Zu welchem Gewerbe und somit zu welchem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag gehört ein Campingplatz?

3 Antworten

Ich bezweifle mal, dass es überhaupt irgendeinen Tarifvertrag gibt, der für Campinplatzbetreiber gilt.

Im meimem Vertrag steht leider nur eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 bei einer 6 tage Woche

§ 3 ArbZG sagt dazu: "Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten." Und nach meiner Rechnung ist 6*8=48.

Diese Regelung in deinem Vertrag ist also absolut zulässig!

Nun sollen wir aber 208 Stunden im Monat arbeiten, wir hätten das immer falsch aufgeschrieben!

Diese Logik erschließt sich mir nicht so ganz, genau so wenig wie die vorher eingetragenen 192 Stunden. Jeder Monat hat schließlich unterschiedlich viele Werktage, sodass sich immer unterschiedliche Stunden ergeben.

Meik1978 
Beitragsersteller
 27.02.2018, 11:10

Mir ist auch bekannt das jeder Monat mehr als genau 4 Wochen hat , im Schnitt sind es wohl 4,34 Wochen pro Monat! Somit kommt man auf 208 Stunden! Die 192 Stunden waren damals die Vorgabe meines Vorgesetzten, gibt es leider nicht schriftlich!

DarthMario72  27.02.2018, 11:27
@Meik1978

So meinte ich das nicht. Man kann nicht irgendwelche Durchschnittswerte eintragen, sondern man muss die tatsächlichen Stunden nehmen. Der Mai 2018 hat bspw. nur 23 Arbeitstage (= 184 Stunden), der August 2018 hat 27 Werktage (= 216 Stunden).

Weitgehend zur Touristik (wenn es nicht nur Dauercamper sind).

Einen verbindlichen Tarifvertrag wird es da nicht geben, da diese Unternehmen fast alle als Familienbetrieb oder als Verein, geführt werden.

Meik1978 
Beitragsersteller
 27.02.2018, 11:05

Wir gehören einem Unternehmen an welches 25 Campingplätze, deutschlandweit, betreibt

DerHans  27.02.2018, 11:46
@Meik1978

Wenn "ihr" einem solchen Unternehmen angehört, solltest du doch wissen zu welchem Tarifverband "ihr" gehört.

Im Regelfall gelten keine Tarifverträge. Welcher private Campingplatzbetreiber wäre so blöd, sich freiwillig derartigen Zwängen zu unterwerfen?

Dennoch gelten die üblichen arbeitsrechtlichen Regelungen in den verschiedenen Bundesgesetze, z. B. dem BGB, dem Bundesarbeitszeitgesetz, dem Feiertagsgesetz, dem Bundesurlaubsgesetz usw..

Letztendlich bindend ist dein Arbeitsvertrag. Vorausgesetzt dieser verstößt gegen keine gesetzlichen Regelungen.