Wie war es damals (NS Zeit, Adolf Hitler) wenn man den Rundfunkbeitrag (damals GEZ) nicht bezahlt hatte?

7 Antworten

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Der heutige "Rundfunkbeitrag" hieß in der NS-Zeit "Rundfunkgebühr", so hieß er auch nach 1945 bis einschließlich 2012 noch.

Ursprünglich handelte es sich bei der Rundfunkgebühr um eine Gebühr für die fernmelderechtliche Erlaubnis für die Errichtung und den Betrieb einer Funk- bzw. Fernmeldeanlage. Die Deutsche Reichspost hat erstmals im Oktober 1923 für die Aushändigung der Genehmigungsurkunde 25 Mark als Grundwert gefordert, was infolge der damaligen Inflation zu einem Betrag von 350 Milliarden Mark wurde. Außerdem mussten die Hersteller der Radiogeräte (Fernsehen gab es damals noch nicht) eine Abgabe für die Prüfung der Geräte durch die Reichspost entrichten.

Nach der Währungsreform im gleichen Jahr mussten ab 1924 monatlich 2 Reichsmark an den Briefträger bezahlt werden. Die Höhe dieser Gebühr blieb bis 1969 - also auch in der NS-Zeit - unverändert. Von den eingezogenen Gebühren überwies die Post an die einzelnen Rundfunkanstalten ca. 50% für das Programm. Gläubigerin der Rundfunkgebühr war und blieb bis dahin die Deutsche Post.

Erst mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 1969 wurde diese Praxis für rechtswidrig erklärt: Es handele sich bei der Rundfunkgebühr nicht um eine Fernmeldegebühr, sondern um eine Programmgebühr, die allein den Rundfunkanstalten zustünde.

Was in der NS-Zeit genau passiert ist, wenn man seine Rundfunkebühr nicht gezahlt hat, kann ich dir mangels genauer Kenntnis der damaligen Praxis nicht sagen. Aber natürlich gab es, weil es die entsprechenden Vorschriften der ZPO und der Abgabenordnung schon gab, eine Vollstreckung, die bis zur Pfändung gehen konnte. Ebenso gab es schon damals eine Eidesstattliche Versicherung, die man abgeben musste, wenn man nicht zahlen konnte. Bei deren Nichtabgabe gab es auch schon die Erzwingungshaft.

Diese wird von den Rundfunkanstalten im Übrigen seit 2016 nicht mehr beantragt, weil man das für nicht verhältnismäßig hält.

Näheres kann ich dir leider nur zur heutigen Praxis sagen.

Wurfball72 
Beitragsersteller
 06.04.2018, 10:58

Wow, die beste Antwort hier! Sehr informativ und einfach erklärt.

Ok. Aber wenn es von 1924 - 1969 ging und unverändert war, müsste es doch Erfahrungen geben oder? Wie war es eben nach der NS Zeit (also ab 09.05.1945 bis 1969).

gorbi210  06.04.2018, 11:33
@Wurfball72

Nach 1945 erfolgte, wie schon vorher, der Einzug der Rundfunkgebühr durch die Bundespost. Zu der Zeit war es im Prinzip nicht anders wie heute bei der Nichtzahlung. Also: z. B. Vollstreckung in Form der Pfändung, wobei früher häufig die Sachpfändung im Vordergrund stand, weil es da noch nicht üblich war, dass jeder ein Bankkonto hatte. Also z. B. sog. Taschenpfändung, bei der der Schuldner seine Taschen ausleeren musste und der Vollstreckungsbeamte sich den geschuldeten Betrag plus die Vollstreckungskosten aus dem Geldbeutel geben ließ. Auch Möbel wurden teilweise gepfändet. Der Zutritt zur Wohnung war aber durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beschränkt und brauchte zudem eine richterliche Erlaubnis. Das gibt es heute so gut wie nicht mehr.

Geändert hat sich alles erst ab1969 mit dem ersten Staaatsvertrag aller Bundesländer über die Regelung des Rundfunkgebührenwesens und einen über die Höhe der Rundfunkgebühr. Damit wurden die Rundfunkanstalten selbst Gläubiger der Rundfunkgebühr und waren nicht mehr Almosenempfänger der Bundespost.

Ursprünglich erteilten sie der Bundespost den Auftrag für sie die Rundfunkgebühren weiter einzuziehen und bezahlten dafür. Erst ab 1976 gab es dann den rundfunkeigenen Gebühreneinzug durch die GEZ. Diese wurde gegründet, weil dadurch die Kosten des Gebühreneinzugs deutlich reduziert werden konnten.

Erwähnen sollte ich noch, dass nach der gesetzlichen Regelung im damaligen Rundfunkgebührenstaatsvertrag und im heutigen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag die Nichtzahlung des geschuldeten Betrags eigentlich auch noch eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit bis zu 1000 € Geldbuße belegt werden kann. Das geschieht aber nur auf Antrag der Rundfunkanstalt.

Wurfball72 
Beitragsersteller
 06.04.2018, 12:31
@gorbi210

Es wird immer spannender :) Alles, was ich eben gelesen habe klingt erstmal theoretisch, weil im so Gesetz stand. Aber, wie war die Praxis? Leider kenne ich niemand der es erlebt hatte.

Aber, was ich sagen kann ist dieses hier.

Meine Eltern haben mir gesagt, als noch die GEZ gab mussten wir immer angeben, wie viele Empfangsgeräten man hatte um die Gebühren genau ermitteln zu können, aber bis Ende 2012 haben meine Eltern es ignoriert (die Briefe immer weggeworfen) und nie angemeldet = dadurch gibt ed keinen Kontoverlauf (weil hier hätten die Rundfunkanstalten jemandem schicken müssen damals um zu erkennen, wie viele Geräte man hatte. Deswegen bis heute keinen Vollstreckungsbescheid erhalten).

