Rundfunkbeitrag in der WG - Nach Mitbewohnerwechsel keine Zahlungsaufforderung - Wo melde ich das Konto um?
Hallo, Ich wohne zurzeit in einer WG. Bisher hat ein Mitbewohner die GEZ Gebühren bezahlt, was ich mit dem entsprechendem Formular dem Beitragsservice mitgeteilt habe. Nach seinem Auszug erhielten wir jedoch weder eine Zahlungsaufforderung noch einen Bescheid, dass das Konto nicht mehr existiert.
Sprich es wurde mehrere Monate lang kein Beitrag bezahlt...
Nun ist ein neuer Mitbewohner eingezogen, der ein neues Beitragskonto eingerichtet hat. Wie melde ich mich auf dessen Konto um und muss ich mit einer Nachzahlung rechnen?
1 Antwort
Das Beitragskonto deines Mitbewohners bleibt bei dessen Auszug mit dessen neuer Adresse bestehen: er hat sein Beitragskonto also mitgenommen. Beitragskonten werden nämlich personenbezogen - und nicht wohnungsbezogen - geführt.
D. h. für deine beibehaltene Wohnung besteht nach dem Auszug deines Mitbewohners erst einmal kein Beitragskonto. Nachdem der neue Mitbewohner sich für eure gemeinsame Wohnung aber neu angemeldet hat, ist eigentlich alles ok, weil ja nur einer pro Wohnung einmal bezahlen muss. Du musst also nichts tun - auch nicht ummelden. Du musst nur deinem neuen Mitbewohner die Hälfte der von ihm gezahlten Rundfunkbeiträge zahlen.
Sollte für die Wohnung tatsächlich ein oder mehrere Monate nicht gezahlt worden sein - das wäre die Zeit, in der du dort alleine gewohnt hast - so müsstest du dich nach dem Gesetz befristet für diese Zeit anmelden und dann auch entsprechend nachzahlen (17,50 €/Monat).