Darf die Feuerwehr jeden Brand löschen?

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Wenn ich in meinem Garten Laub verbrenne und die Verbrennung findet kontrolliert am gleichen Platz statt, darf die Feuerwehr löschen, wenn ich es nicht will, bzw. hat sie überhaupt das Recht, ohne Einladung mein Grundstück zu betreten.

Wenn es wirklich nur tockenes Laub ist, im regelfall nicht, wenn dadurch kein anderer geschädigt wird. Bzw. nur im Rahmen der Amtshilfe für das Ordnungsamt, wenn das Verbrennen von Laub verboten ist.

Wenn mein Gebäude brennt und ich berufe mich auf mein Recht als Eigentümer mein Eigentum zu zerstören und weise die Feuerwehr an, mein Gebäude abbrennen zu lassen (ich war nicht der Brandverursacher), muss die Feuerwehr sich dann damit begnügen ein übergreifen zu verhindern, oder dürfen sie sich über mein Eigentumsrecht hinwegsetzen?

Sie dürfen. Bei einem Gebäudebrand werden z.B. erhebliche Mangen giftiger Gase in die Umwelt emmitiert. Das kann zu massiven Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens und Schädigungen der Umwelt führen. Das kann man nicht ignorieren, wie du dir das wünschst. Es ist nun mal Fakt, dass lebensgefährliche Gase entstehen. Außerdem gibt es eine Vielzahl weiterer Gefahrenpunkte, die ein Eingreifen nötig machen. Gasleitungen, Wasserleitungen (Verschmutzung), Stromnetz, ggf. Wärmenetz, etc. Alles Dinge, die bei einer Beschädigung auch für andere Anwohner ausfallen können. Und das gilt es zu vermeiden.

Außerdem wird das "Abschrimen" von Nachbargebäuden vielfach nicht möglich sein, oder mit erheblichen Gefahren verbunden sein, die nicht gerechtfertigt sind, wenn man anfangs zu einem kleinen Feuerchen kommt.

Z.B. kann ja ein Gastank vorhanden sein, das ganze an einer Hauptstraße liegen (massive Verkehrsbehinderungen kosten die Volkswirtschaft Geld!), es sich um ein Reihenhaus handeln, eine Waldbrandgefahrenstufe ausgerufen sein, uvm.

Die Fälle in denen man das ignorieren kann, dürften real gegen null gehen.

Meandor 
Beitragsersteller
 06.07.2012, 21:26

Okay, hab meinen Professor für Staatsrecht gefragt.

Bei eigenen Feuern auf eigenem Grund und Boden, egal ob es sich um ein Grillfest oder das abfackeln von Laub und Holz handelt ist über das Eigentum und die Unverletzbarkeit der Wohnung geschützt. Der Grundstückseigentümer kann der Feuerwehr das betreten seines Grundstückes untersagen und die Zuständigkeit der Feuerwehr ist dann am Ende.

Sollte die Polizei auftauchen und einen Verstoß gegen andere Gesetze feststellen, z.B. Umweltschutzverordnungen, dann löscht die Feuerwehr ins Amtshilfe ab.

Bei einem brennenden Gebäude ist die Sache anders. Eine Scheune auf einem Feld, deren Brand keine Gefahr darstellt, muss nicht gelöscht werden, sondern darf unter Aufsicht abbrennen. Aber der Feuerwehr kann der Zugang nicht verweigert werden.

Sollte im Zeitpunkt des Eintreffens der Feuerwehr Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Öffentlichkeit vorhanden sein, darf sich die Feuerwehr über die Grundrechte (Eigentum, Unverletzbarkeit der Wohnung) hinwegsetzen.

hellomynameis  07.07.2012, 01:34
@Meandor

Jo. Meine Rede. Die frei Stehende Scheune fällt unter den Rest von "gegen null gehen". In anderen Ländern recht üblich, in Deutschland aber weniger, weil man oft größere Bedenken hat in Richtung "Gefährdung der Öffentlichkeit". Und wenn es beim Beispiel "freistehende Scheune brennt" nur um den Funkenflug geht, der ggf. einen Brand in dem Feld auslösen kann, was dann wiederum den Landwirt schädigt, was der Scheunenbesitzer sein kann, aber nicht muss, .......

Nomex64  07.07.2012, 06:15
@Meandor

Prof. für Staatsrecht - echt lustig. Schau mal was unter Einschränkung der Grundrechte in den Feuerwehrgesetzen der Bundesländer steht. Wenn der Verdacht besteht das gegen geltendes Recht verstoßen wird oder der Verdacht einer Gefahr besteht wird die Feuerwehr das Grundstück betreten. Ob das Rechtes war können wir gern in Karlsruhe klären.

Zu Erstens gibt es in aller Regel klare Vorschriften der Kommune was darf und was nicht und unter welchen Bedingungen. Wenn die Feuerwehr gerufen wird ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gegen eine der Bestimmungen verstoßen worden. Das kann unter Umständen sogar kostenpflichtig werden.

Zu Zweitens, Ja! Siehe die Bestimmungen des StGB über Brandstiftungen und folgende.

Meandor 
Beitragsersteller
 07.07.2012, 18:40
@Nomex64

Leider gibt es Ortschaften in der Nähe von Universitätsstädten, bei denen die Feuerwehr damit rechnen muss, in eine juristische Debatte verwickelt zu werden, und zwar aus Prinzip oder Querulantentum. Wenn die Feuerwehr dann keine Ahnung hat, auf welcher Rechtsgrundlage sie tätig wird, und wie weit ihre Befugnisse reichen, dann macht das keinen guten Eindruck.

