Darf das Finanzamt einfach meine GEZ Schulden von meiner Steuerrückerstattung einbehalten?

9 Antworten

Das Finanzamt wird als Vollstreckungsbehörde tätig. Die GEZ macht das auch mit den Städten und Gemeinden. Die dürfen dann die fälligen Gebühren eintreiben.

Möglicherweise hat die GEZ dein Steuerguthaben gepfändet. Auf dem Ablehnungsbescheid werden sicherlich eine Begründung für die Ablehnung bzw. den Abzug und auch die Gesetzesgrundlage stehen. Lies mal genau nach.

Verlang von der Fia ein Kopie des Leistungsbescheid, Gesetzblatt mit Hoheitspflicht Übertragung an der BS, und einen Kopie des Amtshilfeersuchen, sonst dem Sacharbeiter mit Strafantrag wegen Beihilfe zur Amtsanmaßung, Gemeinschaftliche Nötigung bzw. Urkundenfälschung, Inkl. einen Pvt.-Schadensersatzanklge wegen Grundrechtsverletzung ankündigen. Antwort: Bitte ich (1) Kopie des Leistungsbescheid (2) ein Kopie des Hoheitspflichtübertragung-Gesetzblatt die den BS / ÖRR berechtigt Beamtenrechtlich zu handeln (als Pvt.-Firma / unrechtsfähige Stelle, bzw. eine haftungsrechtliche Juristische Person-Ohne Behördenleiter, Ohne Staatshaftung, Ohne Hoheitspflicht-Übertragung (Per Gesetzt nach Art.24 Abs.1 GG ) Amtshilfeersuchen und. Selbsterstellte-Titeln überhaupt Legal veranlassen dürfen) (3) eine Kopie des Amtshilfersuchen. Nach Ihr Amtseid sind sie verpflichtet mir (dem Bürger) gegenüber die angeforderte Infos. mit zu Teilen, sonst sollen sie den Vollstreckungsersuchen zurückweisen bzw. einstellen lassen- nach Urteil/Beschied-etc.; BFH, 04.07.1986 - VII B 151/85 Führt eine Finanzbehörde aufgrund eines Vollstreckungsersuchens die Vollstreckung nach den Bestimmungen des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes durch, so kann sich der Vollstreckungsschuldner ihr gegenüber auf das Fehlen eines Leistungsbescheides berufen. VG Hannover · Urteil vom 29. März 2004 · Az. 6 A 844/021. 1. Der Vollstreckungsschuldner kann sich im gerichtlichen Verfahren darauf berufen, dass ihm der Leistungsbescheid nicht wirksam bekannt gegeben worden ist. 2. Die Vollstreckungsbehörde trägt die materielle Beweislast für die wirksame Bekanntgabe des Leistungsbescheides. Die Bescheinigung der Vollstreckbarkeit durch die um die Vollstreckung ersuchende Stelle ersetzt den Beweis der wirksamen Bekanntgabe des Leistungsbescheides nicht. KEIN RECHTSBETREUUNG, DIENT NUR ALS INFOS AUSTAUSCH BZW. TEILNEHME AN FORUM DISKUSSIONEN.

FordPrefect  19.02.2019, 12:24

Reichsbürgerschwachsinn.

Neben bei: ...die Entscheidung eines der ÖRR angehörigen Richters…“Finanzämter sind nur für Steuern zuständig, da ihre Ausgaben offengelegt werden müssen und die Voraussetzung der Tatbeständlichkeit erfüllen müssen…“, die Oberfinanzdirektion selbst hat geschrieben, dass sie nur für Steuereinziehung zuständig sind und wenn nicht, lasst euch die Tätigkeitsbeschreibung und den Aufgabenbereich, der auch in den Satzungen der FAs steht, zeigen, dass sie das für ein Privatunternehmen (die auch keine Behörden bzw. ÖR-Stelle im Verwaltungsrechtliche Sinne sind) NICHT Steuer relevante Gelder einbehalten dürfen...ansonsten Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige bzw. Pvt.-Schadenersatzanklage wegen Grundrechtsverletzung gegen das Finanzamt stellen....weil immer noch die Materielle rechtliche Grundlage fehlt !!! Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits in seiner Entscheidung vom 27.04.1959 in BVerfGE 9, 268 - Bremer Personalvertretung – ähnlich wie folgt gemäß § 31 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG bindend für alle Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden festgelegt:… die dauernde Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse soll in der Regel Beamten und nicht Angestellten und Arbeitern des öffentlichen Dienstes übertragen werden. Soweit von dieser Regel abgewichen wird, ist die Tätigkeit des mit Hoheitsfunktionen betrauten Angestellten allerdings der des Beamten gleichzuachten. Es darf sich hier aber nach Art. 33 Abs. 4 GG nur um Ausnahmefälle handeln. --->Würde die ständige Ausübung hoheitlicher Befugnisse in größerem Umfang auf Nichtbeamte übertragen, so wäre dies mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.<----

Das ist alles korrekt. Immerhin sind die Rundfunkgebühren von jedem Haushalt zu zahlen und das Finanzamt darf vollstrecken, wenn jemand dies ignoriert.

Du schreibst so schön "das Geld was DIR zusteht".... Offenbar ist Dir nicht klar, dass Du lange genug Geld einbehalten hast, welches Du hättest abgeben müssen. Man sollte eben auch seinen Verpflichtungen nachkommen. Dann wird auch nichts einbehalten.