Aber als dann ab 2013 zu Rundfunkbeitrag geändert wurde kam alles anders. Jetzt werden alle die im Einwohnermeldeamt sind (Meldedatenabgleich), automatisch zwangs angemeldet und jeder bekam eine Beitragsnummer. Sogar auch die Personen die Leistungen bezogen, wie Hartz IV, weil man muss auch diese Menschen protokollieren ob die noch berechtigt sind die Befreiung für die nächsten Jahren "meistens so 1-2 Jahren befreit" zu erhalten.

Aber es gab paar Ausnahmen, wo die Daten nicht übersandt worden. Menschen die im Einwohnermeldeamt eine Auskunftssperre bevor alles begann eingerichtet haben (wenn man stark bedroht wurde z.B durch einen Stalker, öffentliche Personen die in Gefahr sind usw. Aber man muss es auch nachweisen können z.B durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft. aber auch hier nur für paar Jahre).

Natürlich auch Kinder werden vom Meldedatenabgleich nicht erfasst, weil die noch nicht volljährig sind. Aber früher oder später kriegen die z.B man ist volljährig und ist noch nie umgezogen, dann wird beim nächsten Meldedatenableich, in paar Monaten soll es passieren, aber bis Ende 2018 soll es fertig sein, erfolgen. Oder man ist volljährig und zieht schon heute um, jetzt haben die deine Daten.

Es gibt nur wenige Punkte, wo man offiziell für immer untertauchen konnte, wenn man vor dem ersten Meldedatenabgleich im Jahr 2013 obdachlos war und bis heute es konsequent durch zieht. Ok es heißt eigentlich "Menschen mit ohne festen Wohnsitz".

Aber alle anderen die nicht geschafft haben und nicht zahlen werden vollstreckt und das konsequent. Die Schicksale dahinter interessiert keinen, und ich wollte es vergleichen, wie es bei Hitler gewesen war in der Praxis.

Wurfball72 
Beitragsersteller
 06.04.2018, 12:42
@Wurfball72

Ich habe eine kleine Detail vergessen, wieso Menschen mit ohne festen Wohnsitz sowas nicht passieren kann, wenn man es damals rechtzeitig gemacht hat. Auch wenn die Rundfunkanstalten deine Daten haben, aber man war vor 2013 schon ohne festen Wohnsitz und dadurch kann man nicht angemeldet werden, weil man dafür eine Adresse bzw Wohnung braucht.

gorbi210  09.04.2018, 19:52
@Wurfball72

Natürlich müssen Leute ohne festen Wohnsitz heute keinen Rundfunkbeitrag zahlen, weil dieser ja pro Wohnung anfällt. Das hat nichts mit den Meldedaten zu tun. Wer also obdachlos ist, zahlt keinen Rundfunkbeitrag, selbst wenn er ein Radio oder Smartphone hat. Das ist eine gewisse Ungerechtigkeit im neuen System, das alte hatte aber eine viel größere, weil ca. 15 % Schwarzhörer oder -seher waren.

Deinen Versuch einen Vergleich mit der Zeit unter Hitler herzustellen, halte ich in jeder Hinsicht für abwegig, weil wir heute in einem demokratischen Rechtsstaat leben und es sich damals um eine brutale, menschenverachtende Diktatur handelte. Provokativ und rein fiktiv ausgedrückt: Damals wurdest du wegen der Nichtzahlung der Rundfunkgebühr an die Wand gestellt und erschossen, während du heute dafür nicht einmal ins Gefängnis kommst, sondern bestenfalls mit einer Kontopfändung oder einer eidesstattlichen Versicherung rechnen musst.

Den Nazis ging es bei der Verbreitung des Hörfunks (Radio) NICHT um Geld, sondern um die Indoktrination der Bevölkerung: Deshalb wurden die sog. Volksempfänger (Radiogeräte) hoch subventioniert und sehr günstig verkauft. Einige Geräte hatten im Volksmund den "Kosenamen" Göbbelsschnauze. Ob es damals "Rundfunkgebühren "gab, ist mir nicht bekannt.

Ddamals gab es gratis Propaganda by goebbels

Wurfball72 
Beitragsersteller
 05.04.2018, 20:37

Das ist was anderes, aber man kriegt nicht so, wie heute Schulden, die man nie selber verursacht hatte. Ich finde damals es viel besser, wenn um die Schulden ging.

damals gab es nur solche volksempfänger-radios und ich weiß nicht, ob es da schon rundfunkgebühren gab.

Die GEZ gab es nur von 1976 bis 2012.

Vorher war für den Einzug der Rundfunkgebühren die Post zuständig.

verreisterNutzer  06.04.2018, 08:58

Wurfball72 Wer nicht gezahlt hat wurde von der Gestapo abgeholt und ins Umerziehungslager gebracht.

Wurfball72 
Beitragsersteller
 06.04.2018, 10:52
@verreisterNutzer

Woher weißt du das? Hast du Erfahrungen gemacht bzw. eine sehr alte Person hat dir mal erzählt?

Wurfball72 
Beitragsersteller
 05.04.2018, 20:42

ah ok könnten sie es genauer ausführen? am meisten interessiert mich, was wenn man nicht gezahlt hat damals in der ns zeit, weil im wikipedia steht nichts darüber bzw bin schlecht darin die infos zu finden.

Rolf42  05.04.2018, 20:54
@Wurfball72

Keine Ahnung. So alt bin ich nicht, und für solche Details habe ich mich auch nicht interessiert.