GEZ droht mit Vollstreckung?

9 Antworten

Du meinst das Einwohnermeldeamt hat festgestellt, daß du nicht gemeldet bist.


havana66 
Beitragsersteller
 12.12.2015, 14:00

Doch ich bin offiziell gemeldet, erst danach haben sie mich ja angeschrieben ! Ego haben sie die Daten vom Meldeamt gezogen.Deshalb war ich ja so "sauer"

Franticek  12.12.2015, 14:11
@havana66

Ist aber gesetzlich so vorgesehen.

bachforelle49  15.12.2015, 14:05
@Franticek

es gibt diesen " Datenabgleich" zwischen Behörden, der ist legitimiert, findet täglich reichlich statt und betrifft auch andere Zusammenhänge... Frage ist, ob dieser Beitragsservice eine Behörde ist?..Die Crux ist bloß, daß ausgerechnet unsere Anschela rumjammert, wenn man ihr Handy abhört... (das ist nach dieser Logik dann ja auch legitim..bzw. darüber braucht man sich ja dann auch nicht zu wundern) Fazit: Wenn unsere Abgeordneten bei ihren nächtefüllenden und berüchtigten Abstimmungen den Mund aufmachen, dann haben sie schon (das Volk) ange... bzw. gel...en!!

 

Ein abschliessendes Danke an alle die meinten ich hätte Pech gehabt !!!! 

Die GEZ hat heute die Fahnen gestrichen und musste hinnehmen das die Forderung unrechtens war und mir dies in einem Schreiben bestätigt !

Du bist ja ein richtig cooler Typ^^

Woher soll der Beitragsservice wissen, dass du einen Mitbewohner hast und wer das ist? Es gibt Meldadressen mit 60 Wohnungen auf einer Hausnummer. Die schicken keinen rum, der das überprüft.

Also kläre das schnellstens mit dem Beitragsservice und der Stadt - letztere verstehen offensichtlich keinen Spass. Mit ersterem kann man auch am Telefon vernünftig reden, wenn man etwas Geduld hat und freundlich ist.

Check vorher noch, ob dein Mitbewohner wirklich gezahlt hat - wenn nicht solltest du einfach überweisen.

Die Datenübermittlung ist übrigens gesetzlich genehmigt. Darüber brauchst du dich nciht aufregen, sowas sollte man bei Wahlen berücksichtigen.

havana66 
Beitragsersteller
 12.12.2015, 14:05

ich habe denen bereits im Oktober die Nummer mitgeteilt...ebenso der Stadt...:(

Georg63  12.12.2015, 14:06
@havana66

Bist du sicher, dass der Mitbewohner bezahlt hat? Wenn nicht ist die Forderung an dich rechtens.

havana66 
Beitragsersteller
 12.12.2015, 14:33
@Georg63

ja hat er. Durch meine Bockugkeit wäe ich sogar bereit  einen Kompromiss zu schliessen, aber ich bin der Meinung wenn EIN Konto des Haushaltes bezaht ist das meines aus Urzeiten hier nicht zur Zahlung verpflichtet ist . Wenn ich eines Tages wiede ne eigene Wohnung habe zahle ich selbstredend....aber in diesem Fall sehe ich die Forderung als unberechtig.

sie hätten garnichts sehen müssen, sie sehen das du dort wohnst. mit wem du zusammen wohnst ist im einwohneramt nicht ersichtlich, da jeder getrennt geführt wird. dein schreiben ist hohl gewesen und wurde in den papiermüll entsorgt, somit hast du dich nie zu der thematik geäußert. du bist verpflichtet zu zahlen oder in der bringschuld zu beweisen, dass ein anderer zahlt. dann ist es ein mietvertrag in dem steht wer die beiträge zahlt.

natürlich ist der beitragsservice im recht. und nun werden deine beiträge eben gepfändet. es sei denn du bekommst endlich hin zu schreiben wie ein erwachsener und handelst auch so:

sehr geehrte damen und herren,

vorname, nachname beitragsnummer zahlt die beiträge für unsere gemeinsame wohnung.

bitte melden sie mein beitragskonto ab einzugsdatum ab.

mfg ich der dumme.

dann wird geprüft wann du eingezogen bist, wann der hauptmieter eingezogen ist, wie lange er schon zahlt und ob er das überhaupt tut. ist das in ordnung, wirst du rückwirkend abgemeldet und trägst maximal noch die kosten der vollstreckung.

sollte dein kumpel keine beitragsnummer haben, garnicht zahlen - dann wirst du zahlen müssen und trägst alle kosten allein. entweder weil noch nie gezahlt wurde, oder dein kumpel ist selber so verschuldet, dass ein beitragsschuldnerwechsel stattfindet.

Du hast offensichtlich ein paar falsche Ideen, wie das läuft. Der Beitragsservice zieht sich keine Daten vom Meldeamt, sondern das Meldeamt ist gesetzlich verpflichtet, jeden Umzug dem Beitragsservice zu melden. Damit ist die Datenübermittlung auch datenschutzrechtlich in Ordnung. Wenn bei dir schon die Vollstreckung droht, dann liegt das daran, dass du vorher mindestens einen Beitrags-/Festsetzungsbescheid und eine Mahnung ignoriert hast. Wenn man einen Festsetzungsbescheid bekommt und er ist nach eigener Meinung fehlerhaft, dann muss man innerhalb von 1 Monat dagegen Widerspruch einlegen und diesen ausreichend begründen (dazu gehört dann auch die Beitragsnummer des Zahlers). Tut man das nicht, dann wird der fehlerhafte Bescheid rechtskräftig und du kannst dagegen nichts mehr machen. Eine Vollstreckung ist dann nach Mahnung in Ordnung. Etwas weniger Überheblichkeit und die richtige und rechtzeitige Reaktion hätten dir geholfen. Jetzt ist es leider zu spät.

blumenkanne  15.12.2015, 15:46

doch der beitragsservice zieht sich auch daten vom einwohnermeldamt. das ist vollkommen normal.