Mahnbescheid von Monika Mumm. Jemand Erfahrung mit ihr?

6 Antworten

Es gibt keine Hauptforderung?

Wann ist der MB laut Umschlag zugestellt worden?

Truefruits12345 
Beitragsersteller
 07.05.2017, 22:12

Den Mahnbescheid habe ich am 06.05.17 enthalten & der Antrag zum Mahnbescheid ist am 03.05.17 beim Amtsgericht Hagen eingegangen. 

Du musst auf jeden Fall entweder sofort bezahlen oder widersprechen, ansonsten kommt als nächstes ohne weitere Ankündigung der Gerichtsvollzieher. Du musst den Widerspruch nicht begründen. In dem Fall kommt es, wenn die Prozessbevollmächtigte es beantragt, zu einem Prozess.

Bei gerichtlichen Mahnbescheiden ist immer äußerste Vorsicht geboten.

Truefruits12345 
Beitragsersteller
 07.05.2017, 21:28

Das Problem ist ja.. ich wüsste nicht, wann ich irgendwelche Zinsen nicht gezahlt hätte.. Das kommt mir irgendwie faul vor..

archibaldesel  07.05.2017, 21:36
@Truefruits12345

Klarna ist eigentlich ein seriöses Unternehmen. Ich bin allerdings überrascht,dass sie EUR 0,21 vollstrecken. Das ist kaum vorstellbar.

Truefruits12345 
Beitragsersteller
 07.05.2017, 22:08
@archibaldesel

Klarna ist am 02.05.17 laut Bescheid abgetreten & der Antragsteller ist coeo Inkasso GmbH

mepeisen  08.05.2017, 07:46
@Truefruits12345

Dass ein Inkasso die Hilfe eines Anwalts beim Eintreiben von Schulden braucht, ist eine große Lachnummer, sonst nichts. Man könnte hier sogar beim Aufsichtsgericht einen Lizenzentzug beantragen, da das Inkasso offenbar mit seiner ureigensten ihm zugewiesenen Aufgabe hoffnungslos überfordert ist und für das Ausfüllen eines Mahnbescheides einen Anwalt braucht.

Dass ein Inkasso ein Forderung kauft und Inkassokosten erhebt, ist ebenfalls schlichtweg nicht erlaubt.

Diese zwei Argumente helfen dir auch weiter, sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass die eine Klage einreichen nach deinem Widerspruch.

Widerspruch!  Sonst wird der Titel rechtskräftig. 

JuraWissen  08.05.2017, 00:26

Wie auch archibaldesel sollte Rheinflip ein wenig zurückhaltender sein!

Verpasst man es gegen einen Mahnbescheid ( fristgerecht ) Widerspruch einzulegen, ist noch gar nichts rechtskräftig.

Hierzu muss erst ein Vollstreckungsbescheid beantragt, erlassen und zugestellt werden.

Erst wenn man diesem nicht ( fristgerecht ) widerspricht ( Einspruch erhebt), kann man einen Gerichtsvollzieher beauftragen.

kevin1905  09.05.2017, 11:57
@JuraWissen

Ein VB ist stets vorläufig vollstreckbar

Truefruits12345 
Beitragsersteller
 07.05.2017, 21:33

Okay alles klar..Ich danke euch.

Rheinflip  07.05.2017, 21:32

Es ist egal ob es dir faul vorkommt oder nicht : wenn du keinen Widerspruch einlegst,  musst du zahlen. 

Die aller Wichtigste Frage hast du nicht beantwortet:

1. Hattet ihr bei Klarna in 2015 irgendwas gekauft? Seid ihr da irgendwie in Verzug gekommen?

2. Die Nebenforderung ist wie genau bezeichnet?

Die zentrale Frage ist also: Ist die eigentliche Forderung denn irgendwie berechtigt? Auf den ersten Blick klingt das nach einem (erbärmlichen) Versuch, eine Zahlung von euch falsch zu verrechnen. Dass es sich bei der Nebenforderung um einen Rest von Inkassogebühren handelt, nachdem ihr etwas erst nicht rechtzeitig und dann nicht vollständig bezahlt habt. Kann das sein?

Wenn ja, würde ich mir keine all zu großen Gedanken machen. Mahnbescheid widersprechen und sollte es jemals zur Klage kommen, würde ich dem ganzen widersprechen. Argumente hat es genug gegen Inkassokosten. 

Truefruits12345 
Beitragsersteller
 07.05.2017, 23:22

2015 habe ich nichts über Klarna gekauft, nur letztes Jahr & dieses ist vollständig abgezahlt wurden.
Die wollen die Hauptforderung, dann die Verfahrenskosten (Gerichtskosten: Gebühr; Rechtsanwalt- & Rechtsbeistandskosten) und die eine Nebenforderung besteht nur aus Inkassokosten + Zinsen.

JuraWissen  08.05.2017, 00:17
@Truefruits12345

True:  Na dann siehts nach einem ( versuchten ) Betrug aus.

Widerspreche dem Mahnbescheid rechtzeitig innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung.

Kam der Mahnbescheid zum Beispiel am 5.05. an, muss der Widerspruch unbedingt spätestens am 19.05. beim Gericht sein.

Nur ankreuzen, dass du der Gesamtforderung widersprichst, unten im Kasten Name und Anschrift und unterschreiben. Dann abschicken.

Nichts schriftlich dazu schreiben.

Nach deinen eingereichten Widerspruch bekommst du in der Regel vom Gericht eine Bestätigung dessen.

Die "Gläubiger" schreiben dir dann wahrscheinlich, dass du den Widerspruch zurück nehmen sollst. Da gar nicht drauf eingehen.

Es kommt dann seitens des Gerichts zu einem schriftlichen Vorverfahren. Hier kann jeder seine Argumente vortragen.

Ist eine Seite eindeutig im Recht ( wie du ), kann das Gericht auf die Gegenseite insofern einwirken, dass sie doch einlenken solle.

Macht sie das nicht, kommt es irgendwann zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht, Zivilabteilung.

Truefruits12345 
Beitragsersteller
 08.05.2017, 00:31
@JuraWissen

Okay alles klar, danke schön. Dann weiß ich jetzt bescheid & kann in Ruhe schlafen gehen..

mepeisen  08.05.2017, 07:49
@Truefruits12345

Ich würde auf das zu erwartende Schreiben der Anwältin dann wie folgt reagieren: "Werte Anwältin. Offenbar haben Sie in ihrem Jura-Studium nicht aufgepasst. Nicht ich habe zu begründen oder zu erklären, sondern sie haben das zu tun. Äußerungen gibt es von mir ausschließlich vor Gericht."

2019 erhielt ich ein Mahnbescheid von dieser Dame,

Frau Monika MummAnwältin,

ich kann es garnicht sagen seit wann ich von der Dame Frau Mumm oder dieses Inkassounternehmen belästigt werde.

Dank dem Internet habe ich vieles gelesen, habe ein Brief zusammen gesetzt, ein guter Bekannter der sich gut mit diesen Spiel der Frau Mumm auskennt hat Hilfe gegeben.

Bitte alle die von Frau Mumm oder dem Amtsgericht ein Mahnbescheid erhalten, Einspruch nicht vergessen ist wichtig.

Ich weiß nicht was ich da gekauft haben soll,