GEZ Zwangsvollstreckung Widerspruch?
Hallo
habe vom Amtsgericht eine Zwangsvollstreckung wegen der GEZ Gebühren zugesandt bekommen. Es gab zu diesem Thema ja einige Diskussionen. Hat es noch Sinn dagegen Widerspruch einzulegen? Das Tübinger Landgericht scheint ja immer noch der Meinung zu sein dass es formale Fehler gibt. Wohne zufälligerweise in Tübingen.
5 Antworten
das urteil des tübinger gerichtes ist schon längst überholt und abgewiesen worden. es gibt keine formfehler.
da du eine zwangsvollstreckung bekommen hast, heißt es das du deinen pflichten der beitragspflicht nicht nachgekommen bist. du kannst froh sein, wenn du nicht noch eine ordnungsstrafe in form von ordnungsgeld bekommst, da du eine ordnungswidrigkeit begehst indem du deiner beitragspflicht nicht nachkommst.
du stehst nun also vor dem problem, vor dem schon viele andere stehen. zahlst du weiterhin nicht, wird als nächstes der haftbefehl folgen und du wirst vorgeführt oder ins gefängnis gehen bis du zahlst oder die eidesstattliche versicherung ablegst.
du hast also nur noch die möglichkeit den gesamten betrag zu zahlen oder um ratenzahlung zu bitten. solltest du im bezug von leistungen nach alg2 oder bafög oder ähnlichem stehen, dann solltest du sofort antrag auf befreiung stellen und abschicken mit allen bescheiden die du finden kannst. du kannst dich damit 3 jahre rückwirkend befreien lassen.
Ich finde es schade das soviel sich vom Beitragsservice abschrecken lassen ....Es ist zwar laut Tübingen durch aber es ist noch kein Gesetzt .Das Bundesverfassungsgericht in Ka. Trift eine Entscheidung 2017 im Frühjahr und Laut BGB Artikel. 5 Abs1 Hat Jeder das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht stat....
Und was Der Gerichtsvollzieher angeht es sind keine Beamten ...
Wo bleibt da die Menschenrechte....? Ich zahl für das was ich nutze .PrivatSender leben von Werbung warum nicht der Beitragsservice ? Wir werden zu etwas gezwungen was wir nicht wollen und keiner darf gegen seinen Wille dich zu gezwungen werden und genau das tut der Beitragsservice.
Viele sind Unwissend und kenne nicht daß BGB und das was drin Steht ist Gesetzt solange keines Verfassungsgesetz das ändert und Deutschland hat keins.
Wenn alles Rechtens ist warum werden Die Briefe nicht Unterschrieben und ein Vertrag entsteht nur durch meine Unterschrieft
Im Impressum vom Beitragsservice steht drin " nicht Rechtsfähig" und was nicht Rechtsfähig ist kann doch keine Gebühren verlangen?
Wo ist die Legitimirung vom Beitragsservice...Wenn es doch Rechtsfähig ist.?
Das einzige was der Beitragsservice Kann ist Einschüchtern Drohen plündern und wenn du nicht Zahlst nimmt man dir hab und Gut weg oder noch besser du kommst ins Gefängnis wie ein Schwer Verbrecher..
Es gibt ja noch ein Europäischer Gericht und die wird schon sehen ob alles Rechtens ist
Solange Zahlt schön weiter und Lasst euch Blenden und Einschüchtern
Was will der Beitragsservice machen wenn sich 40 mio Bürger währen allen in den Knast bringen?
Ich zahle nicht...Es ist meine Recht zu Entscheiden welche Medien ich nutze oder wo ich meine Informationen her hole
Der Beitragsservice ist nichts anders als eine Deutsche Mafia ... Das ist meine Meinung
Mir ist kein Fall bekannt, das jemand mit dem Widerspruch Erfolg hatte.
Besser Du Zahlst. Die Kosten werden immer Höher.
Dem Urteil aus Tübingen hat der BGH widersprochen.
Es gibt diese Fälle in Tübingen. Ob es dir gefällt oder nicht.