Vor allem aber, muss man damit rechnen, dass sich die Gemeinde dann ruckzuck vor dem Verwaltungsgericht wieder findet und sich verantworten muss, und zwar einfach nur aus Prinzip.

Was das erstes betrifft ist ganz klar zu unterscheiden. Nach dem Feuerwehrgesetz Baden Württemberg ist es Aufgabe der Feuerwehr Schadenfeuer zu löschen.

Wenn jemand Reisig im Garten verbrennt, dann kann das gegen eine Auflage der Gemeinde verstoßen, es macht das Feuer aber nicht zu einem Schadenfeuer, und wenn wir kein Schadenfeuer haben, ist die Feuerwehr nicht zuständig. Gegen Verstösse von Gemeindeordnungen ist die Ortspolizeibehörde zuständig. Wenn diese ein Ablöschen anordnet, dann wird die Feuerwehr in Amtshilfe zuständig, und hat nur die Rechte, die die Ortspolizeibehörde hat, aber nicht die Rechte, die ihr aus dem Feuerwehrgesetz zustehen.

hellomynameis  08.07.2012, 03:37
@Meandor

Nach dem Feuerwehrgesetz Baden Württemberg ist es Aufgabe der Feuerwehr Schadenfeuer zu löschen.

Naja. Jetzt kommen wir wieder zur letzten Rache der Kriegsgewinner: Dem Föderalismus. Im bayerischen Feuerwehrgesetz z.B. steht nicht "Schadfeuer" drin, sondern:

(1) Die Gemeinden haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, daß drohende Brand- oder Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrender Brandschutz) [...]. (2) Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. [...] (Art. 1 BayFwG)

Ist etwas anders als z.B. in BaWü. Ist also auch wieder unterschiedlich in den Ländern. :-/

Solche Fragen lassen sich in der Theorie nicht beantworten, denn letztlich ist jeder Fall anders. Sie werden meist hinterher von einem Gericht nach Zeugenaussagen in Form eines Urteils beantwortet. Über solche Fälle sind Richter immer sehr erfreut.

hellomynameis  07.07.2012, 01:39

Du bist nicht über das Fachgebiet "Feuerwehr" hier zu diesem Thema gekommen, richtig? In den Feuerwehren macht man sich über sowas sehr wohl theoretische Gedanken. Gerade Fühungskräfte müssen auf sowas vorbereitet sein.

Wenn ich in meinem Garten Laub verbrenne

Das ist vielerorts nicht erlaubt, da die Feinstaubbelastung extrem ansteigt. Die Feuerwehr kann hier aus öffentlichem Interesse zum Eingreifen verpflichtet sein.

Wenn mein Gebäude brennt und ich berufe mich auf mein Recht als Eigentümer mein Eigentum zu zerstören

Du hast auch als Eigentümer kein Recht auf warmen Abbruch. § 306a StGB nennt das "Schwere Brandstiftung", egal ob es das eigene Haus ist oder ein fremdes. Brandstiftung ist ein gemeingefährliches Delikt, da ja von einem brennenden Gebäude auch für die Allgemeinheit eine Gefährdung ausgehen kann (Rauchentwicklung, Funkenflug, ...).

Meandor 
Beitragsersteller
 06.07.2012, 21:17

Ich hab ja geschrieben, dass der Eigentümer nicht Brandstifter ist. Er aber froh ist, über den warmen Abbruch.

outfreyn  06.07.2012, 22:10
@Meandor

Dennoch darf der Eigentümer die Feuerwehr nicht am Löschen hindern, da - wie gesagt - übergeordnete Interessen (der Allgemeinheit) berührt/betroffen sind.

Wie kann jemand, der da keine ahnung von hätte, von sich behaupten ein Feuer unter Kontrolle halten zu können ? gartenabfall verbrennen wird ja nicht umsonst verboten sein. Wegen der Rauchbelastung und der Gefahr des ausser kontrolle geratens...

Moment, bist du in der Feuerwehr? Die Feuerwehr darf fremde Grundstücke und Wohnungen usw. betreten um Schaden abzuwehren oder wenn es um die gesundheit dritter geht. Ein gebäudebrand stellt in der Regel eine gefahr auch für die Nachbarschaft dar... also löschen...

hellomynameis  07.07.2012, 01:37

Naja. Also ich glaube nicht, dass das Verbrennen von Gartenabfällen wegen des Kontrollverlustes verboten ist. Da geht es schon hauptsächlich darum, dass das meistens feuchtes Zeug ist und stinkt und raucht "wie Sau". Wäre zumindest meine Einschätzung der deutschen Politiker.

das wird in der Praxis niemals eine Relevanz haben, also sinnlos, sich darüber Gedanken zu machen.

Im Zweifelsfall wird immer gelöscht, wenn niemand das Feuer bewacht - auch wenns nur ne Laubverbrennung ist - wenn man nicht dabei steht und es Zweifel gibt, ob kontrolliert/absichtlich, dann wird nich gefragt

Du könntest ja versuchen zu klagen würdest aber in diesem Land bei keinem Gericht für voll genommen.

hellomynameis  07.07.2012, 01:41

Ooooh doch. Das hat durchaus Relevanz. Kann nämlich am Ende böse auf den Deckel geben. Ein unbewachtes Feuer, klar. Da wird man eingreifen. Aber ein bewachtes Feuer muss nicht 100%ig ein Fall für die Feuerwehr sein.