Wann muss ein Arbeitgeber dem Arbeitgeberverband beitreten?
Muss ein Arbeitgeber dem Arbeitgeberverband beitreten, wenn z.B. ein bestimmter Prozentsatz der Belegschaft einer Gewerkschaft beigetreten ist?
7 Antworten
Kein Arbeitgeber muss einem Arbeitgeberverband beitreten. Das ist nicht zu verwechselbn mit der Innungspflicht für Handwerksbetriebe.
Es sind in den letzten Jahren auch viele Arbeitgeber aus den Arbeitgeberverbänden ausgetreten, um sich aus den dort geltenden Tarifen zu flüchten.
Ein verbandsloser Arbeitgeber kann halt dann Schwierigkeiten bekommen, wenn er eine gewerkschaftlich gut organisierte Belegschaft hat. Diese kann dann nämlich auf Haustarifverträge drängen und den Arbeitgeber nötigenfalls bestreiken, ohne dass er den Schutz eines Flächentarifvertrags genießt.
In vielen Branchen sind halt nur wenige Arbeitnehgmer organisiert, was es den Arbeitgebern leicht macht, die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung allein zu diktieren. In vielen solcher Betriebe gibt es noch nicht einmal einen Betriebsrat.
Dazu ist kein AG verpflichtet.
Man kann keinen AG zwingen in den Arbeitgeberverband einzutreten, egal wie viele AN Mitglied in der Gewerkschaft sind.
Je mehr MA allerdings Gewerkschaftsmitglieder sind, desto größer die Chancen, dass die Gewerkschaft mit dem AG einen "Haustarifvertrag" abschließen kann.
So ein „Beitritt“ ist stets eine freiwillige Angelegenheit. Müssen muss niemand – höchstens mal für kleinere oder größere Königstiger!
Das ist freiwillig, aber durchaus sinnvoll.