Darf ich ohne Genehmigung eine Seitenmarkise im Garten aufstellen die 180cm groß ist?

2 Antworten

Ist das Gleiche. Mach es doch ganz einfach und so wird es auch klappen: Bei der Verwaltung einen Antrag stellen, dass dein Wunsch als Tagesordnungspunkt bei der nächsten Eigentümerversammlung behandelt wird. Noch gut vorbereiten, den Mit-Eigentümern erklären was du vorhast, natürlich auf deine Kosten und mit garantiertem Rückbau, falls du mal verkaufen solltest und alles auch fachlich korrekt ausgeführt wird und du die Haftung sowie Gewährleistung dafür übernimmst und du wirst die Genehmigung bekommen. Warum sollte da jemand dagegen sein, solange du niemanden sonst damit das Licht weg nimmst oder sonstwie stören wirst.


basticheck 
Beitragsersteller
 01.04.2017, 01:10

Danke für Deine Antwort. Die nächste Eigentümerversammlung ist in 3 Wochen und das mit dem Zaun steht mit auf dem Plan. Zu dem ganzen ist es ja nur dazu gekommen weil sich mein Nachbar im dritten Stock darüber beschwert hat und dieser ist auch Eigentümer. Das Problem ist es müssen am Ende alle zustimmen das der Zaun stehen bleiben darf und mein oberer Nachbar ist ja schon dagegen. 

schelm1  01.04.2017, 11:22
@basticheck

Bleibt immer noch abzuwarten, ob der nur dagegen ist oder den Beschluß auch fristgerecht vor dem Amtsgericht anfechtet.

Akecheta  01.04.2017, 14:50
@basticheck

Es müssen nicht alle dafür sein, es reicht ggf. auch eine einfache Mehrheit. Nur Eigentümer die direkt betroffen wären, müssen alle dafür sein, ist aber gerne ein Streitpunkt, wann jemand betroffen ist.

https://www.wohnen-im-eigentum.de/090129_Bauliche_Veraenderung

Mit dem Nachbarn im 3ten Stock würde ich mal ein Gespräch suchen, was ihn den daran stören würde. Meist kann das helfen, falls man nicht eh schon heillos verstritten ist. Übrigens wenn die Markise im Tagesordnungspunkt nicht genannt wird, wäre ein Beschluss wieder anfechtbar. Offensichtlich geht es ja nur um den Zaun, nicht um die Markise.

So eine Markise, die man aufstellen, seitwärts aus- und einrollen kann, ist kein genehmigungspflichtiges Bauwerk, genausogut könnten Sei ja auch Bettücher zum Trochnen rauhängen, was den annähernd gleichesn Scihtschutzcharkter hätte. - Diese neuartigen Seitenrollos sehen natürlich wesentlich besser aus und werden nicht so leicht  "vom Winde verweht"! -

Bei der nächsten WEG-Versammlung könnten Sie sich doch auch versuchsweise die bereits vorgenomme bauliche Veränderung von der WEG  ggfs. genehmigen lassen.

basticheck 
Beitragsersteller
 01.04.2017, 12:35

Hallo schelm1,
Danke für Deine Antwort. Werde natürlich alles versuchen damit die bauliche Veränderung stehen bleiben darf. Schaue mich aber vorsichtshalber nach Alternativen um.