Wieso kann man nicht gegen die Datenweitergabe an GEZ Widerspruch einlegen?
Vorab Information:
An wem dürfen Daten weitergeben werden?
Die persönlichen Daten von Bürgern dürfen an alle Privatpersonen, nicht-öffentlichen Einrichtungen, Inkassofirmen, Adresshändlern und die Werbewirtschaft weitergegeben werden.
Quelle:
Jedoch kann man gegen die Datenweitergabe Widerspruch eingeben; Wieso zählt dieser aber nicht bei der GEZ?
7 Antworten
Sofern die GEZ bzw. die Landesrundfunkanstalten ein berechtigtes Interesse oder eine gesetzliche Grundlage für den Erhalt der Auskunft haben, geben die Einwohnermeldeämter die gewünschte Auskunft.
Die gesetzliche Grundlage ist im Rundfunkgebührenstaatsvertrag geregelt. Siehe hierzu § 8 RGebStV.
Du solltest nicht alles glauben, was Du hörst und liest.
In den Bundesländern wird verschieden mit der Auskunfts- und Übermittlungssperre umgegangen. Manchmal wissen auch Mitarbeiter beim Einwohnermeldeamt nicht so gut Bescheid.
Aus diesem Grund rate ich immer die Auskunfts- und Übermittlungssperre bein EWMA zu beantragen.
Du kannst ohnehin nur begrenzt Widerspruch gegen die Adressweitergabe einlegen. Bei berechtigtem Interesse wird die Adresse leider trotzdem noch herausgegeben. Sogar an Privatpersonen.
zum Beispiel wenn jemand einen vollstreckbaren Titel gegen jemanden hat, oder erwirken will.
Ja, aber das ist ja ganz das Ende; Ich setz ja schon viel früher an: Die GEZ dürfte ja gar nicht wissen, wo ich wohn. Und wenn sie das nicht weiß, könnte sie nicht prüfen ob sie Forderungen offen hat und somit würde es nicht zu einem Titel kommen bzw. kann sie nicht wissen ob sie einen Titel erwirken wird, da es ja auch wirklich sein kann, dass ich keine Rundfunkgeräte bereit halte. Und ein Verdacht reicht doch nicht für einen Titel ;) Hoffe du weißt was ich mein.
Die Gez ist eine öffentliche Anstalt, keine private Einrichtung und zählt mit zum öffentlichen Dienst. Sie können von Einwohnermeldeämtern Daten verlangen und genauso an bestimmte Behörden weitergeben. Dazu zählen sämtliche Ämter der Städte, die Polizei und andersherum genauso (Amtshilfe).
weil's gesetzlich festgelegt ist, dass die GEZ zur Erfuellung ihres staatlichen Auftrags den Datenabgleich mit den Meldebehoerden vornimmt.
Vielen Dank für deine Antwort! Und was wird als berechtigtes Interesse angesehen?