Kann man die Personen herausfinden, die meine GEZ Beitragsnummer angegeben haben?
Hallo ihr Lieben,
kann man beim Beitragsservice GEZ herausfinden, wer meine Beitragsnummer angegeben hat, um selbst nicht zahlen zu müssen? Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus, in dem fast nur Studenten wohnen und jemand, der im 1. Stock (also anderer Haushalt) wohnt hat von den Mitbewohnern in meiner Wohnung meine Beitragsnummer erfragt und auch bekommen.
Er behauptet jetzt aber, dass er meine Nummer gar nicht angegeben habe und deswegen nicht seinen Anteil zahlen möchte. Jetzt fühle ich mich natürlich ausgenutzt und sehe es nicht ein, für ihn die Beiträge zu zahlen. Vor allem, weil ich weiß dass er eine Zahlungsaufforderung bekommen hat.
Was kann ich da machen? Bin ziemlich genervt deswegen.
4 Antworten
Du machst gegenüber dem Beitragsservice einen datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch geltend und machst durch Angabe deines Namens und deiner Beitragsnummer klar, dass du
- Inhaberin dieser Beitragsnummer bist und damit
- einen Anspruch darauf hast, zu erfahren, wer diese Beitragsnummer dem Beitragsservice in letzter Zeit mit dem Ziel mitgeteilt hat, selbst nicht zahlen zu müssen.
Sollte das so nicht funktionieren, weil der Name beim Beitragsservice nicht mehr gespeichert ist (sie dürfen nämlich eigentlich Namen, die nicht zur Zahlung herangezogen werden, nicht speichern) kannst du dem Beitragsservice nur noch mitteilen, dass jedenfalls dieser Bewohner einer anderen Wohnung nicht in deiner Wohnung wohnt und du daher nicht für ihn mitzahlst. Dann kümmern sie sich darum, dass er selbst den Rundfunkbeitrag für seine Wohnung zahlen muss.
Du kannst aber in keinem Fall von ihm verlangen, dass er bei dir mitzahlt. Das ginge nur, wenn er tatsächlich in deiner Wohnung wohnen würde.
Du schreibst der GEZ einfach wer in deinem Haushalt wohnt und erklärst das andere das nicht tun. Am besten per Einschreiben
Den Rest machen die.
Die GEZ muss dir die gespeicherten Daten zu deiner Nummer rausrücken. Es besteht Auskunftspflicht.
Telefonisch ganz bestimmt nicht.
schade drum. Danke dir :-)
Jede einzelne Wohnung wird nur einmal berechnet. Für Deine Wohnung bist nur Du oder gemeinsam mit anderen Mitbewohnern zuständig. Innerhalb Eurer Wohnung könnt Ihr Euch den Betrag teilen, ist ein Student dabei, der befreit ist von den Rundfunkgebühren, zahlen das die übrigen Wohnungsinhaber. In einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Einzelwohnungen ist für jede Wohnung einmal der Betrag zu zahlen, mit 17,50 pro Monat sicher auch zahlbar.
Super, danke. Weißt zu zufällig noch, ob das schriftlich erfolgen muss? Habe nämlich auf deren Seite ein Formular dazu gefunden. Oder würden die das auch telefonisch sagen? Würde nämlich schneller gehen