GEZ Gebühren, sie lassen nicht locker, obwohl nicht berechtigt!

4 Antworten

vor einer Zwangsvollstreckung gibt es einen gerichtlichen Mahnbescheid, dem muss man offiziell widersprechen, wenn das nicht gemacht wird, erwirkt der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel, danach kannst du gar nichts mehr machen, nur zahlen

PatrickLassan  16.05.2017, 09:32

vor einer Zwangsvollstreckung gibt es einen gerichtlichen Mahnbescheid

Bei zivilrechtlichen Forderungen. Der Rundfunkbeitrag ist eine öffentlich-rechtliche Forderung.

Wenn die Forderungen der GEZ unberechtigt sind und deine Nachbarin das nachweisen kann, sollte sie kühlen Kopf bewahren.

Sie soll abwarten, was kommt. Liegt schon ein Mahnbescheid vor? Sollte dieser kommen, muß sie Widerspruch einlegen. Dann muß die GEZ die Forderung einklagen, was sich vor Gericht schlecht machen wird, wenn sie unberechtigte Forderungen hat.

Die GEZ ist auch so ein Verein für sich..

SIe sollte sich rechtliche Hilfe holen..

Ergänzung .... Zwar Älterer Beitrag aber egal. Die GEZ heute BS ( trotz gleicher UST-Nr) :) Leiten einen indirekten Zwangsvollstreckungs ersuchen ein ..... Das heißt es geht zur Stadtkasse zum OG /OGV der schreibt dir und wenn man doof ist und ihm nicht mal einen Aufklärungsbrief schickt, wird durch ihm das Konto gepfändet ..... Was ist also hier passiert?? Erstmal dazu das Konto ist 30 Tage gesperrt. Und zwar aus dem Grund das der popel BS erstmal einen titulierten Bescheid nachreichen muss mit richterlicher Verfügung. Den bekommen sie aber nicht , da Sie den nie stellen / bzw beantragen .... Somit Geld unter Nötigung Erpressung amtsanmassung und Urkundenfälschung Weg. Nett oder ;) Googelt mal lieber nach Tübinger Landesgericht Urteil gegen Beitragsservice ;) Wir werden mehr und mehr und mehr .... Nur die nicht.

Sashman2  27.12.2015, 23:54

Na , jetzt noch ein Schritt Denkend weiter und du hast es!!!

Was im I-Net verbreitet wird.

Sind Gesetze schon lange! Gesetze von Menschen für Menschen ( ups) Personen, Blödsinn pur.
Ach du heiliger Klappstuhl; aber deine Welt ist leider nicht ( mehr die ) meine.
Freu dich auf den Unfug,  derer an die du dich klammerst , 2016 !!!!

Sashman2  28.09.2015, 13:38

Ja der von 2014 ☺️
Nicht der von 2015
Oh Achso ja ist halt doof wenn man nicht nachweisen kann als eine nicht rechtsfähige Anstalt das irgendwelche Papierfetzen zum Personal Statut gingen.

Aber glaub bitte ruhig weiter das alles schicki ist.
Ich hinterfrage lieber und bilde mir selber meine Meinung.
Und das erfolgreich nach HLKO und den shaf Gesetzen.  

PatrickLassan  27.12.2015, 17:04
@Sashman2

Ja der von 2014 ☺️ Nicht der von 2015

Und? Da beide Urteile des LG Tübingen von derselben irrigen Rechtsauffassung ausgehen, ist auch dieses Urteil nicht anwendbar.

Zitat:  "ist halt doof wenn man nicht nachweisen kann als eine nicht rechtsfähige Anstalt das irgendwelche Papierfetzen zum Personal Statut gingen."

Die Rundfunk- und Fernsehanstalten sind Anstalten öffentlichen Rechts und somit rechtsfähig.

Zitat: "Ich hinterfrage lieber und bilde mir selber meine Meinung. 
Und das erfolgreich nach HLKO und den shaf Gesetzen.  "

Weder die Haager Landkriegsordnung noch die vom  Supreme Headquarters, Allied Expeditionary Force (kurz SHAEF) erlassenen Gesetze entfalten irgendeine Wirkung, die HLKO nicht, weil kein Kriegszustand besteht, die SHAEF-Gesetze nicht, weil sie längst aufgehoben wurden. Vielleicht solltest du mal hinterfrageb, was hinter dem Unfug steckt, den einige Leute im Internet verbreiten.

PatrickLassan  04.09.2015, 12:02

Und zwar aus dem Grund das der popel BS erstmal einen titulierten Bescheid nachreichen muss mit richterlicher Verfügung

Der von der Landesrundfunkanstalt erlassene Gebührenbescheid ist in diesem Fall der Titel.

Somit Geld unter Nötigung Erpressung amtsanmassung und Urkundenfälschung Weg.

Keiner dieser Straftatbestände liegt hier vor.

Googelt mal lieber nach Tübinger Landesgericht [sic] Urteil gegen Beitragsservice

Das Urteil des Landgerichts Tübingen wurde mittlerweile in allen Punkten durch den Bundesgerichtshof aufgehoben.