mich aber vorsichtshalber nach Alternativen um.
Danke für Deine Antwort. Die nächste Eigentümerversammlung ist in 3 Wochen und das mit dem Zaun steht mit auf dem Plan. Zu dem ganzen ist es ja nur dazu gekommen weil sich mein Nachbar im dritten Stock darüber beschwert hat und dieser ist auch Eigentümer. Das Problem ist es müssen am Ende alle zustimmen das der Zaun stehen bleiben darf und mein oberer Nachbar ist ja schon dagegen.