Muss ich GEZ-Gebühren in meiner WG zahlen obwohl ich in meinem Elternhaus gemeldet bin und bereits dort zahle?

10 Antworten

Für die WG-Wohnung muss einmal der Rundfunkbeitrag gezahlt werden. Es ist egal, wer von euch Dreien das macht. Aber der Zahler hat in jedem Fall einen anteiligen Ausgleichsanspruch gegenüber den beiden nicht beim Beitragsservice gemeldeten Bewohnern - bei euch also von jedem ein Drittel.

Das ist ausdrücklich so in § 2 Abs. 3 Satz 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gesetzlich geregelt. Das gilt nur nicht, wenn einer befreit ist; der muss sich dann an der Umlage nicht beteiligen. So lange keiner beim Beitragsservice gemeldet ist, begeht ihr alle eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 1000 € bedroht ist.

Ob ihr anderen beim Meldeamt gemeldet seid, spielt überhaupt keine Rolle. Entscheidend ist allein, dass ihr tatsächlich dort wohnt. Dabei kommt es auch nicht darauf an, dass es sich womöglich um einen Zweit- oder Nebenwohnsitz handelt. Auch für eine Ferienwohnung, die nur 2 Wochen im Jahr bewohnt wird, muss der volle Rundfunkbeitrag gezahlt werden. Die Nichtmeldung beim Meldeamt ist im Übrigen ebenfalls eine Ordnungwidrigkeit.

Schließlich zahlst du ja wohl nicht für die elterliche Wohnung. Das machen wohl eher deine Eltern. Durch ihre Zahlung bist du nur für die elterliche Wohnung von einer Zahlungspflicht befreit. Im Übrigen könnten rein theoretisch auch deine Eltern von dir deinen Anteil am Rundfunkbeitrag fordern, was Eltern allerdings regelmäßig nicht machen.

GEZ wird pro Haushalt gezahlt, nicht pro Person.

Ob ihr den Mieter der Wohnung alleine zahlen lasst müsst ihr wissen! Ich an seiner Stelle würde mir dann sehr zeitnah neue Mitbewohner suchen...

Habt ihr einen Mietvertrag? 

fabyyy 
Beitragsersteller
 11.05.2017, 12:08

Was genau meinst du damit? Nur weil ich mich absichern will und den Beitrag nicht doppelt zahlen will, wirfst du mir schlechte Freundschaft vor? Dies ist eine rein sachliche Angelegenheit, mir sind die 6€ mehr egal, ich wollte es nur wissen...

Repwf  11.05.2017, 12:10
@fabyyy

Rein sachlich musst du in keiner Wohnung zahlen in der du nicht gemeldet bist!

(Und wenn deine Eltern zahlen, auch dort nicht!)

Und ja, ich an seiner Stelle würde das unter beschixxene Freundschaft verbuchen wenn mich Leute die mitnutzen mich auf den Kosten alleine sitzen lassen!

Repwf  11.05.2017, 12:35
@PatrickLassan

Was hat der Link mit der GEZ zu tun?

Das die Räume eine Wohnung sind steht ja außer frage! Aber die GEZ wird sich an den Mieter wenden 

Jeder Haushalt muss einmal die Rundfunkgebühr zahlen und wenn ihr keine Befreiung habt, dann musst ihr euch alle an der Rundfunkgebühr beteiligen. Im übrigen bist du und  deine andere Mitbewohnerin verpflichtet sich innerhalb einer Frist von ein zwei Wochen am neuen Wohnort anzumelden. Wenn ihr es nicht macht und es rauskommt, dann wird es teuer. Aber auch wenn die Frist und ihr euch zu spät beim Einwohnermeldeamt anmeldet wird es teuer( bis zu  1000.---€). Der Vermieter kann ebenfalls eine Geldbuße von bis zu 1000.--€ kriegen, sofern er euch keine Wohnungsgeberbestätigung ausgestellt hat.

Rundfunkgebühren sind pro Haushalt fällig, nicht pro gemeldeter Person. Daher ist es nur fair, wenn die Kosten auf alle WG-Mitglieder aufgeteilt werden. Im Übrigen bist Du verpflichtet, Dich am Wohnort anzumelden.

In welchem Haushalt lebt ihr überwiegend? Wo hört ihr Radio und seht fern? Warum dem Mitbewohner die gesamten Kosten aufbürden. Ich gehe davon aus, dass deine Eltern, bei denen du gemeldet bist, dir nicht deinen GEZ-Anteil in Rechnung stellen.

Also: Geiz ist im Zusammenleben mit anderen alles andere als geil!