Mitarbeiter-Rabatt nach Beendigung d. Beschäftigungsverhältnisses?
Als Mitarbeiter im Versicherungsbereich habe ich diverse Versicherungen mit günstigen Konditionen abgeschlossen (Mitarbeiter-Rabatt, Vertragspartner: Innendienst). Frage: Gelten die damals vereinbarten Rabatt-Konditionen auch nach Beendigung meines Arbeitsverhältnisses weiter? Danke im voraus für Infos...!
5 Antworten
Halo, diese Vergünstigungen (Haustarif, Sondertarif usw.) gelten in aller Regel nur solange Du entweder im Arbeitnehmerverhältnis innerhalb der Versicherungswirtschaft stehst, oder aber im Außendienst oder nahtlos aus dem Beschäftigungsverhältnis in Rente gehst.
Bei vielen nennt sich dieser Tarif auch Finanzdienstleistungstarif. Solange Du also in der Branche bleibst, ja. Beim Ausscheiden und neuem ArbG außerhalbr dieser Branche wirst Du diese Sondervergünstigungen verlieren und die Verträge werden auf den Normaltarif umgestellt.
In Deinen Versicherungsscheinen findest Du jeweils den Hinweis, dass für die Sondertarife bestimmte Voraussetzungen vorliegen müssen, und Du den Versicherer zu informieren hast, wenn diese Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Wenn Du nun nicht mehr im Bereich Banken / Versicherungen tätig bist, entfällt die Grundlage für den Sondertarif, der Vertrag / die Verträge wäre dann im Normaltarif weiter zu führen.
Versicherer räumen ihren Mitarbeitern bestimmte Haustarife (Rabatte) ein. Hört das Mitarbeiter-Verhältnis auf, endet auch der Beitragsvorteil, was wenig verwundert. Anders verhält es sich möglicherweise nur, wenn der abgängige Mitarbeiter in der Branche verbleibt, also zu einem anderen Versicherungsunternehmen wechselt. Hier soll es eine interne, in der Branche geübte, Vereinbarung geben, wonach ein "Haustarif-"Vorteil bei Mitarbeiter (dann nur eines anderen Unternehmens) auch verbleiben kann. Die Versicherer werde hierfür gewiß eine Übereinkunft zum gegenseitigen Ausgleich dieses Beitragsvorteils getroffen haben.
Vergünstigungen sind ganz klar im Arbeitsvertrag geregelt. Schau da mal nach
auch in den Vorraussetzungen für Rabatte muss klar geregelt sein, wann sie einzuräumen sind. Bei wegfall des AG fallen bestimmt auch die Rabatte weg. eigendlich hättest du die rabatte auch als geldwerten Vorteil versteuern müssen, aber das ist ein anderes Thema ;-))))
Wo arbeitest Du denn jetzt ? Artfremd ??
danke. da steht hierzu definitiv nichts.