Tarifvertrag AWO-NRW, Kündigungsfristen
Lieber Forum-User!
Ich bin irgendwie in der Klemme!Ich möchte bei einem AWO-Altenheim kündigen.Nun finde ich immer den Manteltarifvertrag vom 05.Januar 2008. Der sagt wenn man die Probezeit überstanden hat und noch kein Jahr dort arbeitet hat man eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Ende des Monats.Habe bei Verdi-Gewerkschaft angerufen und dort die Auskunft bekommen, dass die Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende sein soll.Ich kann mir das gar nicht vorstellen bei einer Beschäftigungszeit von bisher 7 Monaten!Meinen Arbeitgeber kann ich ja schlecht fragen, da der Wechsel noch nicht in trockenen Tüchern ist.Ich unterstehe dem Tarifvertrag der AWO-NRW
Wer kann mir da helfen und kennt sich aus.
2 Antworten
Suche dir aber vorher einen neuen -festen- Arbeitsplatz.
Doch, dem ist tatsächlich so - im Manteltarifvertrag gab es keine Änderungen seither was die Kü-Frist betrifft... 6 Wochen (= 42 Kalendertage) zum Monatsende, ab dem 5. Monat dann 3 Monate zum Monatsende und ab dem 8. Jahr dann zum Quartalsende (31.03 / 30.06 / 30.09 / 31.12)
Des basst also scho....
§ 36 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
(1) Das Arbeitsverhältnis kann von den Beschäftigten und vom Arbeitgeber unter Einhaltung der nachstehenden Fristen ordentlich gekündigt werden. Die Frist beträgt beiderseits bei einer Beschäftigungszeit von bis zu 6 Monaten 2 Wochen. Bei einer Beschäftigungszeit
- von mehr als 6 Monaten bis zu 5 Jahren 6 Wochen,
- von mehr als 5 Jahren 3 Monate
zum Schluss eines Kalendermonats,
- von mehr als 8 Jahren 4 Monate,
- von mehr als 10 Jahren 5 Monate,
- von mehr als 12 Jahren 6 Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
Tarifvertrag für die Arbeiterwohlfahrt in Nordrhein-Westfalen (TV AWO NRW) vom 5. Januar 2008
Hallo stefari,
Also Kündigungsfrist unter 5 Jahren Beschäftigungszeit Danach habe ich eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende!
Ja oder nein!
Das ist für mich ganz wichtig. Fehler währen hier fatal.
Hallo stelari
Wenn ich den Trifvertrag richtig lese:
Tarifvertragfür die Arbeiterwohlfahrt in Nordrhein-Westfalen (TV AWO NRW) vom 5. Januar 2008 ####
§ 36 Kündigung des Arbeitsverhältnisses (1) Das Arbeitsverhältnis kann von den Beschäftigten und vom Arbeitgeber unter Einhaltung der nachstehenden Fristen ordentlich gekündigt werden. Die Frist beträgt beiderseits bei einer Beschäftigungszeit von bis zu 6 Monaten 2 Wochen.
Bei einer Beschäftigungszeit von mehr als 6 Monaten bis zu 5 Jahren 6 Wochen,
von mehr als 5 Jahren ______________ 3 Monate
zum Schluss eines Kalendermonats,
von mehr als 8 Jahren 4 Monate, von mehr als 10 Jahren 5 Monate, von mehr als 12 Jahren 6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
(2) Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Danach habe ich eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende!
Oder lese ich da was falsch? Bitte genau lesen...so wie ich das sehe ist die 3 Monatsfrist nicht ab dem 5. Monat (wie du schreibst-stelari) sondern ab dem 5. Jahr!
Oder?