abzocke oder berechtigte Forderung?

7 Antworten

Würde ich widersprechen, das sieht ja offenbar nach Abzocke aus. Tut man das nicht, werden die Forderungen rechtsgültig, auch, wenn sie eigentlich nicht rechtens sind. Wie kann denn das gekommen sein? Die Dialer sind ja in den letzten Jahren deutlich weniger problematisch geworden, und das ist insgesamt eine zwielichtige Angelegenheit.

Auf jeden Fall sollte Teilwiderspruch gegen die überhöhten Kosten und Gebühren eingelegt werden. So muss man z.B. keine Inkassokosten zusätzlich zu Anwaltskosten zahlen; auch Mahngebühren usw. sind stark begrenzt. Fast 260€ aus 92,25€ muss man definitiv bei einem gerichtlichen Mahnbescheid noch nicht bezahlen!

Leider ist es nicht eindeutig illegal, solche Mondforderungen zu stellen oder sogar in gerichtliche Mahnbescheide zu schreiben, wo sie ohne Widerspruch zum rechtsgültigen Titel werden!

Widerspruch geht auch ohne Anwalt, aber bei Klage (nur begrenzt wahrscheinlich) braucht man natürlich einen.

Diesem Mahnbescheid muss auf alle Fälle rechtzeitig innerhalb von 14 Tagen widersprochen werden! Dann müssten DIE den Klageweg gehen, wenn SIE Geld haben wollen!

DIE müssen aber vor Gericht beweisen, dass Deine Mutter diese Nummer angerufen hat. Wenn sie sicher ist, dass sie diese Nummer nicht gewählt hat, können DIE ja aber nichts beweisen.

Ein Anwalt ist aber erst nötig, falls DIE nach dem Widerspruch trotzdem vor Gericht gehen wollen.

Das Gericht prüft nicht, ob ein Mahnbescheid gerechtfertigt ist! Also kann man erstmal für alles Mögliche einen MB beantragen.

Ich würde einen Anwalt einschalten - allein kommt Ihr da nicht raus.

Bei mir und anderen Bekannten von mir hatte sich mal ein Hacker in die Leitung eingeschlichen - das kam sogar in der Zeitung. Die Rechnung war auch überhöht und wir brauchten nichts bezahlen.

Da solltet ihr immer wieder einen Widerspruch machen, deine Mutter hat nicht telefoniert und basta. Noch ein Tipp: die 0900er Nummer könnt ihr über Telekom sperren lassen, das würde ich als allerserstes gleich machen

Vielleicht wäre nun ein Anwalt hilfreich. Unbedingt Widerspruch einlegen, sonst kommt es zu einer Vollstreckung. (Frist nicht versäumen) Nach dem Widerspruch hast Du normalerweise die Möglichkeit vor Gericht? Stellung zu nehmen.

Aber zu einem Anwalt würde ich dringend raten.