Gewerkschaft ohne Arbeitgeberverband?
Ein Tarif wird ja zwischen einem Arbeitgeberverband und einer Gewerkschaft wie ver.di geschlossen.
Was ist aber, wenn die Mitarbeiter eine eigene Gewerkschaft gründen wollen, weil sie z.B. mit dem Lohn, dem Urlaub oder der Beendigung von Arbeitsverhältnissen nicht einverstanden sind, aber der Arbeitgeber keinem Arbeitgeberverband angehört?
Muss der Arbeitgeber trotzdem mit dieser Gewerkschaft verhandeln und ggf. einen Haustarifvertrag abschließen oder haben die Mitarbeiter nur eine Chance, wenn ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt worden ist?
2 Antworten
Hallo,
wenn der Arbeitgeber keinen Arbeitgeberverband angehört, muss er gar nichts verhandeln. Eben weil er nicht Mitglied einer der Tarifparteien ist.
Ein Firmentarifvertrag oder Werkvertrag ist grundsätzlich immer möglich, wenn dieser nicht sittenwidrig ist und an einen allgemeingültigen Tarifvertrag angelehnt ist. Es gibt ja auch tote Tarifgebiete, so das es vorkommen kann und auch ist, das beispielsweise eine bestimmte Firma in NRW einen Werkvertrag in Anlehnung eines Tarifvertrages von Sachsen Anhalt geschlossen hat.
Das die Mitarbeiter sich kein zweites Loch in den Hintern gefreut haben, dürfte in der Natur der Sache gewesen sein.
In dem Fall war die zuständige IGMetal auch eher eine Faultierfarm, als engagiert bei der Sache
Sinn und Zweck des Austritts aus dem Arbeitgeberverband ist es, nicht an die Tarife für die entspr. Branche gebunden zu sein. Das betrifft vor allem die Löhne und Gehälter, Urlausbanspruch, Sonderzahlungen, Umgruppierungen usw. Eine eigene Gewerkschaftzu gründen , ist zwar möglich, müßte dann aber betriebsübergreifend sein. Ich habe kürzlich gehört, dass die Arbeitsministerin Kleinstgewerkschaften verboten hat? Mach Dich schlau im Netz.