Lest ihr die Urteile auch? Offensichtlich nicht.
ähm, wenn der BGH ein Urteil verwirft, dann ist es NICHT GÜLTIG
soviel zum lesen ...
Doch, alles Gelesen. Und der BGH hat dem Urteil widersprochen. Also, alles beim Alten.
Ja richtig, er muss es verwerfen. Da es aber mittlerweile wieder neue gibt und auch ein älteres nicht verworfen würde, kann man sich weiterhin darauf berufen.
Dann schick uns doch mal den Link, zu den "NEUEN" Urteilen.
da werden keine Links kommen, rockuser .....
Schade. Ich würde so gern Sparen. :(
Das scheint nicht nur so zu sein, dem ist auch so.
Das Tübinger Landgericht ist auf diesem Gebiet definitiv ein Vorbild.
Verweise auf das Urteil des Tübinger Landgerichtes und lege Widerspruch ein. Gucke dann einfach mal was passiert.
Wenn ich in Tübingen wohnen würde, würde ich sogar klagen.
dummerweise spricht das Urteil vom 11. Juni 2015 des Bundesgerichtshofes dem entgegen .....
hat nämlich das Urteil des Landgerichtes VERWORFEN ....
Dummerweise hat das Bundesverfassungsgericht nicht alle vorangegangenen Urteile aufgehoben. Insofern sind diese auch weiterhin in Kraft.
ich schreibe Bundesgerichtshof ....... und somit ist das zitierte Urteil nicht gültig
und dummerweise sind bisher sämtliche Klagen vorm Bundesverfassungsgericht hinsichtlich der GEZ bzw. dem Rundfunkbeitrag gescheitert .....
also welche Urteile?
Sry natürlich. BGH :D
Das sämtliche Klagen dagegen scheitern zeigt nur wie "gut" unsere Justiz arbeitet.
Denn jeder mit halbwegs Verstand wird feststellen das es nicht rechtens ist.
Wie ein halbes Dutzend Gutachten bestätigen. Das man trotzdem anders entscheiden kann und auch wird ist einzig und allein unserem Rechtssystem zu verdanken.
wenn ich ein Gutachten in Auftrag gebe, fällt das Gutachten so aus, wie ICH es haben möchte .....
soviel zur Seriösität der Gutachten ...
und da die Richter anhand der Gesetze urteilen, ist der Rundfunkbeitrag rechtens .....
da kannst Du Dich auf den Kopf stellen und mit den Beinen wackeln ...
ändert auch nichts ...
und da die Kläger bisher erfolgreiche Unternehmen waren, welche sicherlich mit Konsequenzen gedroht haben .....
keines der gutachten wurden vom beitragsservice in auftrag gegeben, somit sind es nichtssagende pamphlete.
Stimmt, nicht vom Beitragsservice aber u.a. vom Bundesfinanzministerium.
Keine Ahnung wie ihr Gutachten oder wissenschaftliche Arbeiten erstellt aber die sollten neutral sein und die kommen alle zum gleichen Ergebnis.
auch nicht vom bundesfinanzsministerium, sondern von nem wirtschaftsrat der unabhängig sind von der bundesregierung. steht aber noch immer nicht im zusammenhang mit dem beitragsservice.
was besagen die Gutachten denn und wer hat sie in Auftrag gegeben? Außerdem kosten die doch auch einen Haufen Geld.. Lohnt sich der Aufwand, wenn die doch ohnehin verworfen werden? Frage, weil man hier ja sonst überhaupt nicht weiter kommt?!
Aber hat nicht das Tübinger LG Einspruch gegen das Urteil vom BGH eingelegt? Kenne mich mit solchen Sachen nicht gut aus und weiß deshalb nicht welche Auswirkungen das nun auf den Bürger hat
ein Landgericht KANN einem Urteil eines höherem Gerichts nicht widersprechen ........
und der BGH IST das höchste deutsche Gericht ...
In Tübingen gibt es diese Fälle schon.