Gez Gerichtsvollzieher abschmettern?

5 Antworten

Das ist leider keine gute Idee, die du da verfolgst:

  1. Durch dein Verhalten wird die Schuld immer höher, denn mit jeder nicht vollständig geleisteten Zahlung kommt nach einer gewissen Frist ein sog. Festsetzungsbescheid, in dem immer auch ein zusätzlicher Säumniszuschlag von 8 Euro festgesetzt wird.
  2. Aus jedem nicht innerhalb von 4 Wochen angefochtenen Festsetzungsbescheid kann der Beitragsservice 30 Jahre lang vollstrecken.
  3. Die Beauftragung des Gerichtsvollziehers durch den Beitragsservice kostet dich zusätzliches Geld.
  4. Selbst wenn du nachweisen kannst, dass du einen Teil der Forderung bereits bezahlt hast, hat der Gerichtsvollzieher immer noch eine vollstreckbare Restforderung. Und zusätzlich kassiert er seine Kosten, die mindestens irgendwie bei 70 Euro liegen.
  5. Er könnte auch eine gehalts- oder Kontopfändung veranlassen. da wird ein Arbeitgeber sich richtig drüber freuen.
  6. Du bekommst einen Schufa-Eintrag für 3 Jahre. Das könnte dir später einmal schaden, wen du einen Kredit baruchst.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich bin nicht überzeugt davon, dass sich irgendjemand von dieser Spitzfindigkeit überzeugen lässt.

Tatsache ist: du schuldest dem Beitragsservice Geld. Das wird er sich irgendwann bei dir holen.

Dass dein Schuldenberg ständig wächst steht einer Vollstreckung nicht entgegen.

SteveBuscemiVDL 
Beitragsersteller
 23.05.2022, 21:32

Klasse Kommentar, klappt leider schon 2 Jahre so bei mir :) sollen sie kommen, mir gehört nichts ;) spitzfindig :) ich schulde niemanden was und Dritt Verträge sind unzulässig 😱

RobertLiebling  23.05.2022, 21:37
@SteveBuscemiVDL
und Dritt Verträge sind unzulässig

Ach daher weht der Wind. Gähn. Um einen solchen handelt es sich dabei nicht, sondern um einen Staatsvertrag mit Gesetzesrang. Aber mach wie du meinst.

PatrickLassan  24.05.2022, 11:27
@SteveBuscemiVDL
Dritt Verträge sind unzulässig

Verträge zu Lasten Dritter sind nur im Zivilrecht unzulässig, und der Rundfunkbeitrag ist keine zivilrechtliche Forderung. Somit liegst du völlig falsch.

corod  07.11.2022, 19:00
@SteveBuscemiVDL

Dir gehört nichts.... Titel sind 30 Jahre lang gültig und man kann auch die Rente pfänden...

Der mtl. Rundfunkbeitrag liegt höher als 10 €. Aktuell beträgt er 18,36 €.

Wenn Du konstant quasi vorsätzlich mtl. 8,36 € zu wenig zahlst, kumulieren sich diese Fehlbeträge auf, und Du mußt in der Tat mit Vollstreckung rechnen.

Oder meinst Du mit den 10 € eine Ratenzahlung auf eine bereits manifestierte Forderung?

Du musst ja grundsätzlich von einer Forderung X ausgehen.
Wenn du dann 10.- € bezahlst, mindert sich der Betrag aus X zwar um den gezahlten Betrag, aber die Forderung X bleibt bestehen. Hinzu kommen beispielsweise Mahngebühren.

NAtürlich kann irgendwann ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden. Dessen Kosten kämen dann oben drauf.

Wenn irgendmöglich, lasse dich befreien. Andernfalls zahle.
"Die" kennen kein Erbarmen.

https://www.welt.de/fernsehen/article233329219/Rundfunkbeitrag-verweigert-Georg-Thiel-ist-nach-181-Tagen-Gefaengnis-wieder-frei.html

SteveBuscemiVDL 
Beitragsersteller
 23.05.2022, 21:31

Ich meine aber, Sie fordern dich in dem spezifischen Schreiben ja auf diese exakte Summe zu begleichen ,ansonsten kommt der Vollstrecker . Nur sie können sich auf diese Summe nicht stützen da sie ja nicht mehr stimmt ,dadurch kann doch keiner agieren . Ich möchte ja lediglich nur mal die Erfahrung einiger hören die diese Situation auch haben . Ich meine Ich zieh das jetzt schon 2 Jahre durch und in jedem Schreiben heißt es es sei die letzte Aufforderung zur Begleichung, bla bla

Dann bekommen sie 10 Euro und 2 Tage später kommt immer wieder ein Brief wo steht durch die Einzahlung haben sie die Vollstreckung abgewendet.

elementarstring  23.05.2022, 21:35
@SteveBuscemiVDL

Mit Erfahrung kann ich da nicht dienen und ich verstehe, dass du die Vollstreckungsandrohung auf nur den Betrag beziehst. Daher nochmal:
Die Forderung ist X.
X beinhaltet einen Betrag.
Minderst du den Betrag, ist die Forderung X - Bezahlter Betrag.
Begleichst du die Forderung X nicht, kann ein Vollstreckungsbeamter damit beauftragt werden die Forderung X (-Betrag) bei dir einzukassieren.
Grundlage ist als nicht der Betrag, sondern die Forderung.
Anders: Der Forderungsbetrag kann ja unterschiedlich hoch sein.
Aber eine Forderung bleibt rechtlich gleich.

Da der Betrag zu gering ist, steigt dein Schuldsaldo. Der Gerichtsvollzieher wird also zum Pfänden kommen.