Was tun wenn eine Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber trotz zweifacher Aufforderung nicht ausgefüllt wird?
Herr K. fordert seinen Arbeitgeber zum Ausfüllen einer Arbeitsbescheinigung aus. Dieser tut dies nicht. Nach beendigung des Arbeitsverhältnisses fordert der Anwalt von K. den Arbeitgeben erneut auf eine Arbeitsbescheinigung auszufüllen. Dieser tut dies im Rahmen der Frist nicht. Was kann Herr K. nun tun. Schliesslich benötigt er die Bescheinigung für das Arbeitsamt.
3 Antworten
Immer der Herr K. Gib dem Kind doch mal einen Namen! Deine vorhergehende Frage und auch diese Frage sind eigentlich blöd. Der AG muss eine AB ausfüllen, sonst kann ihn sogar das Arbeitsamt oder neumodisch Jobcenter verklagen.
Ok, trotzdem ein Verein. Aber AG ist dennoch verpflichtet, entsprechende Dokumente auszustellen.
Der ArbG hat die gesetzliche Pflicht die Bescheinigung wahrheitsgemäß auszustellen.
Grundsätzlich besteht für den ArbN die Möglichkeit, die Bescheinigung durch ein entsprechendes Verfahren beim Sozialgericht zu erzwingen.
Bei Nichtausstellung oder bei Streitigkeiten über den Inhalt einer Arbeitsbescheinigung wird dem Arbeitnehmer jedoch nicht zugemutet, seinen Anspruch durchzusetzen.
Er kann sich insoweit auf die Grenzen seiner Mitwirkungspflicht berufen (es liegen ja Nachweise vor, daß man sich bemüht hat, die Bescheinigung zu erhalten) und die Durchsetzung seines Anspruchs durch die Agentur für Arbeit verlangen.
Diese kann die Ausstellung und Aushändigung der Arbeitsbescheinigung gegenüber dem Arbeitgeber durch Leistungsklage durchsetzen und Sanktionen in Form eine Bußgeldes einleiten.
Der ArbG haftet für alle Nachteile, die dem K durch eine schuldhafte Verzögerung entstehen.
Dem Arbeitsamt das überlassen, die können aufgrund der gesetzlichen Grundlage den Arbeitgeber dazu zwingen im Zweifel sogar mit Zwangsgeld... dann ist die Bescheinigung ganz schnell ausgefüllt.
Eine schriftliche Stellungnahme an das Arbeitsamt genügt, übrigens war der Rechtsanwalt komplett sinnlos & bestimmt nicht kostenlos... man lernt nie aus 👨⚖
Ein Rechtsanwalt sollte dies allerdings selbst wissen.... wozu hat er denn Jura studiert?
Nun es fehlt ja auch das Arbeitszeugnis und Urlaubsabgeltung. Insofern ist der Anwalt mit mehreren Dingen über Rechtsschutz beauftragt.
Das nächste mal bitte gleich alles in die Frage schreiben, vielen Dank 👨⚖
Das sind drei gesonderte Fälle, weshalb ich separiere. Das Arbeitsamt wurde wegen der Arbeitsbescheinigung nun informiert.
Arbeitsamt = Bundesagentur für Arbeit & nicht JOBCENTER(Hartz-IV) verwechseln leider sehr viele...👨⚖